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Kriterien für die Krankenhaus-Zusatzversicherung

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(IINews) - Gerne ins Krankenhaus gehen die wenigsten Menschen. Gerade aber bei ernsthaften Erkrankungen wünscht sich die Mehrheit der Patienten eine Unterbringung im Zweibettzimmer und das Recht auf eine Chefarztbehandlung. Hierzu benötigen Kassenpatienten allerdings eine private Zusatzversicherung für das Krankenhaus. Ansonsten erfolgt standardmäßig eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und eine Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt.

Bei der Auswahl der passenden Krankenhauszusatzversicherung sollten allerdings einige wichtige Kriterien beachtet werden, da die einzelnen Tarife nicht nur im Preis, sondern auch im Kleingedruckten einige wesentliche Unterschiede beinhalten.

Das beginnt in der Tarifkalkulation: Einige Versicherer bieten Policen ohne Alterungsrückstellungen an. Die Folge: Diese Tarife sind bei Vertragsabschluss besonders preiswert, steigen dafür aber kontinuierlich an. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen legt der Versicherer in jungen Jahren etwas Geld für später zurück und finanziert damit die im Alter statistisch betrachtet deutlich höheren Ausgaben.


Ein zweiter wesentlicher Aspekt sind die Leistungsbegrenzungen. Die meisten Versicherer erstatten die Kosten bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Sehr gute Tarife zahlen auch darüber hinaus, wenn etwa schwierige Operationen von Spezialisten durchgeführt werden müssen. Besser sind dann natürlich Tarife, bei denen der Versicherer auch die Kosten oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte erstatten würde.

Inzwischen werden viele Operationen auch ambulant im Krankenhaus durchgeführt. Dazu zählen etwa die Entfernung von Krampfadern, Operationen am Auge bei grauem Star oder bei Meniskusoperationen. Wer eine Krankenhauszusatzversicherung hat, wünscht meistens, dass natürlich auch bei ambulanten Operationen der Chefarzt die Operation durchführt. In der Praxis würden die Mehrheit der deutschen Versicherer diese Kosten allerdings nicht übernehmen. Daher sollte man bei Abschluss einer Zusatzversicherung auch darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Privatarzt auch bei ambulanten Operationen im Krankenhaus übernimmt.





Viele Versicherer übernehmen auch keine Kosten für die vor- und nachstationäre Behandlung rund um einen Krankenhausaufenthalt. Sehr gute Tarife hingegen erstatten auch die verbleibenden Kosten, welche rund um den eigentlichen stationären Aufenthalt anfallen. Die Unterschiede in den einzelnen Versicherungsbedingungen diverser Anbieter sind folglich enorm.

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Datum: 13.07.2010 - 11:48 Uhr
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