InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Der Freie Berater: Aussteigen aus der Lebensversicherung – aber wie?

ID: 228350

Aufklärungszeitschrift Der Freie Berater informiert über die traurige Realität der Kapitallebensversicherung

Seligenstadt – Juli 2010: Der Ankauf von bestehenden Lebensversicherungsverträgen ist mittlerweile ein etabliertes Geschäft. Der Freie Berater will an dieser Stelle zunächst analysieren, ob und wann der Verbraucher von den Ankaufsmodellen profitiert. In einer Fortsetzung werden Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH über die verschiedenen Produktkonzepte auf dem deutschen Markt informieren.


(IINews) - Für die Redaktion der Finanzfachzeitschrift Der Freie Berater ist klar: Es dürfte sich längst herumgesprochen haben, dass Lebensversicherungen Verträge sind, die praktisch nur den Versicherungsgesellschaften, den Vertretern und dem Staat etwas nützen. Nicht ohne Grund darf die Kapitallebensversicherung – sogar durch den Bundesgerichtshof bestätigt – als „legaler Betrug“ bezeichnet werden. Das alleine sagt Der Freie Berater zufolge eigentlich schon alles aus.

Auf der anderen Seite freuen sich die Versicherungsgesellschaften immer noch über die bundesweit über 90 Millionen Policen in ihrem Bestand, wie Der Freie Berater informiert. Damit hat jeder Deutsche statistisch gesehen mehr als eine Police in der Schublade, wie Der Freie Berater berechnet. Ein Zustand, den es laut Der Freie Berater zu verändern gilt. Zum Einen hat die Branche in ihren besten Zeiten mit Renditen von 7 Prozent und mehr geworben – erbringt aber aktuell nur um die 4 Prozent jährlich –, zum Anderen würden auch die versprochenen Renditen den Verbraucher nicht zu seinem Ziel führen, wie die Zeitschrift Der Freie Berater aufzeigt.

Ihren schlechten Ruf hat sich die Lebensversicherung nach Erfahrung von Der Freie Berater weniger dadurch erworben, dass sie nach Abzug von Inflation und Steuern keinen Nutzen bringt, sondern vielmehr dadurch, dass sich die Anbieter bei Vertragskündigungen durch Versicherungsnehmer mehr als zu rechtfertigende Summen einverleiben – und den Kunden nur geringfügige „Rückkaufswerte“ verbleiben. Diese Summe lässt sich aus den so genannten Rückkaufswerttabellen ablesen, welche die Redakteure von Der Freie Berater eingehend studiert haben. Der Kunde betrachtet diese „Tabelle des Grauens“ allerdings immer erst dann, wenn er kündigen will, typischerweise weil er kurzfristig für Liquidität sorgen muss. Doch Der Freie Berater warnt: Oft ist es dann bereits zu spät, um hohe Verluste zu vermeiden. Das muss nicht so sein – zumindest, wenn man seine Rechte kennt, so die Erfahrung von Der Freie Berater.





Da der Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragskündigung in der Regel sehr viel niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, entstand bei den Ankaufgesellschaften das erste Geschäftsmodell: Den Vertrag vom Kunden kaufen (übernehmen und fortführen) und ihm einen Kaufpreis anbieten, der um etwa 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Die Idee der Anbieter: Den Vertrag eigenständig fortführen und auf einen Schlussgewinn innerhalb dieser Verträge spekulieren, der dann – bezogen auf den Kaufpreis zuzüglich weiterer Beitragszahlung – den Gewinn ermöglichen soll.

Das Problem dieses Geschäftsfeldes war und ist, dass die Ankäufer nicht alle Policen aufkaufen, so die Erfahrung der Redaktion von Der Freie Berater. Die Assekuranzen führen Listen darüber, von welchen Versicherungsgesellschaften sie die Verträge ankaufen beziehungsweise von welchen nicht. Dies entscheidet sich nach Informationen von Der Freie Berater danach, bei welchen Gesellschaften man von guten Bonitäten mit ausreichenden Gewinnaussichten ausgehen kann bzw. welche von dritten Analystenhäusern positiv bewertet werden.

Die Kaufangebote der Lebensversicherungsankäufer lagen in aller Regel um 10 bis 15 Prozent über denen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften (Rückkaufswerte), wie Der Freie Berater bereits berichtet hat. Damit hatten die Kunden die Möglichkeit, den Vertrag zu besseren Konditionen zu verkaufen, anstatt zu kündigen. Ihnen konnte egal sein, was der Aufkäufer mit dem Vertrag macht, denn sie hatten ihren „Nutzen“ durch einen über dem Rückkaufswert liegenden Kaufpreis erzielt.

Nach Meinung von Der Freie Berater muss allerdings festgehalten werden, dass dies oft nur einen geringen Unterschied ausmacht. Da nämlich der Rückkaufswert in den allermeisten Fällen dermaßen niedrig und unterhalb der tatsächlich geleisteten Einzahlungen ist, ändert aus Sicht von Der Freie Berater auch ein Aufschlag von 10 bis 15 Prozent nicht viel daran, dass der Verbraucher immer noch unzumutbare Verluste erleidet.

Im Kündigungsfall ist zweifelsfrei vorrangige Zielsetzung eines Verbrauchers, die eingezahlten Beiträge annähernd vollständig zurück zu erhalten. Gegen einen geringen Kostenabzug würde sich niemand auflehnen, doch gegen eine derartige legale Bereicherung einer ganzen Versicherungsbranche, die zusätzlich vom Staat und all seinen Interessenvertretern wie Medien und Presse über Jahrzehnte unterstützt werden, muss man sich nach Ansicht von Der Freie Berater auflehnen.

Was dem Verbraucher der Aufklärungszeitschrift Der Freie Berater zufolge Hoffnung geben kann, ist die Tatsache, dass weder die deutsche Rechtsprechung noch der Europäische Gerichtshof die Versicherungsbranche noch schützen. Aktuelle Urteile auf bundesdeutscher wie auch auf europäischer Ebene zeigen nach Meinung von Der Freie Berater eine verbraucherfreundliche Tendenz und richten sich gegen die Versicherungsgesellschaften und deren kundenunfreundliches Geschäftsgebaren. Damit haben Verbraucher neue Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen und müssen sich nicht länger billig abspeisen lassen, resümieren Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH.

Allerdings kommt es nach Erfahrung von Der Freie Berater auf die richtige Vorgehensweise und Umsetzung an. Die Anbieter rechnen damit, dass der Verbraucher gerichtliche Auseinandersetzungen auch aus Kostenerwägungen scheut und deshalb von seinem Vorhaben absieht. Deswegen kommt es für Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH nicht zuletzt auch auf die Wahl des richtigen Anwalts an.

In Kürze werden Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH über die einzelnen Ankaufmodelle auf dem deutschen Markt an dieser Stelle näher informieren.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die CARPEDIEM GmbH und Der Freie Berater

Die CARPEDIEM GmbH profitiert von einer nahezu zwanzigjährigen Historie im Bereich der Finanzdienstleistung. Sie konnte seit 1991 zahlreiche Erfahrungen zuerst als Vertriebsgesellschaft mit über 2.000 Mitarbeitern und später als Maklerpool mit über 1.600 freien Kooperationspartnern sammeln. Heute betreibt die CARPEDIEM GmbH mit hauseigenen Beratern Aufklärung über die Machenschaften von Anbietern und Medien. Des Weiteren ist die CARPEDIEM GmbH Komplementärin der Der Freie Berater Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, der Herausgeberin der Finanzzeitschrift für Jedermann, Der Freie Berater. Der Freie Berater erscheint quartalsweise. Die Geschäfte der CARPEDIEM GmbH führt seit 1991 Daniel Shahin. Sitz der CARPEDIEM GmbH ist Seligenstadt.



Leseranfragen:

CARPEDIEM GmbH
Herr Michael Sielmon
Steinheimer Str. 117
63500 Seligenstadt

Telefon: +49 - (0)6182 / 9938300
Telefax: +49 - (0)6182 / 9938333

E-Mail: info(at)carpediemgmbh.de
Internet: http://www.carpediemgmbh.de



PresseKontakt / Agentur:



Bereitgestellt von Benutzer: CarpediemGmbH
Datum: 15.07.2010 - 07:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 228350
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Michael Sielmon
Stadt:

Seligenstadt


Telefon: +49 - (0)6182 / 9938300

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 167 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Freie Berater: Aussteigen aus der Lebensversicherung – aber wie?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

CARPEDIEM GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von CARPEDIEM GmbH



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.214
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 359


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.