Wieder mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel auf Rezept
(ots) - Die Anzahl der Arzneimittel auf Rezept, die von der
gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, hat sich binnen Monatsfrist
leicht erhöht. Zum 1. Juli waren es 27,5 Prozent aller
Arzneimittelpackungen mit Festbetrag, seit 1. August sind es 27,7
Prozent. Jedes vierte der etwa 30.400 festbetragsgeregelten
Medikamente ist somit von der Befreiung erfasst. Darauf macht der
Deutsche Apothekerverband (DAV) die gesetzlich Versicherten
aufmerksam, die Zuzahlungen in der Apotheke zugunsten ihrer
Krankenkassen leisten müssen. Mit dem leichten Anstieg ist allerdings
noch nicht wieder das Niveau vom März 2010 erreicht, als noch jede
dritte Packung zuzahlungsfrei war. Zum April wurden die
Zuzahlungsbefreiungsgrenzen durch den Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) verändert.
Wird ein sog. Rabattarzneimittel an den Patienten abgegeben, kann
ebenfalls die Zuzahlung halbiert werden oder entfallen - allerdings
nur für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Auch hier hat
sich der Anteil der zuzahlungsfreien und -ermäßigten Präparate binnen
Monatsfrist leicht von 55,3 auf 55,4 Prozent erhöht (Stand: 1.
August). Das heißt, für jedes zweite der rund 26.800
Rabattarzneimittel liegt - je nach Krankenkasse - eine Halbierung
oder Befreiung von der Zuzahlungspflicht vor.
Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms, ob ein
Präparat zuzahlungsfrei ist oder nicht. Bei rezeptpflichtigen
Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent des Arzneimittelpreises
zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro
sein. Die Zuzahlung ist immer begrenzt auf die tatsächlichen Kosten
des Medikaments. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die
Zuzahlungen für die GKV einzusammeln und an die einzelnen
Krankenkassen weiterzuleiten.
Eine Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln findet man auf
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de
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Christian Splett
Pressereferent
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Datum: 05.08.2010 - 13:40 Uhr
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