DENA-Chef Kohler: Windenergie durch längere AKW-Laufzeiten nicht benachteiligt
(ots) - Der Ausbau der Windenergie wird nach Ansicht der
Deutschen Energieagentur DENA durch verlängerte Laufzeiten für
Atomkraftwerke nicht behindert. Das würde das Gesetz über die
Erneuerbaren Energien garantieren, so DENA-Chef Stephan Kohler in der
Nachrichtensendung "NDR aktuell" im NDR Fernsehen. Zwischen der
Laufzeitverlängerung und der Windenergienutzung sieht Kohler "keinen
Zusammenhang". Für die norddeutschen Häfen prognostizierte Kohler
durch den Ausbau von "Offshore"-Windanlagen sogar neue Arbeitsplätze.
Als "Schwachpunkt" machte Kohler den Ausbau der Stromnetze aus.
Während ein Großteil der Windenergie im Nord- und Ostdeutschland
produziert würde, seien die Abnehmer von Strom vor allem im Süden der
Bundesrepublik zu finden. Deshalb müssten dringend neue
Nord-Süd-Stromtrassen gebaut werden. Kohler wörtlich: "Dieses ist die
Herausforderung, die wir sehr schnell bewältigen müssen." Hoffnungen
auf sinkende Strompreise durch die AKW-Laufzeitverlängerung machte
Kohler nicht. Maximal sieht der Energieexperte einen "dämpfenden
Effekt" mit Blick auf einen weiteren Strompreisanstieg.
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
presse(at)ndr.de
http://www.ndr.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
an der Hochschule der Medien (HdM) gestartet " alt="Weiterbildung zum 360° Kommunikationsberater(KV)an der Hochschule der Medien (HdM) gestartet ">
Datum: 21.09.2010 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 261496
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 223 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"DENA-Chef Kohler: Windenergie durch längere AKW-Laufzeiten nicht benachteiligt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NDR Norddeutscher Rundfunk (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).