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Beschäftigung von Übungsleitern: Darauf müssen Vereine achten - aktuelles Online-Seminar des Vereins

ID: 260316

(ots) - Die Hockeytrainerin im TSV, der Ausbilder bei der
freiwilligen Feuerwehr, der im Jugendzentrum engagierte Kunstdozent:
Viele Menschen geben ihr Wissen nebenberuflich in einem
gemeinnützigen Rahmen weiter - für oft nicht allzu üppige Bezahlung.
Da die meisten Vereine und Verbände ohne ihre Helferinnen und Helfer
schnell am Ende wären, belohnt der Staat deren Engagement mit
Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben.

Doch was bedeutet die Beschäftigung von Übungsleitern für die
Vereine selbst? Hier tun sich nicht nur Chancen, sondern auch Risiken
auf, warnt Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Steuerrecht und Herausgeber von "redmark verein". In einem
Online-Seminar wird er sich daher den Steuer- und
Sozialversicherungsfallen rund um die Übungsleiterpauschale widmen:
Was zum Beispiel ist zu tun, wenn an einen Übungsleiter geringfügig
höhere Vergütungen als die steuerfreien 2.100 Euro gezahlt werden?
Vorab klärt der Vereinsexperte, für welche Tätigkeiten oder
Anwendungsbereiche die begünstigte Tätigkeit überhaupt in Betracht
kommt; ein weiteres Thema ist die Abgrenzung zwischen
Arbeitnehmertätigkeit und selbstständiger Tätigkeit.

Das Seminar "Der Übungsleiter im Verein - Rechte und Pflichten"
findet am 29. September 2010 um 18:30 Uhr statt und dauert rund 90
Minuten. Es richtet sich an Vorstände und Interessierte in
gemeinnützigen Organisationen und kann via Internet bequem vom
Schreibtisch aus verfolgt werden. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldungen unter http://www.redmark.de/verein/onlineEventList



Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/898-3940
Fax 0761/898-3900
E-Mail: PresseHaufe(at)haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter
http://www.haufe-lexware.com




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Datum: 20.09.2010 - 10:00 Uhr
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