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Apfel versus Ei

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Manchmal führt der Kampf gegen Produktpiraterie zu eigenartigen Ergebnissen. Das amerikanische Hightech-Unternehmen Apple Inc. hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen: 5 W 84/10) eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Koziol aus Erbach im Odenwald erreicht.

(IINews) - Koziol hat seit Anfang 2009 einen Designer-Eierbecher mit dem Namen eiPOTT im Sortiment. Der Eierbecher lehnt sich in der Formgebung und in der Namengebung an das bekannte Musikabspielgerät der Firma Apple Inc. an. Nachdem es der Firma mit dem Apfellogo nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, hat der Konzern vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die phonetische Ähnlichkeit der beiden Geräte beklagt und erzielt - erstaunlicherweise - eine einstweilige Verfügung. Begründet wird der Vorgang mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit einem Musikabspielgerät !
Für den Fall der Zuwiderhandlung droht der Firma Koziol ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Das Familienunternehmen aus dem Odenwald will nun ein Hauptsacheverfahren anstrengen. Es soll grundsätzlich geklärt werden ob die Ansprüche Apples begründet sind. Unter unverfänglichem Namen darf der Eierbecher weiterhin verkauft werden.

Das Geschenk vertreibt weiterhin Artikel der Firma Koziol, auch jenen Eierbecher der früher eiPOTT gennnt werden durfte, dagegen haben wir Artikel des Unternehmens Apple Inc. nicht im Sortiment.



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Bereitgestellt von Benutzer: Flinspach
Datum: 27.09.2010 - 17:23 Uhr
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