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Zweckmäßigkeit der Kinderunfallversicherung

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(IINews) - Pro Jahr passieren rund 1,7 Millionen Unfälle an denen Kindern beteiligt sind. Auf dem Schulweg, beim Sport, in der Freizeit, zu Hause, im Kindergarten oder im Straßenverkehr - Unfallgefahren lauern überall. Zum Glück sind die meisten Unfälle jedoch nach erstem Schmerz schnell wieder vergessen und bleiben ohne große Folgen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass sich Kinder schwere Verletzungen zuziehen und eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleiden. Hier greift die private Kinderunfallversicherung - sofern die Eltern einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus wird nach einem Unfall von der Krankenkasse übernommen. Wenn die Verletzung aber langfristige Folgen hat oder gar zu einer Behinderung führt, dann erhält man die vereinbarten finanziellen Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung. Diese zahlt die vereinbarten Summen aus, je nachdem welche dauernde Gesundheitsschädigung vorliegt.

Diplom-Ökonom Karsten Werksnies vom Versicherungsportal Young-Insurance.de erklärt: "Eine sehr gute Kinderunfallversicherung gibt es bereits für rund fünf Euro monatlich. Dafür können schon Gesamtsummen von mehr als 150.000,- Euro versichert werden, die im schlimmsten Fall zur Verfügung stehen. Natürlich sind Unfälle mit bleibenden Gesundheitsschädigungen relativ selten, dennoch kommen diese regelmäßig vor und dann benötigen die Eltern viel Geld, damit die Zukunft des Kindes positiver gestaltet werden kann."

Beim Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder sollten die Eltern aber verschiedene Kriterien beachten: Wichtig ist eine hohe Grundinvaliditätsleistung von mindestens 50.000,- Euro oder mehr. Dazu sollte eine Progression von mindestens 350% vereinbart werden: Dadurch erhöht sich die Gesamtauszahlung bei besonders schlimmen Unfallfolgen überproportional. Ebenfalls sehr wichtig sind eine verbesserte Gliedertaxe, eine Leistung bei Unfalltod und natürlich ein zuverlässiger und finanzstarker Versicherer.





Einige Tarife, die speziell auf Kinder oder Schüler zugeschnitten sind, bieten obendrein weitere Leistungen wie ein Unfallkrankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Rooming-In (Übernachtung eines Elternteils als Begleitperson im Krankenhaus), Schulausfallgeld oder Sofortleistungen bei besonders schweren Verletzungen.

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