Körperschaftsteuer sinkt auf 10 Prozent: Sascha Drache zeigt, wer wirklich profitiert
(ots) - Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer klingt für Unternehmer zunächst nach einer klaren Entlastung. Doch wer wirklich profitiert, hängt stark davon ab, wie Vermögen gehalten und versteuert wird. Vermögensschutzarchitekt Sascha Drache erklärt, warum GmbH-Inhaber, Investoren und vermögende Privatpersonen jetzt genauer hinsehen sollten.
Auf dem Papier ist die Sache schnell erzählt: Der Steuersatz sinkt, Unternehmen werden entlastet, am Ende bleibt mehr Geld übrig. Genau so einfach wird die beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer derzeit häufig verstanden. Für Unternehmer ist diese Lesart allerdings gefährlich verkürzt. Denn wer nur auf einen einzelnen Steuersatz schaut, übersieht schnell, dass die tatsächliche Belastung von der gesamten Vermögens- und Beteiligungsstruktur abhängt. Gerade GmbH-Inhaber sollten deshalb nicht nur fragen, was der Gesetzgeber senkt, sondern was in der eigenen Struktur wirklich hängen bleibt. „Der Denkfehler beginnt dort, wo Unternehmer eine Steuersenkung automatisch mit echter Entlastung gleichsetzen“, warnt Sascha Drache.
„Entscheidend ist nicht, was auf dem Papier sinkt – entscheidend ist, welche Steuerarten in der eigenen Struktur am Ende tatsächlich greifen“, betont Sascha Drache. Der Vermögensschutzarchitekt begleitet seit 2007 Unternehmer, Immobilieninvestoren und Familien bei Familienstiftungen und hat bereits mehr als 750 Familienstiftungen begleitet. In seiner Arbeit erlebt er regelmäßig, dass steuerliche Reformen zu oberflächlich bewertet werden: Eine GmbH, eine private Vermögenshaltung und eine vermögensverwaltende Familienstiftung reagieren nicht automatisch gleichauf dieselbe Änderung.
Warum GmbHs weniger profitieren als erwartet: Die Gewerbesteuer bleibt der Bremsklotz
Bei der klassischen GmbH sieht die Rechnung auf den ersten Blick besser aus, als sie am Ende tatsächlich ist. Zwar soll die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent sinken. Doch GmbH-Inhaber zahlen nicht nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, sondern in der Regel auch Gewerbesteuer. Genau dieser zweite Steuerblock sorgt dafür, dass aus der vermeintlich großen Entlastung ein deutlich kleinerer Effekt wird. „Viele Unternehmer sehen nur die fünf Prozentpunkte weniger Körperschaftsteuer und rechnen sich die Reform schön. Entscheidend ist aber nicht ein einzelner Steuersatz, sondern die gesamte Belastung, die am Ende auf dem Gewinnliegt“, rechnet Sascha Drache vor.
Aktuell liegt die Steuerbelastung einer GmbH häufig bei rund 30 Prozent, weil zur Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auch die Gewerbesteuer kommt. Je nach Standort bewegt sich diese oft im Bereich von rund 14 bis 17 Prozent. Sinkt die Körperschaftsteuer vollständig auf 10 Prozent, kann die Gesamtbelastung rechnerisch auf etwa 25 Prozent fallen. Bei einem Gewinn von 500.000 Euro pro Jahr bleiben dadurch rund 25.000 Euro mehr im Unternehmen. Das ist spürbar, aber kein Gamechanger.
Hinzu kommt: Der Vorteil kann je nach Standort zusätzlich schrumpfen. Durch die Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 Prozent können gerade Unternehmen an bisherigen Niedrigsteuerstandorten einen Teil der Entlastung wieder verlieren. Auch der Investitionsbooster für bewegliche Wirtschaftsgüter ändert daran nur begrenztetwas. Er kann bei größeren Anschaffungen in den Jahren 2025 bis 2027 kurzfristig helfen, ersetzt aber keine dauerhaft günstigere laufende Besteuerung. Für GmbH-Inhaber bleibt damit die nüchterne Erkenntnis: Es bleibt mehr übrig, aber die Reform macht aus der GmbH steuerlich keinvöllig neues Modell.
Warum die Familienstiftung stärker profitiert: Ohne Gewerbesteuer wirkt die Senkung unmittelbarer
Bei der vermögensverwaltenden Familienstiftung fällt genau der Steuerblock weg, der die Entlastung bei vielen GmbHs ausbremst. Solange sie tatsächlich nur Vermögen verwaltet und keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, gilt sie nicht als Gewerbebetrieb. Reine Vermögensverwaltung ist damit grundsätzlich gewerbesteuerfrei. Für die Reform ist das entscheidend: Die Stiftung zahlt auf steuerpflichtige Einkünfte Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, aber keinen zusätzlichen Gewerbesteuerblock, der den Vorteil wieder zusammenschiebt. „Bei der GmbH kommt die Entlastung nur teilweise an. Bei der vermögensverwaltenden Familienstiftung wirkt die Senkung viel unmittelbarer, weil die Gewerbesteuer bei reiner Vermögensverwaltung gar nicht erst dazwischenfunkt“, macht Sascha Drache deutlich.
Die Steuerbelastung einer solchen Familienstiftung kann dadurch von derzeit rund 15,83 Prozent auf etwa 10,5 Prozent sinken. Bei 500.000 Euro steuerpflichtigem Gewinn bedeutet das nach der Beispielrechnung: Statt rund 79.000 Euro Steuern wären ab 2032 nur noch etwa 52.000 Euro fällig. Die jährliche Entlastung läge damit bei rund 27.000 Euro. Spannend wird diese Differenz aber erst über längere Zeiträume. Über zehn Jahre summiert sich die rechnerische Ersparnis bei gleichbleibenden Annahmen auf rund 270.000 Euro, über 20 Jahre auf rund 540.000 Euro. Und dabei ist der Zinseszinseffekt noch nicht einmal eingerechnet: Bleibt das Kapital in der Stiftung und wird weiter investiert, arbeitet nicht nur das Vermögen weiter – sondern auch das Geld, das gar nicht erst ans Finanzamt abgeflossen ist.
Warum Unternehmer jetzt prüfen sollten: Eine Stiftung entsteht nicht auf Knopfdruck
So klar die Rechnung auf dem Papier wirkt, so wenig eignet sich die Familienstiftung für Schnellschüsse. Ob sie steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab: von der Vermögenshöhe, den Einkunftsarten, dem Ausschüttungsverhalten, der familiären Situation, der Nachfolgeplanung und der konkreten Ausgestaltung. Entscheidend ist außerdem, ob tatsächlich reine Vermögensverwaltung vorliegt. Sobald innerhalb der Stiftung gewerbliche Tätigkeiten entstehen, kann sich die steuerliche Behandlung verändern. Auch die Einbringung von Vermögen ist kein bloßer Formalakt, weil dabei schenkungsteuerliche Folgen entstehen können. „Wer eine Familienstiftung nur wegen eines niedrigeren Steuersatzes prüft, denkt zu kurz. Erst muss klar sein, ob das Modell zur Vermögenslage, zur Familie und zu den langfristigen Zielen passt“, stellt Sascha Drache klar.
Hinzu kommt der Faktor Zeit. Eine Familienstiftung wird nicht in wenigen Tagen rechtssicher aufgesetzt: Beratung, Satzung, Anerkennung, Eintragung, Vermögenseinbringung und steuerliche Bescheide brauchen Vorlauf. Wer erst 2028 beginnt, wenn die erste Stufe der Körperschaftsteuersenkung greift, nutzt mögliche Entlastungen womöglich erst ein bis zwei Jahre später als nötig. Bei größeren Vermögen geht es dabei schnell um fünf- bis sechsstellige Beträge. Genau deshalb ist Warten für Unternehmer keine neutrale Entscheidung, sondern kann bares Geld kosten.
Gleichzeitig ist die Körperschaftsteuersenkung nur ein Teil der Rechnung. Eine Familienstiftung kann auch Vermögensschutz, geregelte Nachfolge und eine planbare Verwaltung über Generationen ermöglichen. Sollte die Abgeltungsteuer auf private Kapitalvermögen künftig steigen, während die Körperschaftsteuer sinkt, könnte sich der Abstand zwischen privater Vermögenshaltung und Familienstiftung zusätzlich vergrößern. Es geht also nicht darum, reflexartig auf eine Reform zu reagieren, sondern rechtzeitig durchrechnen zu lassen, ob die eigene Vermögenslösung in der kommenden steuerlichen Realität noch funktioniert.
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Ruben Schäfer
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Datum: 20.07.2026 - 08:48 Uhr
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