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Weites Ermessen / Eigentümer dürfen Hausgeldvorschüsse großzügig kalkulieren

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(ots) - Die Finanzierung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Deshalb verfügen die Mitglieder bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen für ihre WEG über einen erheblichen Spielraum. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurden die Rechte von Wohnungseigentümergemeinschaften in diesem Zusammenhang höchstrichterlich gestärkt.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 108/24)

Der Fall: In einer Eigentümergemeinschaft wurde über die Höhe der Hausgeldvorschüsse beschlossen. Ein Mitglied hielt einzelne Positionen für überhöht und focht deswegen den entsprechenden Beschluss gerichtlich an. Es vertrat die Auffassung, die Gemeinschaft habe ihren finanziellen Bedarf deutlich zu großzügig angesetzt.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof bestätigte jedoch die ursprüngliche Beschlussfassung. Wohnungseigentümer hätten bei der Kalkulation von Hausgeldvorschüssen einen weiten Ermessensspielraum. Gerichte dürften nur eingreifen, wenn die Ansätze offensichtlich unangemessen seien. Dies sei hier nicht erkennbar gewesen. Der Beschluss blieb deshalb bestehen.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel(at)dsgv.de


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