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Die EU schickt Retter in die Krisengebiete: Was die neuen Einsatzpläne für die persönliche Absicherung von Feuerwehrleuten bedeuten

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(ots) - Südeuropa rüstet sich für den nächsten extremen Waldbrandsommer, und die EU reagiert mit massiver grenzüberschreitender Hilfe: Hunderte Feuerwehrleute aus Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten werden künftig noch gezielter in die schlimmsten Krisengebiete entsandt, um gegen die Flammen zu kämpfen. Doch während die Einsatzkräfte im Ausland unter extremen Bedingungen Leben und Natur retten, droht ihnen fernab der Heimat oft ein unkalkulierbares bürokratisches Risiko.

Wer für Europa sprichwörtlich durchs Feuer geht, darf juristisch nicht im Niemandsland verbrennen – ein normaler Dienst- oder Privatrechtsschutz reicht für diese hochkomplexen internationalen Einsätze oft nicht aus. Nachfolgend lesen Sie, wo die gefährlichsten Haftungsfallen bei EU-Katastrophenschutzeinsätzen lauern, wer bei Unfällen oder Sachschäden jenseits der deutschen Grenze wirklich haftet und wie sich Feuerwehrleute vor dem Abflug ins Krisengebiet wasserdicht und lückenlos absichern.

Haftungsfallen beginnen oft lange vor dem Einsatz

Die größten rechtlichen Risiken entstehen häufig nicht erst im Krisengebiet, sondern bereits durch das Zusammentreffen verschiedener Rechtsordnungen. Feuerwehrleute handeln zwar im Auftrag ihrer deutschen Feuerwehr, müssen sich vor Ort jedoch an die Gesetze, Sicherheitsvorschriften und Einsatzstrukturen des Gastlandes halten. Gleichzeitig können auch Regelungen des EU-Katastrophenschutzverfahrens maßgeblich sein.

Besonders problematisch sind unklare Befehlsketten, unterschiedliche taktische Standards, Sprachbarrieren oder eine lückenhafte Dokumentation. So können bereits abweichende Vorschriften beim Führen von Einsatzfahrzeugen, beim Umgang mit Geräten oder bei Sicherheitsmaßnahmen dazu führen, dass ein Vorfall im Nachhinein anders bewertet wird als nach deutschem Recht. Kommt es zu einem Unfall oder einer Fehlentscheidung, wird genau geprüft, wer welche Weisung erteilt hat, welche Zuständigkeiten bestanden und ob die Einsatzkraft innerhalb ihres Einsatzauftrags gehandelt hat. Experten sehen deshalb vor allem ungeklärte Verantwortlichkeiten als eine der größten Haftungsfallen.





Wer bei Schäden im Ausland haftet

Entstehen während eines Auslandseinsatzes Personen- oder Sachschäden, haftet nicht automatisch die einzelne Einsatzkraft. Je nach Entsendung kommen zunächst der zuständige öffentliche Träger, die entsendende Stelle oder die in den jeweiligen Vereinbarungen benannte Institution in Betracht. Einheitliche Haftungsregelungen für alle EU-Einsätze existieren jedoch nicht. Auch die EU-Kommission übernimmt nicht automatisch die Rolle eines Haftpflichtversicherers.

Persönlich kann eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann insbesondere dann in den Fokus geraten, wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, Sicherheitsvorschriften missachtet oder der erteilte Einsatzauftrag überschritten wurde. Gleiches gilt, wenn Fahrzeuge oder Geräte ohne entsprechende Berechtigung genutztwerden oder strafrechtlich relevante Fehler im Raum stehen.

Darüber hinaus ist zwischen zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlichen Ermittlungen zu unterscheiden. Selbst wenn ein Schaden vom zuständigen Träger reguliert wird, kann gegen die betroffene Einsatzkraft wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung oder eines Verkehrsdelikts ermittelt werden. Gerade Verfahren im Ausland können ohne geeignete rechtliche Unterstützung erhebliche organisatorische und finanzielle Belastungen verursachen.

Vor der Entsendung den Versicherungsschutz prüfen

Damit rechtliche Risiken nicht zur persönlichen Belastung werden, sollten Feuerwehrleute und ihre Träger den Versicherungsschutz vor der Abreise sorgfältig überprüfen. Grundlage ist eine schriftliche Entsende- oder Dienstanordnung, in der unter anderem Einsatzdauer, Aufgabenbereich, Weisungsstruktur sowie Zuständigkeiten, Haftungsfragen und die medizinische Versorgung geregelt sind.

Ebenso wichtig ist die Bestätigung, dass der Auslandseinsatz einschließlich An- und Abreise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise der Dienstunfallfürsorge fällt. Ergänzend sollte eine Auslandskrankenversicherung bestehen, die auch medizinisch sinnvolle Rücktransporte einschließt.

Außerdem sollte schriftlich geklärt werden, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden während des Einsatzes abgesichert sind. Da private Haftpflichtversicherungen bei dienstlichen oder hoheitlichen Tätigkeiten regelmäßig nicht greifen und ein gewöhnlicher Privatrechtsschutzhäufig Lücken aufweist, kann ein Strafrechtsschutz mit Auslandsdeckung sinnvoll sein. Dieser sollte unter anderem Kosten für Rechtsanwälte vor Ort, Dolmetscher, Übersetzungen, Sachverständige und gegebenenfalls Kautionen umfassen.

Ergänzend kann auch eine private Unfall- oder Einkommensabsicherung sinnvoll sein. Sie ersetzt zwar nicht die gesetzliche Unfallversicherung, kann jedoch zusätzliche Leistungen erbringen, wenn nach einem schweren Einsatz gesundheitliche Folgen bestehen bleiben. Wichtig ist auch hier, vorab zu prüfen, ob Auslandseinsätze und besonders gefährliche Tätigkeiten ausdrücklich vom Versicherungsschutz erfasst sind.

Klare Zuständigkeiten schaffen Sicherheit

Mit der zunehmenden Zahl internationaler Katastrophenschutzeinsätze gewinnen auch rechtliche Fragen an Bedeutung. Eine sorgfältige Vorbereitung endet deshalb nicht bei der Ausrüstung oder Ausbildung. Ebenso wichtig sind klare Zuständigkeiten, dokumentierte Einsatzaufträge und ein passender Versicherungs- und Rechtsschutz. So lassen sich viele Haftungsrisiken bereits vor der Entsendung minimieren und Einsatzkräfte können sich im Ernstfall auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: Menschen zu schützen und Leben zu retten.

Über Simon Schöffl

Simon Schöffl ist Gründer und Geschäftsführer von RetterFinanz. Er beschäftigt sich seit Jahren mit den finanziellen und absicherungsrelevanten Herausforderungen von Einsatzkräften aus Rettungsdienst, Feuerwehr und vergleichbaren Berufen. Sein Schwerpunkt liegt auf Arbeitskraftabsicherung,Altersvorsorge und strukturiertem Vermögensaufbau unter besonderen dienstlichen Bedingungen. Mehr Informationen unter: https://retterfinanz.de/

Pressekontakt:

RetterFinanz
E-Mail: kontakt(at)retterfinanz.de
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