Flüssiggas Verband fordert Stopp der BEHG-Novelle: Auktionsverfahren benachteiligt den Mittelstand

(ots) -
- Im nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurden 2026 erstmals Emissionszertifikate innerhalb eines Preiskorridors versteigert.
- Die bisherigen Versteigerungen zeigen: Die Zertifikate werden nach Kapitalstärke statt nach tatsächlichem Bedarf zugeteilt.
- Das Auktionsverfahren eröffnet finanzstarken Marktteilnehmern erhebliche Gewinnmöglichkeiten - zulasten von Verbrauchern und mittelständischen Energieversorgern, ohne dass dem Staat zusätzliche Einnahmen zugutekommen.
-"Die geplante BEHG-Novelle würde diese Fehlentwicklung weiter verschärfen und muss deshalb dringend gestoppt werden", fordert Jobst Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.
Der nationale Emissionshandel bepreist CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen. Er soll dadurch Anreize schaffen, auf erneuerbare Energien umzusteigen."Unsere Branche muss nun konsterniert feststellen, dass sich die Auktionierung von Zertifikaten nach nur fünf Versteigerungsterminen zu einem Wettbewerb um Gewinngarantien für finanzstarke Akteure entwickelt hat - zulasten des Mittelstandes und der Energiekunden", so das Zwischenfazit von Jobst Dietrich Diercks vom Deutschen Verband Flüssiggas.
Zuteilung nach Kapitalstärke statt nach Bedarf
Für 2026 stehen rund 192 Millionen Emissionszertifikate zur Versteigerung bereit. Der tatsächliche Bedarf der berichtspflichtigen Unternehmen liegt nach Schätzungen auf Basis der Vorjahresverkäufe jedoch bei rund 290 Millionen Zertifikaten. Abgesehen davon, dass dieses Verfahren mit erheblichem bürokratischem und damit kostentreibendem Aufwand für die betroffenen Unternehmen verbunden ist, kann das Ergebnis nicht überzeugen.
Bei den bisherigen Auktionenüberstieg die Gebotsmenge die jeweils zugeteilte Menge um ein Vielfaches. Bei der jüngsten Versteigerung hätte ein Bieter rechnerisch etwa das 24-Fache seines tatsächlichen Bedarfs bieten müssen, um Zertifikate in der benötigten Menge zu erhalten - und dafür Sicherheiten in Höhe des um das 24-Fache erhöhten Gebots hinterlegen müssen."Damit wird die Zuteilung von den verfügbaren Kapitalreserven bestimmt. Mittelständische Energieversorger werden dadurch strukturell benachteiligt", so Diercks.
Zugleich eröffne der faktisch außer Kraft gesetzte Preisbildungsmechanismus finanzstarken Marktteilnehmern erhebliche Arbitragemöglichkeiten. Diese könnten in diesem Jahr Zertifikate zum Ausgabepreis von 65 Euro erwerben und nahe dem Überschussmengenpreis von 68 Euro weiterverkaufen. Die Folge:zusätzliche Belastungen für Verbraucher und mittelständische Energieversorger, ohne dass diese Mehrkosten dem Staat zugutekämen.
BEHG-Novelle stoppen und Preismechanismus neu gestalten
Die geplante BEHG-Novelle - das Dritte Gesetz zurÄnderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes - würde die Fehlentwicklung nach Auffassung des Flüssiggas Verbandes weiter verschärfen. Finanzakteure könnten im Jahr 2027 bei einem Ausgabepreis von 65 Euro und einem Weiterverkauf nahe dem Überschussmengenpreis von 73 Euro eine Marge von mehr als zehn Prozent erzielen.
"Die Bundesregierung muss den Referentenentwurf daher noch im vorparlamentarischen Verfahren stoppen. Die verbleibende Zeit gilt es zu nutzen, um gemeinsam mit den betroffenen Branchen einen verlässlich kalkulierbaren Preismechanismus für 2027 zu entwickeln", fordert Diercks.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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