Deutsche Rentenversicherung Bund zu Laufzeiten im Bereich der Rehabilitation
(ots) - Die "Berliner Zeitung" berichtet in ihrer heutigen
Ausgabe über die Rehabilitation durch die Deutsche Rentenversicherung
Bund und kritisiert die Länge des Zeitraums zwischen der Bewilligung
und dem Antritt der Rehabilitationsmaßnahmen. Hierzu nimmt die
Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt Stellung:
Die Kritik der "Berliner Zeitung" ist nicht nachzuvollziehen. So
muss im wichtigen Bereich der Anschlussrehabilitation, die sich
unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre
Krankenhausbehandlung anschließt, eine Verlegung vom Akutkrankenhaus
in die Rehabilitationseinrichtung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die tatsächliche Laufzeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
liegt im Schnitt bei weniger als zehn Tagen. Dabei werden mehr als
ein Drittel der Versicherten sogar innerhalb eines Tages nach der
Akutversorgung in der Rehabilitationseinrichtung aufgenommen.
Nicht nachzuvollziehen ist auch die Aussage, dass sich die
Laufzeiten zwischen Bewilligung und Antritt von
Rehabilitationsmaßnahmen, die sich nicht unmittelbar an einen
Krankenhausaufenthalt anschließen, deutlich verlängert hätten. Die
von der "Berliner Zeitung" unter Berufung auf Zahlen der Ersatzkassen
behaupteten Antrittslaufzeiten können seitens der Deutschen
Rentenversicherung Bund nicht bestätigt werden. Derzeit ist kein
Anstieg, sondern ein Absinken der Antrittslaufzeiten im Vergleich zum
Vorjahr bei den Indikationen Neurologie, Orthopädie, Herz-Kreislauf
und Onkologie zu verzeichnen. Zudem sind die angeführten Zahlen des
Verbands der Ersatzkassen (vdek) nicht repräsentativ für den Bereich
der Krankenversicherung. Die Umfrage des Verbandes lässt die anderen
Kassenarten (AOK, BKK, IKK, Knappschaft) außen vor. Während die
Rentenversicherung über eine verlässliche Reha-Statistik verfügt, ist
es den gesetzlichen Krankenkassen bis heute nicht gelungen, die seit
dem Jahr 2007 gesetzlich geforderte Statistik in diesem Bereich
vorzulegen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stehen ausreichende
Kapazitäten in den Rehabilitationseinrichtungen zur Verfügung.
Allerdings werden die Versicherten vor Antritt der meist dreiwöchigen
stationären Leistungen in die Lage versetzt, die notwendigen
persönlichen Dispositionen zu veranlassen. Hierauf hat der
Rentenversicherungsträger keinen Einfluss. So sind beispielsweise
Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen und die Versorgung von
Angehörigen zu regeln.
Festzustellen ist, dass sich die Deutsche Rentenversicherung Bund
im Reha-Bereich erfolgreich ihrem gesamtgesellschaftlichem Auftrag
stellt, ihre Versicherten qualitativ hochwertig und ihrem
gesundheitlichen Zustand entsprechend zeitnah zu versorgen.
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Dr. Dirk von der Heide
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Datum: 15.09.2010 - 16:42 Uhr
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