Wann droht nach einer Unfallflucht wirklich der Entzug der Fahrerlaubnis?
Im Interview spricht Fachanwalt für Verkehrsrecht Oliver Schüler aus Berlinüber die Angst den Führerschein wegen Fahrerflucht zu verlieren. Eines steht fest, der Entzug der Fahrerlaubnis darf nicht automatisch erfolgen

(IINews) - Redaktion: Herr Schüler, viele Autofahrer glauben, dass nach einer Unfallflucht automatisch der Führerschein weg ist. Stimmt das?
Oliver Schüler: Nein, so einfach ist die Rechtslage nicht. Eine Unfallflucht ist zwar eine Straftat und kann empfindliche Folgen haben. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt jedoch nicht automatisch. Das Gericht muss sorgfältig prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 StGB erfüllt sind. Entscheidend sind unter anderem die Schadenshöhe, die Frage, ob der Fahrer den Schaden erkennen konnte, und die Umstände des Einzelfalls. Der Bundesgerichtshof und verschiedene Oberlandesgerichte haben immer wieder betont, dass eine pauschale Entscheidung nicht zulässig ist.
Redaktion: Welche Bedeutung hat die Höhe des entstandenen Schadens?
Oliver Schüler: Sie spielt eine zentrale Rolle. Der Gesetzgeber knüpft den Regelfall des Führerscheinentzugs an einen sogenannten bedeutenden Fremdschaden. Ob diese Grenze erreicht ist, muss das Gericht genau feststellen. Dabei reicht es nicht aus, lediglich auf eine Reparaturrechnung zu verweisen. Die Schadenshöhe muss nachvollziehbar festgestellt werden, weil sie sowohl für die Strafzumessung als auch für die Frage des Führerscheinentzugs von erheblicher Bedeutung ist.
Redaktion: Kann es vorkommen, dass jemand den Schaden gar nicht bemerkt und trotzdem wegen Unfallflucht beschuldigt wird?
Oliver Schüler: Ja, solche Fälle erleben wir in der Praxis regelmäßig. Gerade bei Parkremplern oder leichten Kollisionen kann es durchaus sein, dass der Fahrer den Anstoß nicht oder nicht als erheblichen Unfall wahrnimmt. Moderne Fahrzeuge sind sehr gut gedämmt, sodass kleinere Zusammenstöße manchmal kaum spürbar sind. Deshalb muss das Gericht prüfen, ob der Betroffene den Schaden tatsächlich erkannt hat oder ihn nach den Umständen hätte erkennen müssen. Das ist häufig einer der entscheidenden Streitpunkte im Verfahren.
Redaktion: Welche Rolle spielen die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten?
Oliver Schüler: Eine durchaus wichtige. Ist jemand beispielsweise Berufskraftfahrer, Außendienstmitarbeiter oder Handwerker und auf den Führerschein angewiesen, kann ein Fahrerlaubnisentzug existenzbedrohende Folgen haben. Das bedeutet zwar nicht, dass der Führerschein deshalb automatisch erhaltenbleibt. Das Gericht muss diese erheblichen beruflichen Auswirkungen aber in seine Entscheidung einbeziehen und gegen die übrigen Umstände abwägen.
Redaktion: Hat auch das Verhalten nach der Tat Einfluss auf die Entscheidung?
Oliver Schüler: Ja. Bis zu einer Gerichtsverhandlung vergehen häufig viele Monate. Hat sich der Beschuldigte in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten und keine weiteren Verstöße begangen, kann das ein wichtiger Gesichtspunkt sein. Die Entziehung der Fahrerlaubnis soll ungeeignete Kraftfahrer aus dem Verkehr ziehen und nicht zusätzlich bestrafen. Deshalb muss das Gericht prüfen, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung überhaupt noch Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Redaktion: Welchen Rat geben Sie Autofahrern, denen eine Unfallflucht vorgeworfen wird?
Oliver Schüler: Vor allem sollten sie keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder anderen Beteiligten machen. Viele glauben, sie könnten den Sachverhalt schnell aufklären, verschlechtern damit aber ungewollt ihre Verteidigungsposition. Sinnvoll ist es, zunächst einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuschalten. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welche Beweise tatsächlich vorliegen und ob die Voraussetzungen für einen Führerscheinentzug überhaupt gegeben sind. In vielen Verfahren bestehen gute Ansatzpunkte, um die Fahrerlaubnis zuerhalten oder zumindest die rechtlichen Folgen deutlich zu begrenzen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Oliver Schüler betreut seitüber 30 Jahren Mandanten in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist er besonders auf Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Er verteidigt unter anderem bei Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogendelikten, Fahrverboten sowie drohendem Führerscheinentzug. Zudem vertritt er Mandanten bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten.
Auch im Verkehrszivilrecht steht er Mandanten zur Seite: von der Unfallregulierungüber Schadenersatz bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Die Kanzlei bietet persönliche Betreuung, langjährige Erfahrung und eine konsequente Interessenvertretung gegenüber Behörden, Versicherungen und Gerichten.
Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de
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Datum: 20.07.2026 - 15:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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