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KI-Kennzeichnung gilt seit 2. August: Neuer Praxisleitfaden für kleine Unternehmen

ID: 2265160

Was Artikel 50 der EU-KI-Verordnung für Chatbots, Deepfakes und KI-Texte auf Unternehmenswebseiten bedeutet

(IINews) - Itzehoe, 2. August 2026. Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Für viele Selbstständige und kleine Unternehmen ist dabei weniger entscheidend, ob sie überhaupt KI nutzen, sondern in welcher Rolle und für welchen konkreten Zweck. Das Itzehoer Webdesign-Studio Günstige Webseiten hat deshalb einen kostenfreien, quellengeprüften Praxisleitfaden veröffentlicht, der die neuen Regeln für typische Unternehmenswebseiten verständlich einordnet.

Der Leitfaden unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Anbieter interaktiver KI-Systeme müssen Menschen grundsätzlich klar darüber informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren. Nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission reicht ein versteckter Hinweis in den AGB oder in einer Datenschutzerklärung für einen Chatbot regelmäßig nicht aus; sinnvoll ist eineklare Information spätestens in der ersten Nachricht.

Für Betreiber von Webseiten sind außerdem Deepfakes und bestimmte KI-generierte Texte relevant. Täuschend echt wirkende künstliche oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen offengelegt werden. Bei KI-Texten greift die besondere Regel nur, wenn der Text veröffentlichtwird, die Öffentlichkeit informieren soll und ein Thema von öffentlichem Interesse betrifft. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein fachkundiger Mensch den Inhalt substanziell prüft, mindestens die Fakten kontrolliert und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

„Die verbreitete Aussage, ab dem 2. August müsse jeder KI-Text und jedes KI-Bild pauschal gekennzeichnet werden, ist zu grob“, sagt Juan-Paul du Preez, Gründer von Günstige Webseiten. „Entscheidend sind der konkrete Inhalt, die eingesetzte Funktion und die Rolle des Unternehmens. Kleine Betriebe brauchen deshalb keine Panik, aber einen dokumentierten Prüfprozess.“

Der Beitrag erklärt auch die begrenzte Übergangsregel bis zum 2. Dezember 2026. Diese betrifft nur die technische, maschinenlesbare Markierung bestimmter Ausgaben durch Anbieter generativer KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Die sichtbaren Informationspflichten für interaktive KI, Deepfakes und bestimmte Texte gelten bereits jetzt.





Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die KI-Verordnung einen allgemeinen Höchstrahmen von 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Bei kleinen und mittleren Unternehmen ist der niedrigere der beiden Höchstwerte maßgeblich; Sanktionen müssen zugleich verhältnismäßig sein.

Der vollständige Praxisleitfaden mit Beispielen, einer Rollentabelle, sechs Prüfschritten und den offiziellen Primärquellen ist kostenlos abrufbar:

https://guenstige-webseiten.de/ratgeber/ki-kennzeichnung-pflicht-2026.html

Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Über Günstige Webseiten:
Günstige Webseiten ist ein 2026 gegründetes Webdesign-Studio aus Itzehoe. Das Studio erstellt individuell gestaltete Festpreis-Webseiten für Selbstständige und kleine Unternehmen und verbindet klare Leistungsumfänge mit einer vollständig digitalen Projektabwicklung.

Pressekontakt:
Juan-Paul du Preez
Günstige Webseiten
Oelixdorferstr. 63
25524 Itzehoe
info(at)guenstige-webseiten.de
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Günstige Webseiten ist ein 2026 gegründetes Webdesign-Studio aus Itzehoe. Das Studio erstellt individuell gestaltete Festpreis-Webseiten für Selbstständige und kleine Unternehmen und verbindet klare Leistungsumfänge mit einer vollständig digitalen Projektabwicklung.



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Datum: 02.08.2026 - 04:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Juan-Paul du Preez
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Itzehoe



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Meldungsart: Unternehmensinfos
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