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Gericht hebt Berichterstattungsverbot gegen BILD auf

ID: 263176

(ots) - BILD darf über Vorwürfe gegen zurückgetretenen
Innenminister von Brandenburg berichten/ Sieg für die Pressefreiheit

Das Landgericht Berlin hat heute eine Einstweilige Verfügung gegen
die Axel Springer AG aufgehoben, die jegliche Berichterstattung über
den ehemaligen Innenminister des Landes Brandenburg und den Verdacht
seiner Beteiligung an einem Sozialbetrug bereits im Vorfeld verboten
hatte.

BILD-Sprecher Tobias Fröhlich: "Die Entscheidung des Landgerichts
Berlin ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland. Der
Versuch, die Presse mundtot zu machen, ist trotz politischen Drucks
gescheitert. Die Ergebnisse der BILD-Recherchen haben das Gericht
offensichtlich überzeugt, dass in einem solchen Fall von höchstem
öffentlichem Interesse eine Berichterstattung zwingend geboten ist."

BILD weist den von Rainer Speer bei seiner Erklärung erhobenen
Vorwurf, seine Ex-Geliebte sei bedrängt worden, kategorisch zurück -
es handelt sich dabei offenbar um den Versuch des Politikers, von
möglichen eigenen Verfehlungen abzulenken. Die ehemalige Geliebte
wurde im Zuge einer notwendigen Recherche an einem einzigen Tag, dem
30. August 2010, sachlich mit Fragen konfrontiert. Die weitere
Kommunikation verlief ausschließlich absprachegemäß über ihre
Anwälte.



Pressekontakt:
Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich(at)axelspringer.de



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Datum: 23.09.2010 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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