EANS-Adhoc: P&I Personal&Informatik AG / Erneute unwirksame Beschlussfassung
von Mitgliedern d
(ots) - ------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
14.07.2010
Der Vorstand der P&I Personal & Informatik AG ist heute darüber in
Kenntnis gesetzt worden, dass im Verlauf der Aufsichtsratssitzung der
Gesellschaft, die am 12. Juli 2010 stattgefunden hat, zwei
Aufsichtsratsmitglieder, nämlich die Herren Vinall und Dr. Heidel,
versucht haben, verschiedene Beschlüsse des Aufsichtsrates
herbeizuführen. Nach übereinstimmender Auffassung des Vorsitzenden
des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes der P&I Personal & Informatik
AG sind diese Beschlüsse unwirksam, da an der Beschlussfassung des
aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates nur zwei seiner
Mitglieder teilgenommen haben, nicht aber der Vorsitzende des
Aufsichtsrates, Herr Wand. Der Aufsichtsrat war damit nicht
beschlussfähig (§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG). Gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3
AktG müssen in jedem Fall mindestens drei Mitglieder des
Aufsichtsrates an einer Beschlussfassung teilnehmen. Gegenstand der
von den Herren Vinall und Dr. Heidel angestrebten Beschlüsse sollte
unter anderem sein:
• Die Feststellung der Unwirksamkeit der Bestellung des
Vorstandsmitgliedes Herr Triadis und des mit ihm geschlossenen
Anstellungsvertrags;
• Neubestellung von Herrn Dr. Mossack zum Vorstandsmitglied der P&I
Personal & Informatik AG und Abschluss eines entsprechenden Anstellungsvertrags;
• Abberufung der Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß aus
wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung sowie fristlose Kündigung der mit ihnen
abgeschlossenen Anstellungsverträge aus wichtigem Grund;
• Geltendmachung von verschiedenen Schadensersatz- und
Rückforderungsansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr.
Voß in einer Gesamthöhe von mindestens EUR 4,5 Mio. zuzüglich Zinsen und
weiteren Kosten;
• Abberufung von Herrn Wand als Aufsichtsratsvorsitzender und Neuwahl des
Aufsichtsratsmitgliedes Herr Dr. Heidel zum Aufsichtsratsvorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß werden ihren
unverändert bestehenden Amtspflichten weiter nachkommen. Sie sind der
Meinung, dass etwaige Schadensersatzansprüche gegen sie nicht
bestehen und Herr Wand weiterhin wirksam gewählter
Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft ist.
Wiesbaden, 14. Juli 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath(at)pi-ag.com
Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.07.2010 - 19:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 228207
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung na
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 118 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"EANS-Adhoc: P&I Personal&Informatik AG / Erneute unwirksame Beschlussfassung
von Mitgliedern d"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
P (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).