Dialog mit europäischen Entscheidungsträgern fortgesetzt

(PresseBox) - Der ZVO hat seine politischen Aktivitäten auf europäischer Ebene weiter intensiviert. Gemeinsam mit seinem Partnerverband VECCO (European Association for Hard Chromium Plating) sowie der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Oberflächentechnik (AOT) fand Anfang der vergangenen Woche ein ausführlicher Austausch mit dem österreichischen Bundesministerium für Wirtschaft zum aktuellen Beschränkungsvorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für Chrom(VI) statt.
Ziel des Gesprächs war es, die erheblichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Beschränkung auf die europäische Oberflächentechnik sowie auf zahlreiche nachgelagerte Industrien darzustellen und die Sicht der betroffenen Unternehmen unmittelbar in die politische Meinungsbildung einzubringen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand insbesondere der derzeit vorgeschlagene Arbeitsplatzgrenzwert. Der ZVO und VECCO machten deutlich, dass die diskutierten Anforderungen aus Sicht der Praxis weder technisch noch wirtschaftlich realisierbar sind. Eine Umsetzung würde zahlreiche Unternehmen der Hartverchromung vor kaum lösbare Herausforderungen stellen und erhebliche Risiken für industrielle Lieferketten in Europa mit sich bringen.
Die Verbände betonten, dass Hartverchromung eine unverzichtbare Schlüsseltechnologie für zahlreiche Anwendungen in den Bereichen Maschinenbau, Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt, Energietechnik sowie Verteidigungsindustrie ist. Ein regulatorischer Ansatz, der sich in der industriellen Praxis nicht umsetzen lässt, würde nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung des Gesundheits- oder Umweltschutzes führen, sondern vielmehr Produktionsverlagerungen in Drittstaaten fördern. Damit würden Wertschöpfung, Know-how und Arbeitsplätze Europa verlassen, während die entsprechenden Anwendungen weiterhin außerhalb Europas hergestellt würden.
Vor diesem Hintergrund appellierten ZVO und VECCO an dasösterreichische Wirtschaftsministerium, die praktischen Erfahrungen der Industrie in die nationale Positionierung einzubeziehen und sich im weiteren europäischen Entscheidungsprozess sowie im Rat der Europäischen Union für eine ausgewogene und verhältnismäßige Regulierung einzusetzen.
Die zuständigen Beamten zeigten großes Interesse an den technischen und wirtschaftlichen Hintergründen der vorgetragenen Argumente. Die intensive Diskussion machte deutlich, dass die Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen auf industrielle Wertschöpfungsketten aufmerksam analysiert werden. Seitens des Ministeriums wurde zugesagt, die vorgetragenen Argumente sorgfältig zu prüfen und in die weitere Positionsfindung einfließen zu lassen.
Für den ZVO ist der direkte Austausch mit den Mitgliedstaaten ein wichtiger Bestandteil der politischen Interessenvertretung. Gerade im laufenden europäischen Verfahren kommt den Positionierungen der nationalen Regierungen eine entscheidende Bedeutung zu. Ziel bleibt es, eine Regulierung zu erreichen, die einen hohen Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet, gleichzeitig jedoch technisch umsetzbar bleibt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nicht gefährdet.
Der ZVO wird den Dialog mit den europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten sowie seinen Partnerverbänden konsequent fortsetzen und sich weiterhin für eine wissenschaftsbasierte, praxistaugliche und industriepolitisch ausgewogene Ausgestaltung der Chrom(VI)-Regulierung einsetzen.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 03.08.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2265217
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Birgit Spickermann
Stadt:
Hilden
Telefon: +49 (2103) 255621
Kategorie:
Automobilindustrie
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Dialog mit europäischen Entscheidungsträgern fortgesetzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




