Recht auf Existenzsicherung: Bündnis Menschenrechtsschutz stärkt verfassungsrechtlichen Schutz bei Jobcenter-Sanktionen
Orientierungshilfe zur BVerfG-Objektformel schützt Leistungsempfänger vor verfassungswidrigen Behördenentscheidungen
(IINews) - SANKT MARGARETHEN / HAMBURG, 10. August 2026– Angesichts anhaltender Rechtsunsicherheiten im Grundsicherungs- und Sozialrecht stärkt das Bündnis Menschenrechtsschutz den verfassungsrechtlichen Schutz von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern. In einer aktuellen Veröffentlichung verweist das Bündnis auf die verbindlichen Grenzen staatlichen Handelns gegenüber Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des SGB II (Bürgergeld).
Das Bundesverfassungsgericht hat in gefestigter Rechtsprechung klargestellt, dass die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht nur Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe ist, sondern das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum als absolute Untergrenze sichert (BVerfG 1 BvL 7/16).Mit der Anwendung der verfassungsdogmatischen„Objektformel“ verwehrt das Grundgesetz den Behörden, den hilfebedürftigen Menschen zum bloßen Objekt verwaltungsverfahrensrechtlicher Maßnahmen zu degradieren (BVerfG 2 BvR 2347/15).
„Rechtswidrige Leistungseinstellungen, unbegründete Mitwirkungsaufforderungen oder verfassungswidrige Sanktionen verstoßen gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und sind formell anfechtbar“, erklärt Initiator Dipl.-Ing. Univ. Alexander Emil Schröpfer (Algoraksha),Menschenrechtsverteidiger nach UN-Resolution 53/144. Auf der Plattform Menschenrechtverteidiger.com stehen ab sofort kostenfreie Leitfäden, Musterschriftsätze und verfassungsrechtliche Prüfungsschemata zur Verfügung, um Bescheide auf Mängel des Zitiergebots (Art. 19 GG) und formelle Nichtigkeit zu überprüfen.
Pressekontakt:
Bündnis Menschenrechtsschutz
Dipl.-Ing. Univ. Alexander Emil Schröpfer
Dorfstraße 39, 25572 Sankt Margarethen
E-Mail: Algoraksha(at)Menschenrechtverteidiger.com
Web: https://menschenrechtverteidiger.com/
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Datum: 10.08.2026 - 15:32 Uhr
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