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Hausratversicherung: versicherte Gegenstände

ID: 237641

In der Hausratversicherung werden viele Dinge wie Möbel oder Einrichtungsgegenstände versichert. Bei speziellen Dingen sollen die folgenden Beispiele ein wenig Aufschluss geben.


(IINews) - Der Begriff der Hausratversicherung ist sehr umfassend. Welche Dinge sind eigentlich in der Hausratversicherung abgesichert und welche nicht? Diese Problematik wirft beim Versicherungsnehmer immer wieder Fragen auf, die es zu klären gilt.

Im Versicherungsschein wird der gesamte Hausrat der versicherten Wohnung benannt. Dazu gehören eine Vielzahl von Dingen und Gegenstände. Zu den versicherten Dingen gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Lampen, Teppiche und andere Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Ferner gehören zum Hausrat Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Bettwäsche, Bekleidung, Geschirr, Spielsachen oder Bücher.

Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html

Nicht unberücksichtigt bleiben Verbrauchsgegenstände, die sich in ihrer Gesamtheit beim Hausrat schnell summieren können. Lebensmittel sind hier zu nennen wie auch Kosmetik- und Badeartikel. Wertsachen können bis zu einer bestimmten prozentualen Grenze der Versicherungssumme mit abgesichert werden. Üblicherweise sieht die Hausratversicherung hier 20 Prozent vor.

Unter den Versicherungsschutz fallen aber auch viele andere Dinge, die der Versicherungsnehmer so nicht unbedingt berücksichtigt.

-Anbaumöbel und Küche gehören zum Hausrat, wenn sie serienmäßig gefertigt wurden und nicht individuell für das Gebäude hergestellt sind.
-Ebenfalls fallen Haustiere auch in den Schutz der Hausratversicherung wie z. B. Fische, Katzen oder Vögel
-Manch ein Mieter installiert auf eigene Kosten eine Antennenanlage oder eine Markise am Balkon. Diese sind versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden und ausschließlich der versicherten Wohnung dienen.
-Im Keller sind häufig Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kinderwagen untergebracht. Diese sind in Gemeinschaftsräume oder auf den ausgewiesenen Stellflächen versichert.




-Der Hobbysportler bringt große Gegenstände meist im Keller unter. Kleine Wasser- und Luftsportgeräte, also Kanus, Ruderboote oder Gleitschirme. Sie gehören ebenfalls zum Hausrat
-Wenn der Mieter in seine Wohnung auf eigene Kosten Fußbodenbelege oder Holzdecken einbaut, fallen diese Einbauten unter den Versicherungsschutz
-Ein Rasenmäher oder ein Rasenkantenschneider ist fast bei jedem Hobbygärtner zu finden. Sofern diese Dinge nicht gewerbsmäßig genutzt werden, gehören sie zum Hausrat
-Auch fremdes Eigentum ist Bestandteil des Versicherungsschutzes, wenn diese sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden, etwa wenn sich jemand ein Notebook von einem Bekannten ausgeliehen hat und dieses bei einem Einbruch entwendet wird.

Bildquelle: Rainer Sturm, www.pixelio.de

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.08.2010 - 08:47 Uhr
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Kategorie:

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