Geld zurückholen vom Finanzamt - Steuerzahler können häusliche Dienstleistungen besser absetzen
1000 Euro und mehr können private Haushalte bei der Steuer sparen. Denn viele Ausgaben für Handwerker und andere Dienstleistungen erkennt das Finanzamt jetzt an. Das Finanzportal www.geld.de zeigt, worauf Steuerzahler achten sollten, wenn sie Geld einsparen möchten.
(IINews) - Absetzen können Steuerzahler alle Dienst- oder Handwerkerleistungen, die im eigenen Haushalt durchgeführt werden. Dazu gehören alle Arbeiten, die Helfer gegen Rechnung erledigen – auch an Garagen oder im Garten. Auch anteilige Ausgaben, die in einer Hausgemeinschaft anfallen, etwa für Hausreinigung, Hausmeister oder Gartenpflege, können abgesetzt werden. So kann jeder Haushalt jährlich bis zu 28 550 Euro angeben. Dafür gibt es 20 Prozent Steuernachlass. Dabei entfallen 1200 Euro auf Handwerkerarbeiten, 4000 Euro für Helfer, 510 Euro für Minijobber.
Wer Steuern (http://www.geld.de/steuern.html) sparen will, muss allerdings einige Punkte beachten. Rechnungen müssen immer per Überweisung bezahlt werden. Der Kontoauszug dient als Nachweis. Dienstleister müssen dabei die Kosten für Arbeit, Fahrt und Maschinen getrennt von den Materialkosten ausweisen oder die Kosten prozentual aufteilen. Für anteilige Nebenkosten im Mehrfamilienhaus dient die Jahresabrechnung als Nachweis. Auch Pflegekosten erkennt das Finanzamt jetzt an, ohne dass Steuerzahler den Bedarf nachweisen müssen. Pflegende Angehörige können zudem die Kosten abrechnen, die für professionelles Pflegepersonal zu zahlen wären - selbst wenn sie einen Pflegepauschalbetrag bekommen.
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Datum: 23.07.2010 - 09:37 Uhr
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