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Lotto im Netz soll erlaubt werden

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Hessen gestattet in Zukunft das Lottospielen per E-Brief. Doch das Land wurde deshalb vom Fachbeirat Glücksspielsucht, der den Vertrag als Grund anführt, verklagt


(IINews) - Es bestehe keinerlei Suchtgefahr, wenn man den Lottotippschein statt am Kiosk im Netz ausfülle, so der Glücksspielforscher Becker. Er setzt sich für die Freigabe des bislang untersagten Tippens im Netz ein.

Er ist der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim und er macht sich dafür stark, dass das Lottospiel im Netz erlaubt wird. Lotto sei ein harmloses Spiel, dessen Suchtpotenzial äußerst gering sei.

Er ist der Ansicht, dass es der Gesellschaft keinen Schaden zufügt, wenn man das Tippen im Internet gestatten würde. Das im Glücksspielvertrag festgesetzte Internetverbot von Glücksspielen sei in dem Fall nicht angemessen.

Hessen gestattet in Zukunft das Lottospielen per E-Brief. Doch das Land wurde deshalb vom Fachbeirat Glücksspielsucht, der den Vertrag als Grund aufführt, verklagt. Der Staatsvertrag unterscheide nicht zwischen äußerst gefährlichen Arten des Glücksspiels und relativ harmlosen Offerten, prangerte Becker an.

Das Verbot sei für rasante Arten des Glücksspiels, wie beispielsweise Casinospiele verständlich, nicht jedoch für die staatlichen Lotterien, die zweimal in der Woche eine Ziehung machen.

Es sei nicht leicht, einen Nervenkitzel zu bekommen, wenn man am Donnerstag den Schein abgibt und erst am Samstag die Ziehung stattfindet und man den Gewinn montags mitnimmt, so Becker.



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Datum: 22.07.2010 - 19:34 Uhr
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