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Designerbaby nein - Ausschluss von Erbleiden ja - Umfrage: Gentests für ein Baby nach Maß lehnen die

ID: 257826

(ots) - Der Wunsch nach einer bestimmten Augen- oder
Haarfarbe rechtfertigt keine Gentests zur Auswahl von Embryonen, die
durch künstliche Befruchtung entstanden sind - der Verdacht auf eine
schwere Erbkrankheit unter Umständen schon. So lässt sich das
Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Umfrage der "Apotheken
Umschau" über die Einstellung der Deutschen zur so genannten
Präimplantationsdiagnostik (PID) zusammenfassen. Demnach hält es
immerhin fast jeder Fünfte (18,7 Prozent) für "völlig in Ordnung",
wenn Paare, die auch auf natürlichem Weg Kinder bekommen könnten, mit
Hilfe künstlicher Befruchtung und genetischer Auswahlverfahren vorab
z. B. das Geschlecht ihrer Kinder bestimmen würden. Bei näherer
Betrachtung sind jedoch nur 14,7 Prozent der Befragten dafür,
Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich zu erlauben. Fast
jeder Zweite (43,5 Prozent) findet, dass die PID nur in
Ausnahmefällen, z. B. bei begründetem Verdacht auf mögliche
Erbkrankheiten, erlaubt sein sollte. 15,6 Prozent lehnen die PID
generell ab, 26,2 Prozent haben sich hierzu noch keine Meinung
gebildet. 70,2 Prozent würden nach dem Einpflanzen des Embryos in die
Gebärmutter im Laufe einer künstlichen Befruchtung bei einer
Fehlbildung oder Erbkrankheit dann aber auch eine Abtreibung
befürworten. Lesen Sie im Brennpunkt der aktuellen "Apotheken
Umschau" (September B), was Experten für und wider die
Präimplantationsdiagnostik vorbringen.

Hintergrund:

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in der Regel
mehrere Eizellen befruchtet. Im Reagenzglas entstehen mehrzellige
Embryonen. Diese werden vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter
genetisch untersucht. Nur geeignete Embryonen werden ausgewählt, die
anderen sterben ab. Kritiker sehen hier eine Entscheidung zwischen
"lebenswert" und "lebensunwert". Das Verfahren ist deshalb ethisch




umstritten. Bisher galt die Präimplantationsdiagnostik in
Deutschland als verboten. Dies hat sich durch ein Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH) im Juli geändert. Demnach ist in Fällen mit
sehr hohem genetischen Risiko die PID nicht mehr strafbar.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage der "Apotheken Umschau" vom
Juli/August 2010 durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg bei
1.936 Personen ab 14 Jahren.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de

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Datum: 15.09.2010 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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