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Haftpflichtversicherung: Auch mal an die Zukunft denken

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Ohne die Haftpflichtversicherung kann es im Schadensfall schnell teuer werden. Aber auch wer eine Haftpflichtversicherung hat, sollte sich regelmäßigüber die Aktualität seiner Bedingungen informieren.


(IINews) - Mit der Haftpflichtversicherung ist es wie mit vielen anderen Versicherungen: Einmal abgeschlossen, werden die Unterlagen kaum noch in die Hand genommen, obwohl sich so viele Dinge im Leben ändern können. Meistens wird die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, wenn die erste eigene Wohnung bezogen wird, eine Erweiterung erfolgt vielleicht noch, wenn der Freund oder die Freundin mit in die Wohnung einziehen.

Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html

Oftmals ändern sich Bedingungen zur Haftpflichtversicherung, so dass nach einigen Jahren ein wirklich effektiver Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist. Darum macht es Sinn, die Bedingungen mal einer genaueren Prüfung zu unterziehen, ob entsprechend dem aktuellen Lebensstandard alles richtig abgesichert ist. Oftmals fängt es schon mit der Versicherungssumme an. Diese lag bei Versicherungsbeginn vielleicht bei einer Mio. Euro, die Regel ist heute aber schon fünf bis zehn Mio. Euro. Auch sind mittlerweile auch Schadensvarianten abgesichert, über die sich vor z. B. zehn Jahren kein Mensch Gedanken gemacht hat.

Grundsätzlich gehört zum Versicherungsschutz eine Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gerade bei Personenschäden kann die Deckung nicht hoch genug sein, denn wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verschulden eine dritte Person so sehr schädigt, dass diese wohlmöglich mit einer lebenslangen Invalidität gezeichnet ist, schießen die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen sehr schnell in die Höhe.

Vermögensschäden sind den meisten Bürgern kaum ein Begriff. Nichts desto trotz können diese aber auch schnell ohne eine Haftpflichtversicherung zu hohen Kosten führen. Denn ein reiner Vermögensschaden ist nicht die finanzielle Folge eines Personen- oder Sachschadens. Einer geschädigten dritten Personen muss also ein reiner finanzieller Schaden entstehen. Dieses kann man mit einem Beispiel gut erklären: Ein Autofahrer stellt seinen PKW mangels Parkraum vor der Garagenausfahrt eines Wohnhauses ab und erledigt seine Besorgungen. Währenddessen versucht die Familie ein Taxi zu organisieren, um den Flug in den Urlaub noch zu bekommen. Das Taxi verspätet sich, der Flug ist weg, ein neuer Flug muss gegen teueres Geld gebucht werden und ein Urlaubstag ist ebenfalls verloren. Hier muss der PKW-Fahrer für den Vermögensschaden aufkommen.





Nicht zuletzt sollte man immer daran denken, ob "Kleinigkeiten" wie Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden oder Schäden durch deliktunfähige Kinder ebenfalls in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind. Hier kann es auch mal zu der einen oder anderen unangenehmen Situation kommen - wer darf dann den Schaden bezahlen, wenn nicht die Haftpflichtversicherung?

Bildquelle: P. Kirchhoff, www.pixelio.de

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Datum: 02.09.2010 - 15:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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