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Entsorgung von Bauschaumdosen: Miserable Verbraucherinformation und fehlende Rückgabemöglichkeiten

ID: 257963

(ots) - Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm bei der
Entsorgungssituation von Bauschaumdosen: Baumärkte kommen den
gesetzlichen Informationspflichten zur Entsorgung von Bauschaumdosen
immer seltener nach - Bereitschaft zur Rücknahme von
schadstoffhaltigen Dosen in Geschäften gesunken - Deutlich zu wenig
kommunale Sammelstellen für alte Bauschaumdosen -
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert konsequente Kontrollen durch
die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder

Baumärkte informieren Verbraucher deutlich seltener über die
Entsorgung von Montageschaumdosen. Dies ergaben aktuelle Testbesuche
der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Fast jeder fünfte Baumarkt
verweigert sich völlig den gesetzlich vorgeschriebenen
Informationspflichten. Außerdem informieren deutlich weniger
Baumärkte als im vergangenen Jahr die Verbraucher an den Regalen bzw.
den Verkaufspunkten über die Rücknahme von alten PUR-Schaumdosen: Die
DUH-Tester stellten fest, dass im Vergleich zum Vorjahr mit 69
Prozent insgesamt 13 Prozent weniger Baumärkte direkt an den
Verkaufsregalen die Kunden informieren.

Laut Verpackungsverordnung sind Baumärkte verpflichtet, ihre
Kunden über die korrekte Rücknahme und Entsorgung leerer
PUR-Schaumdosen zu informieren. Die Aufklärung der Kunden ist ein
erheblicher Beitrag zum Umweltschutz, da auch vermeintlich leere
Dosen noch umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Leere
Bauschaumdosen dürfen daher nicht in den Hausmüll und müssen getrennt
als Sonderabfall gesammelt werden. "Von einer durch die
Verpackungsverordnung vorgeschriebenen flächendeckenden
Kundeninformation ist der Handel weit entfernt. Die
Testbesuchsergebnisse bei Baumärkten stehen in krassem Widerspruch zu
deren Umweltberichten auf Hochglanzpapier. Wer Umweltschutz
tatsächlich Ernst nimmt, muss diesen in der Praxis auch konsequent




umsetzen und es nicht bei wohlfeilen Bekundungen belassen," sagt
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert die
Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, "endlich die Einhaltung dieser
Umwelt- und Verbraucherschutzvorschrift konsequent zu kontrollieren
und Verstöße zu ahnden".

Neben der Kundeninformation ist auch die Bereitschaft der
Baumärkte zur Rücknahme gebrauchter PUR-Schaumdosen gesunken. Immer
noch werden PUR-Schaumdosen von vielen Baumärkten nur in
Kleinstmengen, nur gegen Vorlage eines Kassenbelegs oder gar nicht
zurückgenommen. Informierten Verbrauchern, die leere Bauschaumdosen
ordnungsgemäß abgeben wollen, bleibt als alternativer Entsorgungsweg
dann nur noch die Möglichkeit, öffentliche Sammelstellen der Kommunen
zu nutzen.

Tests der DUH zu Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen in
14 deutschen Landkreisen ergaben aber eklatante Mängel. Zwar wurden
in allen getesteten Landkreisen zur Sammlung von Schadstoffen aus
privaten Haushalten Schadstoffmobile eingesetzt, jedoch fahren diese
nur ein oder zwei Mal im Jahr einen Ort an. "Verbraucher, die auch
zwischen den Anfahrtsterminen des Schadstoffmobils benutzte
PUR-Schaumdosen ordnungsgemäß entsorgen wollen, haben meistens gar
nicht die Möglichkeit, die schadstoffhaltigen Dosen abzugeben.
Schadstoffmobile müssen deshalb durch stationäre und dauerhaft
geöffnete Schadstoffannahmestellen ergänzt werden", erklärt Maria
Elander, Leiterin der Abteilung Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Doch
genau daran hapert es in der Praxis.

Lediglich neun von vierzehn untersuchten Landkreisen boten zwei
oder mehr Schadstoffsammelstellen an. In allen anderen Landkreisen
gab es jeweils nur eine oder gar keine stationäre Sammelstelle.
Angesichts der zum Teil sehr großen Flächen der betrachteten
Landkreise bieten im Zweifelsfall selbst zwei oder drei Sammelstellen
dem Verbraucher keine ausreichende Abgabemöglichkeit in zumutbarer
Entfernung. Darüber hinaus wird Verbrauchern durch unzumutbare
Öffnungszeiten die Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle zusätzlich
erschwert. Eine getestete Sammelstelle öffnete beispielsweise nur
einmal im Monat für zwei Stunden.

Bei jedem vierten getesteten Schadstoffhof wurden für die Abgabe
von PUR-Schaumdosen Gebühren verlangt. In einigen Fällen hätten
Verbraucher nur für die Abgabe einer einzigen Bauschaumdose neun Euro
bezahlen müssen. Zum Vergleich: Für zehn Euro bekommt man bereits
zwei volle Montageschaumdosen. In solchen Fällen wird die
sachgerechte Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle nicht nur behindert,
sondern verhindert. Die Verpackungsverordnung schließt aus, dass mit
der Rücknahme beauftragte Dritte vom Endverbraucher eine direkte
Rücknahmevergütung erheben dürfen.

Die Beratung durch Mitarbeiter der untersuchten Sammelstellen,
aber auch durch kommunale Abfallberater fiel mehr als schlecht aus.
Bei fast jedem zweiten Schadstoffhof wurden DUH-Tester falsch
beraten. Die Mehrzahl der Sammelstellenmitarbeiter wusste nicht, dass
leere PUR-Schaumdosen Sonderabfall sind und separat gesammelt werden
müssen. Nicht viel qualifizierter waren die Aussagen kommunaler
Abfallberater. Jeder dritte Berater empfahl die Entsorgung über den
Hausmüll, Gelben Sack oder die Schrottsammlung. "Kommunale
Sammelstellen sollten es den Bürgern leichter machen, sich
umweltfreundlich und gesetzeskonform zu verhalten. Die Kommunen sind
deshalb aufgefordert, ihrer Verantwortung bei der Sammlung
schadstoffhaltiger Verpackungen viel besser als bisher nachzukommen,
ausreichend Sammelstellen einzurichten und auch ihre Mitarbeiter zu
schulen", fordert Jürgen Resch.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel: 0171 3649170, Fax: 030
2400867-19, resch(at)duh.de

Maria Elander, Abteilungsleiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche
Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030
2400867-41, elander(at)duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, 0151
55017009, fokken(at)duh.de

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Datum: 15.09.2010 - 10:59 Uhr
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