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Rechtsschutzversicherung: Auf den Versicherungsumfang achten

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Eine Rechtsschutzversicherung soll helfen, die Wahrnehmung der eigenen Interessen auch in die Tat umzusetzen. Um die Kosten eben für diese auch im Rahmen halten zu können, sind streitintensive Bereiche wie Erbrecht oder Wertpapiergeschäfte vom Versicherungsschutz in der Regel ausgenommen.


(IINews) - In Deutschland wird viel gestritten und prozessiert. Häufig wegen Kleinigkeiten, aber auch wegen Streitfragen, die schwieriger geartet sind. Daher nutzen viele Bürger den Schutz der Rechtsschutzversicherung, um bei Auseinandersetzungen die Kosten für die rechtliche Vertretung nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. Dabei muss man aber beachten, dass die Rechtsschutzversicherung noch lange nicht jedes Risiko trägt. Den Ausnahmen muss es geben, sonst werden die Beiträge ins Unermessliche steigen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Wie eigentlich in allen Bereichen der Sachversicherung leistet die Rechtsschutzversicherung nicht für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Krieg, inneren Unruhen oder bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Auch bei Streik oder Aussperrung wird von der Rechtsschutzversicherung der Rechtsbeistand nicht übernommen. Dieses gilt auch bei nuklearen oder genetischen Schäden, sofern diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind.

Rechtsstreitigkeiten entstehen in Deutschland oft, wenn es um Fragen rund um das Baugrundstück geht. Diese Kosten für die Durchsetzung der eigenen Interessen muss der Bürger aus eigener Tasche zahlen. Genauso verhält es sich mit der Planung von Gebäuden ebenso wie mit dem Erwerb. Auch Rechtsfragen rund um den Umbau oder Ausbau eines Gebäudes des Versicherungsnehmers sind ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wie Streitfragen bei Bergbauschäden an Grundstücken oder Gebäuden. Auch steuerliche Fragen oder Streitigkeiten bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden oder bei der Erhebung von Anliegerkosten wird kein Versicherungsschutz gewährt.

Seit vielen Jahren sind in Deutschland Aktien und andere Wertpapiere beliebt. Trotzdem hat schon manch ein Bürger viel Geld verloren, weil er auf die falsche Strategie gesetzt oder sich falsch beraten gelassen hat. Bei juristischen Fragen zum Thema Wertpapierhandel wird von der Rechtsschutzversicherung ebenso wenig geleistet wie bei Streitigkeiten aus Spiel- oder Wettverträgen. Man muss sich vorstellen, dass die Beiträge einer Rechtsschutzversicherung schlicht und ergreifend nicht mehr auf konstantem Niveau gehalten werden können, wenn hier für jede kleine Streitigkeit geleistet. Mal abgesehen davon gehört zum Spielen oder Wetten auch eine gehörige Portion eigenes Risiko.





Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden. Und dabei wird heftig gestritten. Die Familiengerichte sind chronisch überlastet. Es geht um die Berechung von Versorgungsausgleich, den Unterhalt für den Ex-Ehegatten, das Sorgerecht für Kinder oder den Unterhalt eben für diese. Auch hier kann die Rechtsschutzversicherung keine Leistung für die Wahrnehmung und Durchsetzung der eigenen Interessen erbringen. Genauso verhält es sich mit dem Erbrecht. Ist der Erblasser erst mal beerdigt, setzt bei vielen Hinterbliebenen das Säbelrasseln ein. Zu Recht findet man in dem Begriff Erbengemeinschaft das Wörtchen "gemein." Auch diese Auseinandersetzungen mit Anwalt und vor Gericht muss man mit den eigenen Mitteln bestreiten.

Bildquelle: Bernd Wachtmeister, www.pixelio.de

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Datum: 17.08.2010 - 16:31 Uhr
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