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Rote Karte für Mollige

ID: 245838


(ots) -

- Analyse von FinanceScout24 zeigt: Krankenzusatzversicherung für
Übergewichtige häufig nur mit Risikozuschlag
- Body-Mass-Index oder Abweichung vom Normalgewicht: Assekuranz legt
unterschiedliche Kriterien an
- Wer mehr als 50 Prozent über der Norm liegt, kann abgelehnt werden
- Versicherer betonen: Übergewicht ist nur ein
Risikofaktor von vielen

Wer zu viele Kilos auf die Waage bringt, muss damit rechnen, von
einer privaten Krankenkasse als Kunde abgelehnt zu werden. Dies ist
das Ergebnis einer Analyse des unabhängigen Verbraucher- und
Finanzportals FinanceScout24 unter günstigen und leistungsstarken
Anbietern von privaten Krankenzusatz-Policen.

Weil die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer
mehr ausgedünnt werden, schließen viele Verbraucher, die es sich
leisten können, eine private Zusatzversicherung ab. Diese deckt, je
nach Tarif, zum Beispiel die Kosten für Zahnersatz ab, oder übernimmt
die Rechnung für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer bei einem
Krankenhausaufenthalt. Solche Policen sind mitunter schon für zehn
Euro pro Monat zu bekommen - doch nur für die Gesunden und Fitten
unter den Antragstellern. Für so genannte Risikogruppen dagegen
werden sehr schnell Zuschläge fällig, oder es heißt sogar: Sie müssen
draußenbleiben!

"Besonders für Übergewichtige kann es schwierig werden", erklärt
Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer von FinanceScout24. "Dies
gilt besonders dann, wenn noch andere Risikofaktoren, wie
Vorerkrankungen, hinzukommen, und der Antragsteller das 40.
Lebensjahr überschritten hat." Wer 110 Kilo auf die Waage bringe,
demnächst seinen 50. Geburtstag feiere, unter Bluthochdruck leide und
einen Bandscheibenvorfall habe, könne kaum mit einem positiven
Bescheid nach der Gesundheitsprüfung rechnen.





Dabei ist es medizinisch umstritten, wann gesundheitlich
bedenkliches Übergewicht vorliegt. Mehrere der von FinanceScout24
befragten Gesellschaften wollen sich deshalb auch nicht auf einen
konkreten Richtwert wie den Body-Mass-Index (BMI) festlegen. So heißt
es zum Beispiel bei der Central Krankenversicherung: "Wir bewerten
das Körpergewicht nicht isoliert, sondern werfen einen
gesamtheitlichen Blick auf die Gesundheit des potenziellen Kunden.
Dabei hilft uns eine spezielle Software." Ähnlich verfährt die
Barmenia: Einen konkreten BMI-Wert als k.o.-Kriterium gibt es nicht.
Aber natürlich sei erhebliches Übergewicht ein Risiko, das häufig mit
Folgeerkrankungen wie Bluthochdruck, Thrombosen, Leberverfettung,
vorzeitigem Gelenkverschleiß, Depressionen mit sozialem Rückzug sowie
Diabetes (Typ II) einhergehe. Ebenso sei Untergewicht nicht selten
eine Folge gesundheitlicher Störungen wie Schilddrüsenüberfunktion,
chronischen Nieren- oder Leberleiden, psychischen Störungen und einer
unregelmäßigen Lebensweise mit zu wenig Schlaf.

Die Axa bedient sich eines konkreten BMI-Wertes als Richtschnur,
verweist aber ebenfalls auf andere Risikofaktoren, die es zu
berücksichtigen gelte. Die konkreten BMI-Grenzwerte erfahren Kunden
allerdings erst bei der Antragstellung, um sie nicht vorschnell zu
verunsichern. Etwas konkreter werden die INTER Versicherungsgruppe
und die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK): Bis zu einem BMI von
30 bewegen sich Neukunden im grünen Bereich, bei einem höheren Wert
drohen Zuschläge. Zum Vergleich: Bei einem BMI von 28 bringt ein Mann
bei einer Körpergröße von 1,80 Meter rund 90 Kilogramm auf die Waage,
was als leichtes Übergewicht gewertet wird.

Eine andere Richtschnur benutzt die ARAG: Hier kommt es auf das
Normalgewicht an, definiert als Anzahl der Zentimeter (Körpergröße)
minus 100 in Kilogramm. Eine 1,75 Meter große Frau darf demnach 75
Kilogramm wiegen, um als normalgewichtig zu gelten. Wer dieses
Kriterium erfüllt, braucht keine Risikozuschläge fürchten. Wer jedoch
um 20 bis 29 Prozent darüber liegt, muss bei den Tarifen für
ambulante Heilbehandlung 20 Prozent Risikozuschlag akzeptieren. Wer
das Normalgewicht um 30 bis 39 Prozent verfehlt, bezahlt 30 Prozent
mehr, und wer um 40 bis 49 Prozent die Norm verpasst, muss vor der
weiteren Prüfung des Antrags einen Bericht des Hausarztes vorlegen.
In der Gewichtsklasse, die das Normalgewicht um 50 Prozent oder mehr
übersteigt, zeigt die ARAG die rote Karte: Ein Versicherungsschutz
ist dann nicht mehr möglich.

Ähnlich verfährt die R+V. Auch bei dieser Gesellschaft ist das so
genannte Normalgewicht ausschlaggebend, allerdings ist sie
restriktiver als die ARAG: Wer den Norm-Wert um mehr als 40 Prozent
verfehlt, bekommt keine Zusatz-Police, bei dem die Abfrage von
Körpergröße und Gewicht im Rahmen einer Gesundheitsprüfung relevant
ist.

Allerdings ist die Körperfülle nicht bei allen Tarifen der
Zusatzversicherung ein wichtiges Kriterium. "Wer eine
Zahnzusatzversicherung wünscht, muss sich kaum Sorgen wegen einiger
Kilo zuviel machen", betont FinanceScout24-Chef Schlossberger. "Bei
einem Tarif für die stationäre Behandlung in der Klinik oder einer
Pflegezusatzversicherung ist Übergewicht dagegen ein Risikofaktor,
der - im Wortsinn - stark ins Gewicht fällt."

Über Preise und Leistungsumfang von privaten
Krankenzusatzversicherungen informiert der Vergleichrechner von
FinanceScout24:
http://www.presseportal.de/go2/private-krankenversicherung

Über FinanceScout24:

Die FinanceScout24 GmbH betreibt eines der größten deutschen
Finanzportale im Internet und bietet ihren Nutzern den kostenlosen
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Altersvorsorge, Baufinanzierungen, Ratenkrediten, Geldanlageprodukten
sowie Strom-, Gas- und Telekommunikationstarifen. Dabei sorgt
FinanceScout24 für Transparenz bei allen relevanten
Finanzentscheidungen.

FinanceScout24 ist Teil der Scout24-Gruppe, deren Angebote
monatlich rund 8 Millionen Menschen nutzen. Als starker Partner
unterstützt Scout24 seine Kunden bei wichtigen Entscheidungen,
insbesondere in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, Job,
Partnerschaft und Finanzen. Neben FinanceScout24 zählen AutoScout24,
ElectronicScout24, FriendScout24, ImmobilienScout24, JobScout24 und
TravelScout24 sowie das Portal Jobs.de zur Scout24 Gruppe. Scout24
ist Teil des Deutsche Telekom Konzerns.



Pressekontakt bei FinanceScout24:
Dr. Günter Kast
Rosenheimer Straße 143b
81671 München
Tel.: + 49 (0)89 189 690 205
E-Mail: guenter.kast(at)financescout24.de
URL: www.financescout24.de

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Datum: 23.08.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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