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Wenig Gründe für ein Nein / Wann Ärzte zu einem Hausbesuch verpflichtet sind

ID: 231257


(ots) - Hausbesuche sind bei vielen niedergelassenen
Ärzten wenig beliebt. Kein Wunder, denn der Aufwand wird von den
Krankenkassen miserabel bezahlt. Doch jeder Arzt ist für seine
Patienten verantwortlich - auch für deren Versorgung im Notfall.
Bittet ein Patienten daher um einen Hausbesuch, reicht es nicht, eine
Ferndiagnose per Telefon zu stellen. "In der Musterberufsordnung für
Ärzte steht, dass der Patient vom Mediziner angeschaut werden muss",
bestätigt der Fachanwalt für Medizinrecht und Notar Thomas Girr aus
Salzhausen in der "Apotheken Umschau". Nur zwei Gründe gebe es, den
Besuch zu verweigern: Wenn der Arzt durch einen anderen Notfall
gebunden ist oder wenn er sich für das geschilderte
Gesundheitsproblem nicht für kompetent hält, weil es nicht in sein
Fachgebiet fällt. Girr: "Um die Notfallversorgung des Patienten muss
er sich in jedem Fall kümmern." Das bedeutet: Der Mediziner muss
einen Kollegen oder den Rettungsdienst zu dem Hilfesuchenden
schicken.

Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2010 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de



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Datum: 21.07.2010 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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