InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zu schnell gefahren?–Das muss kein Fahrverbot bedeuten

ID: 2264311

Viele Autofahrer glauben, dass sie genau wissen, wann wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot droht. Tatsächlich gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen und Besonderheiten, die selbst erfahrene Kraftfahrerüberraschen. Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler aus Berlin erklärt, warum sich ein genauer Blick auf den Bußgeldbescheid häufig lohnt.


(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, viele Autofahrer schauen nach einem Blitzer zuerst in den Bußgeldkatalog. Reicht das aus?
Oliver Schüler: Leider nein. Der Bußgeldkatalog gibt zwar eine erste Orientierung, berücksichtigt aber nicht die Besonderheiten des Einzelfalls. Entscheidend können beispielsweise die Fahrzeugart, ein Anhänger, frühere Verstöße oder auch die konkreten Straßen- und Wetterverhältnisse sein. Deshalb sollte man sich nicht vorschnell mit einem drohenden Fahrverbot abfinden.

Redaktion: Welche Irrtümer begegnen Ihnen in Ihrer täglichen Praxis besonders häufig?
Oliver Schüler: Viele Fahrer orientieren sich ausschließlich an den bekannten Geschwindigkeitsgrenzen für einen normalen Pkw. Dabei übersehen sie, dass für bestimmte Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen ganz andere Vorschriften gelten. Ebenso unterschätzen viele die Folgen wiederholter Geschwindigkeitsverstöße. Das führt immer wieder zu unangenehmen Überraschungen.

Redaktion: Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid überhaupt?
Oliver Schüler: Das lässt sich nie pauschal beantworten. Es gibt Bußgeldbescheide, die völlig korrekt sind. Es gibt aber auch Verfahren, bei denen sich eine genaue Prüfung lohnt. Ich sehe regelmäßig Fälle, in denen Messungen, Verfahrensabläufe oder rechtliche Bewertungen überprüft werden müssen. Erst danach kann seriös beurteilt werden, ob ein Einspruch Erfolg verspricht.


Redaktion: Viele Berufskraftfahrer oder Pendler fürchten vor allem das Fahrverbot. Können diese Fälle anders bewertet werden?
Oliver Schüler: Die beruflichen Folgen spielen selbstverständlich eine Rolle. Allerdings führt allein die Tatsache, dass jemand auf den Führerschein angewiesen ist, noch nicht automatisch dazu, dass ein Fahrverbot entfällt. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden. Oft gibt es mehrrechtliche Ansatzpunkte, als Betroffene zunächst vermuten.

Redaktion: Welchen Rat geben Sie Autofahrern, die einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten?




Oliver Schüler: Vor allem Ruhe bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Wer einen Bußgeldbescheid ungeprüft akzeptiert, verschenkt möglicherweise Verteidigungsmöglichkeiten. Eine rechtliche Prüfung zeigt, ob die Messung, der Bescheid und die rechtliche Bewertung tatsächlichBestand haben. Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen, lohnt sich diese Überprüfung häufig.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Oliver Schüler betreut seitüber 30 Jahren Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er besonders auf Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er verteidigt unter anderem bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikten, Fahrverboten sowie drohendem Führerscheinentzug. Zudem vertritt er Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Auch im Verkehrszivilrecht steht er Mandanten zur Seite: von der Unfallregulierungüber Schadenersatz bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Kanzlei bietet persönliche Betreuung, langjährige Erfahrung und eine konsequente Interessenvertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.



Leseranfragen:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: RGladel
Datum: 27.07.2026 - 19:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2264311
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zu schnell gefahren?–Das muss kein Fahrverbot bedeuten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalt Oliver Schüler (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Achtung, wenn beim Unfall Vorsatz unterstellt wird ...

Redaktion:Ist es nicht eher unwahrscheinlich, dass jemand vorsätzlich einen Unfall herbeiführt?Oliver Schüler:Vorsatz setzt im Strafrecht„Wissen und Wollen der Tat“ voraus. Das bedeutet: Der Fahrer muss gewusst haben, was seine Handlung bewirk ...

Alle Meldungen von Rechtsanwalt Oliver Schüler



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 83


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.