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Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde gegen spickmich.de ab

ID: 262321

(ots) - Wie heute bekannt wurde, lehnt das
Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin
gegen die populäre Schülerplattform spickmich.de ab. Damit endet die
Auseinandersetzung um die spickmich-Lehrerbenotung, die zuletzt auch
vom Bundesgerichtshof als zulässig erkannt wurde. "Diese Entscheidung
ist unanfechtbar." lautet der Schlusssatz im Schreiben des
Bundesverfassungsgerichts.

Tino Keller von spickmich.de zu der Entscheidung: "Das
Bundesverfassungsgericht hat klar bestätigt: Lehrer müssen sich einer
Beurteilung ihrer beruflichen Leistung im Internet stellen. Mehr
Transparenz verbessert das Schulsystem in Deutschland und Bewertungen
der Schul- und Lehrqualität sind dazu unbedingt notwendig." Auf Basis
der bisher gesammelten Erfahrungen will das Team von spickmich sein
Angebot weiter ausbauen. Tino Keller: "Wir werden mit unseren
Plattformen spickmich.de und Schulradar.de weiter dazu beitragen,
etablierte Strukturen aufzubrechen."

Über spickmich.de

spickmich.de ist die interaktive Schülerzeitung und Gesprächsthema
Nummer Eins auf den Pausenhöfen. Über die Benotungsfunktion bekommen
Schüler eine Stimme: spickmich-Nutzer können ihren Lehrern und
Schulen online Noten geben und ihnen Zeugnisse ausstellen.
Mittlerweile sind über 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de
registriert.



Pressekontakt:
Tino Keller
tino(at)spickmich.de
0221-355 331 4380



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Datum: 22.09.2010 - 16:24 Uhr
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