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Neue Verkehrsregeln ab Juli 2026

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Zum 1. Juli 2026 treten im Verkehrsrecht wichtigeÄnderungen in Kraft, die für Autofahrer von erheblicher Bedeutung sind. Besonders im Fokus stehen die verlängerte Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen und die neue ausdrückliche Ahndung des sogenannten Punktehandels. Im folgenden Interview erläutert Oliver Schüler, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, die wichtigstenÄnderungen und ihre praktischen Folgen.


(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 für Autofahrer konkret?
Oliver Schüler: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Verjährungsfrist bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert. Das gibt den Behörden deutlich mehr Zeit, Fahrer zu ermitteln und Bußgeldbescheide zuzustellen. Für Autofahrer bedeutet das: Wer bislang auf den Ablaufder kurzen Frist gehofft hat, wird künftig häufiger keine Verjährung mehr einwenden können.

Redaktion: Welche Bedeutung hat die Neuregelung für bereits begangene Verstöße?
Oliver Schüler: Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Tat maßgeblich. Für Verstöße ab dem 1. Juli 2026 gilt die neue Rechtslage unmittelbar. Die Verlängerung kann aber auch für Altfälle relevant sein, wenn die bisherige Dreimonatsfrist zum Stichtag noch nicht abgelaufen war. In diesen Fällen wirkt die Regelung faktisch rückwirkend.

Redaktion: Ist eine solche Rückwirkung rechtlich unproblematisch?
Oliver Schüler: Ja, nach der Rechtsprechung ist das grundsätzlich zulässig. Es geht nicht darum, eine bereits abgeschlossene Tat nachträglich härter zu bestrafen, sondern lediglich um die Verlängerung der Frist, innerhalb derer der Verstoß verfolgt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Konstellation bereits als verfassungsrechtlich unbedenklich eingeordnet.

Redaktion: Was ist unter dem sogenannten Punktehandel zu verstehen?
Oliver Schüler: Gemeint ist der Versuch, nach einem Verkehrsverstoß eine andere Person als Fahrer anzugeben, obwohl diese tatsächlich nicht gefahren ist. Dieses Vorgehen war bereits bisher rechtlich problematisch, wird nun aber ausdrücklich geregelt und sanktioniert. Auch das Anbieten oder Vermitteln solcher Umgehungslösungen ist künftig erfasst.

Redaktion: Was raten Sie Betroffenen, die ein Bußgeldverfahren erhalten?
Oliver Schüler: Betroffene sollten jeden Fall frühzeitig prüfen lassen, insbesondere im Hinblick auf Fristen, Verjährung und die Richtigkeit der Fahrerzuordnung. Gerade in Bußgeldverfahren können kleine Details entscheidend sein. Wer rechtzeitig anwaltlichen Rat einholt, verbessert seine Verteidigungsmöglichkeiten erheblich.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Oliver Schüler betreut seitüber 30 Jahren Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er besonders auf Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er verteidigt unter anderem bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikten, Fahrverboten sowie drohendem Führerscheinentzug. Zudem vertritt er Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Auch im Verkehrszivilrecht steht er Mandanten zur Seite: von der Unfallregulierungüber Schadenersatz bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Kanzlei bietet persönliche Betreuung, langjährige Erfahrung und eine konsequente Interessenvertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.



Leseranfragen:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



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Datum: 05.08.2026 - 15:58 Uhr
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