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Kreislaufwirtschaft braucht verlässliche Qualitätsstandards

ID: 2266882

(ots) - Wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Rohstoffunabhängigkeit und Resilienz. TÜV-Verband fordert technologieoffene Regeln für Recycling und überprüfbare Herstellerangaben. Bewährte Prüfstrukturen nutzen und zusätzliche Bürokratie vermeiden.

Rohstoffe wie Metalle, Kunststoffe oder seltene Erden sind für die deutsche Wirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig ist Deutschland bei vielen von ihnen auf Importe angewiesen. Eine stärkere Kreislaufwirtschaft kann dazu beitragen, wertvolle Materialien zurückzugewinnen, länger zu nutzen und die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren zu verringern.Mit der geplanten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes will die Bundesregierung deshalb Recycling und Abfallvermeidung stärken. Erstmals sollen auch Rohstoffsouveränität und Versorgungssicherheit ausdrücklich im Gesetz verankert werden. In einer aktuellen Stellungnahme begrüßtder TÜV-Verband diese stärkere strategische Ausrichtung der Kreislaufwirtschaft. Damit zurückgewonnene Rohstoffe zuverlässig wieder eingesetzt werden können, braucht es aus Sicht des Verbands allerdings klare Qualitätsanforderungen, verlässliche Nachweise und unabhängige Prüfungen."Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft wird zunehmend zu einer Frage der Rohstoffsicherheit und der Widerstandsfähigkeit unserer gesamten Wirtschaft", sagt Juliane Petrich, Referentin für Politik und Nachhaltigkeit beim TÜV-Verband."Recycelte Rohstoffe und Materialien können sich aber nur dann durchsetzen, wenn sich Unternehmen auf ihre Qualität verlassen können. Unabhängige Prüfungen schaffen dieses Vertrauen. Sie sorgen dafür, dass für alle Marktteilnehmenden die gleichen Maßstäbe gelten."

Recycling braucht verlässliche Qualitätsstandards

Mit der Novelle sollen werkstoffliche und chemische Verfahren ausdrücklich als Formen des Recyclings eingeordnet werden. Der TÜV-Verband unterstützt eine klare rechtliche Einordnung, spricht sich aber gegen die Bevorzugung einzelner Technologien aus. Der Rechtsrahmen sollte technologieoffen bleiben und sowohl etablierte als auch neue geeignete Recyclingverfahren ermöglichen."Wir sollten Recycling nicht danach bewerten, welches Verfahren zum Einsatz kommt, sondern danach, was am Ende tatsächlich zurückgewonnen wird. Entscheidend ist, dass hochwertige Rohstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf gelangen und dort Primärrohstoffe ersetzen können", sagt Petrich. Die Regeln für Recycling sollten dabei möglichst einheitlich in Europa gelten. Nationale Sonderwege könnten den grenzüberschreitenden Einsatz recycelter Rohstoffe erschweren.





Herstellerangaben müssen überprüfbar sein

Mit der Reform könnten Hersteller zu weiteren Angaben über ihre Produkte verpflichtet werden. Dazu gehören beispielsweise Informationen zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Der TÜV-Verband fordert klare und einheitliche Kriterien, nach denen sich solche Angaben überprüfenlassen. Das gilt auch für Angaben zu enthaltenen Schadstoffen und zur Rückgewinnbarkeit kritischer Rohstoffe. Petrich:"Neue Nachweispflichten sind nur dann sinnvoll, wenn die Informationen vergleichbar und nachvollziehbar sind. Nachweise sollten deshalb von Anfang an so gestaltet sein, dass sie einheitlich und digital nutzbar sind. Das erleichtert Unternehmen die Umsetzung und hilft den Behörden, die Einhaltung der Vorgaben wirksamzu kontrollieren."

Einheitliche Regeln statt zusätzlicher Bürokratie

Viele Details der Reform werden erst in nachfolgenden Rechtsverordnungen konkretisiert. Für den TÜV-Verband kommt es deshalb darauf an, Wirtschaft, Länder, kommunale Entsorger und unabhängige Sachverständige oder Prüfstellen frühzeitig in die weitere Ausgestaltung einzubeziehen. Bundesweit einheitliche Regeln, digital nutzbare Verfahren und die Anbindung an bestehende Systeme können den Aufwand für alle Beteiligten begrenzen. Doppelte Nachweise und zusätzliche Berichtspflichten gilt es dagegen zu verhindern."Bei der Umsetzung kann Deutschland auf bewährte Strukturen, Erfahrung und technisches Know-how zurückgreifen", sagt Petrich. So werden Entsorgungsfachbetriebe schon heute von technischenÜberwachungsorganisationen oder Entsorgergemeinschaften zertifiziert und von unabhängigen Sachverständigen überprüft. Mit den neuen Anforderungen an Nachweise und Daten gewinnt dieses System zusätzlich an Bedeutung. Statt neue parallele Kontrollstrukturen zu schaffen, empfiehlt derTÜV-Verband, die vorhandene Prüf- und Zertifizierungsstruktur auch für neue Anforderungen zu nutzen.

Die Positionen des TÜV-Verbands im Überblick


- Rohstoffsouveränität und Versorgungssicherheit durch eine stärkere Kreislaufwirtschaft fördern
- Recycling technologieoffen gestalten und nicht bestimmte Verfahren bevorzugen
- Einheitliche undüberprüfbare Standards für Recyclingrohstoffe und Herstellerangaben schaffen
- Bestehende Prüf- und Zertifizierungsstrukturen nutzen und zusätzliche Bürokratie vermeiden

Die Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zurÄnderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (https://www.tuev-verband.de/positionspapiere/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-kreislaufwirtschaftsgesetzes) mit allen ausführlichen Positionen steht ab sofort auf der Website des TÜV-Verbands zum Download bereit.

Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Pressekontakt:

Maurice Shahd
Pressesprecher
TÜV-Verband e. V.
Friedrichstraße 136 | 10117 Berlin
030 760095-320, presse(at)tuev-verband.de
www.tuev-verband.de | www.linkedin.com/company/tuevverband


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Datum: 13.08.2026 - 08:00 Uhr
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