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Lebensversicherungen und die Verjährung von Nachberechnungen

ID: 243452

Anspruch auf Nachberechnung verjährt nach fünf Jahren


(IINews) - Das Thema Lebensversicherungen ist aufgrund seiner Komplexität für viele Verbraucher recht verwirrend. Beginnend bei der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Auswahl einer Lebensversicherung bis hin zu Fragen über einen Verkauf oder Rückkaufswert, verliert man als Laie schnell den Überblick.

Ein sehr aktueller und thematisch wichtiger Bereich bei Lebensversicherungen ist die Nachberechnung eines Rückkaufswertes, wenn man sich beispielsweise vor einigen Jahren zu einem Verkauf der Lebensversicherung entschieden hat. Wie kürzlich durch ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe bestätigt wurde, kann solch eine Nachberechnung über den Wert einer Lebensversicherung innerhalb eines Rückverkaufs bereits nach fünf Jahren verjähren. Worin lag die Berufung des Gerichtes begründet?

Ein Unternehmen hatte geklagt, dass in der Zeit zwischen 1995 und 2000 viele Kunden ihre private Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung gekündigt hatten und bei einer Berechnung des Rückkaufswertes, zugrundeliegend der damaligen Berechnungsgrundsätze, sehr häufig ohne Geld ausgingen. 2005 wurde zwar ein verbraucherfreundliches Urteil durch den BGH ausgesprochen, allerdings unterliegen die nun im Jahr 2010 geltend machenden Ansprüche einer Verjährungsfrist, so dass auch heute bei einer Nachberechnung die Chancen sehr gering bis gar nicht vorhanden sind, hier nachträgliche finanzielle Ansprüche zu erhalten.

Unter http://www.lebensversicherung-verkaufen.de/Magazin_Lebensversicherung/Ansprueche_fuer_die_Nachberechnung_des_Rueckkaufswertes_der_Lebensversicherung_verjaehren_nach_fuenf_Jahren_169.php können alle an diesem wichtigen Thema Interessierten nachlesen, was es mit der Verjährung einer Nachberechnung auf sich hat.



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Die Firma Policen Bestpreis Select GmbH ist eine Versicherungsagentur, die ausführlich über die Möglichkeiten des Verkaufs einer Lebensversicherung über den Zweitmarkt informiert. Durch die langjährige Erfahrung und zahlreiche Kontakte können verkaufswillige Interessenten beim Policenverkauf über die Firma Policen Bestpreis Select GmbH in vielen Fällen einen höheren Preis erzielen als bei einer Kündigung. Und dies bei sicherer und schneller Abwicklung.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 17.08.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 243452
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Ansprechpartner: Helmut Kämpmann
Stadt:

Chemnitz


Telefon: 0371 66626815

Kategorie:

Finanzen


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