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Oberlandesgericht Karlsruhe ordnet Prüfung der Bilanzen der MLP AG an

ID: 231261


(ots) - Im Rahmen des Musterverfahrens gegen die MLP AG
hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nunmehr bekannt
gegebenen Beschluss die sachverständige Prüfung der
Bilanzierungspraxis in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002
angeordnet

Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte führt seit 2007 zahlreiche
Schadenersatzprozesse für ehemalige Mitarbeiter und Kunden mit einem
Schadensvolumen von derzeit insgesamt 34,7 Mio. EUR gegen die MLP AG
und ihren früheren Vorstandsvorsitzenden Dr. Bernhard Termühlen,
welcher zwischenzeitlich Aufsichtsratsvorsitzender des
Finanzdienstleisters Mayflower Capital AG ist. Das Landgericht
Heidelberg hatte mit Vorlagebeschluss vom 30. Dezember 2008 ein
Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
eingeleitet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte am 23. Februar
2009 den Musterkläger ausgewählt, der von Rotter Rechtsanwälte
vertreten wird.

Gegenstand des Verfahrens ist die Bilanzierungspraxis der MLP AG
in den Jahren 1999 bis 2002. Nach Ansicht der Kläger haben die MLP AG
und Dr. Bernhard Termühlen vorsätzlich die Bilanzen manipuliert, um
dem Anlagepublikum in den Jahren 1999 bis 2002 ein Gewinnwachstum von
jährlich 30 % vorspiegeln zu können. Lediglich durch die
gesetzwidrige Unterlassung der Bildung von Rückstellungen für
Einstandspflichten aus Factoringgeschäften der damaligen
Konzerntochter MLP Finanzdienstleistungen AG konnte dem
Anlagepublikum ein Gewinnwachstum von 30 % vorgetäuscht werden.
Dadurch entstand nach Ansicht der Kläger ein "Rückstellungsstau", der
mit der Bildung von periodenfremden Rückstellungen in Höhe von 120,1
Mio. EUR im Jahresabschluss 2002 zur Bilanzbereinigung aufgelöst
wurde. Dem entsprechend konnte die MLP AG für das Geschäftsjahr 2002
kein Gewinnwachstum mehr ausweisen. Vielmehr konnte sie ein Ergebnis




der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von nur minus EUR 36, 6 Mio
erreichen. Die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt brach in
Folge des Bekanntwerdens massiv ein.

Der langfristige Chart der MLP-Aktie zeigt nach Ansicht der Kläger
sehr anschaulich, dass die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt
in den Jahren 1998 bis 2002 dieser vorgeworfenen Manipulation
geschuldet war. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte seinerzeit
gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Termühlen Anklage wegen des
Verdachts auf Bilanzfälschung erhoben und nur durch die Begleichung
einer vom Strafgericht angeordneten Geldauflage konnte ein
öffentlicher Strafprozess vermieden werden.

Mit dem am 22. Juni 2010 erlassenen und jetzt bekannt gegebenen
Beschluss ordnet das Oberlandesgericht Karlsruhe die Prüfung der
genannten Fragen durch einen Sachverständigen an. "Wir begrüßen
diesen Beschluss ausdrücklich" so Klaus Rotter, "zumal jetzt endlich
obergerichtlich und ggf. höchstrichterlich die aufgeworfenen Fragen
der Bilanzmanipulationen durch die MLP AG und Dr. Bernhard Termühlen
geklärt werden können."

Bereits zuvor hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe in der
mündlichen Verhandlung am 4. Mai 2010 der MLP AG die beträchtlichen
Risiken des Prozesses vor Augen geführt und ihr eine vergleichsweise
Lösung nahe gelegt. Die Aussagen des erkennenden Gerichts zu den
Erfolgsaussichten der Klagen widerlegen auch deutlich die
Einschätzung der Erfolgsaussichten durch den Vorstandsvorsitzenden
Dr. Schröder-Wildberg, der im Geschäftsbericht 2009 vollmundig
verkündet, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben. So hält
es die MLP AG ungeachtet des tatsächlich bestehenden Prozessrisikos
für nicht erforderlich, für diese Risiken Rückstellungen zu bilden.

Für Rotter Rechtsanwälte stellt auch dies einen erneuten Verstoß
gegen die geltenden Rechnungslegungsvorschriften dar, wodurch sich
die MLP AG erneut schadenersatzpflichtig gegenüber den Aktionären
machen könnte. Denn Investoren, die während der Dauer des
Schadenersatzprozesses Aktien erwerben, hätten diese zu teuer
erworben, wenn es zu einer Verurteilung käme und dadurch der Kurs der
MLP Aktie einbrechen würde. Von einer Kurserheblichkeit ist
auszugehen, zumal der Jahresgewinn 2009 der MLP AG bei 24 Mio. EUR
lag und allein die Schadenersatzforderung, die Rotter Rechtsanwälte
vertritt, sich inklusive Zinsen auf zwischenzeitlich 34,7 Mio. EUR
beläuft. Das gesamte Schadenersatzvolumen dürfte noch deutlich höher
liegen, da sich noch weitere Kläger an dem Verfahren beteiligen.



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Klaus Rotter
Rechtsanwältin Jasmin Liebek

ROTTER Rechtsanwälte Partnerschaft
Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald
Telefon (0 89) 64 98 45 - 0
mail(at)rrlaw.de

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Datum: 21.07.2010 - 07:30 Uhr
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