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Die wichtigsten Mieterpflichten während der Urlaubszeit: Vermieter- und Hausbesitzerportal meineimmo

ID: 240227


(ots) - Mieterpflichten machen keine Ferien:
Selbstverständlich muss der Mieter auch dann seine Miete samt
Vorauszahlungen weiterzahlen, wenn er sechs Wochen in Urlaub fährt.
Ist er während dieser Zeit mit der Treppenhausreinigung an der Reihe,
muss er für eine Vertretung sorgen.

Für Notfälle gilt: Der Mieter muss seinem Vermieter zwar keinen
Wohnungsschlüssel geben, ihm aber eine Person seines Vertrauens
benennen, die ihm während seiner Abwesenheit den Zutritt zur Wohnung
verschaffen kann. In der Praxis hat sich auch diese Methode bewährt:
Der Mieter übergibt dem Vermieter seinen Wohnungsschlüssel in einem
verschlossenen Umschlag. Den unterschreibt er quer über der
Verschlusslasche. So hat der Vermieter einen Notfallschlüssel und der
Mieter die Sicherheit, dass sein Vermieter nicht unbemerkt jederzeit
seine Wohnung betreten kann.

Wie es sich mit den Regeln für das Grillen auf dem Balkon verhält
und was man bei großer Hitze darf und was nicht, stellen die Experten
von Haufe-Lexware auf dem Hausbesitzer- und Vermieterportal
meineimmobilie.de ausführlich dar. Vermieter und Mieter finden dort
Informationen zu aktuellen Urteilen und umfassende Erläuterungen rund
um Immobilien.

Der Mietvertrag macht keinen Urlaub:
http://www.presseportal.de/go2/mieterpflicht_urlaub

Dossier Vermieterpflichten:
http://www.presseportal.de/go2/rechte_pflichten

Grillen ohne dicke Luft:
http://www.presseportal.de/go2/grillen_nachbarn

Streitfalle Garten oder Balkon:
http://www.presseportal.de/go2/mieterpflichten_balkon_garten

http://www.meineimmobilie.de



Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
RA Oliver Kaiser
Tel. 0761/898-3975
Fax 0761/898-3900
E-Mail: PresseHaufe(at)haufe-lexware.com

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http://www.haufe-lexware.com

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Datum: 10.08.2010 - 10:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 240227
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