Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medika
(ots) - Wer nachts oder am Wochenende ein
rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum
Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die
Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang,
Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein
Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder
Nachtdienst nicht ohne Rezept.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2010 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 06.09.2010 - 07:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 252372
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Baierbrunn
Telefon:
Kategorie:
Vermischtes
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 234 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medika"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Apotheken Umschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




