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38,1 % mehr E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden im Jahr 2025

ID: 2262575

(ots) -
- Zahl der Todesopfer ebenfalls gestiegen: auf 38 im Jahr 2025
- Mehr als die Hälfte der Verunglückten auf E-Scootern war jünger als 25 Jahre
- Häufigste Unfallursache: Falsche Straßenbenutzung

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist weiter gestiegen. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Deutschland 16 496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden - das waren 38,1 % mehr als im Jahr zuvor (11 944 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 38 Menschen ums Leben, wie dasStatistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Zahl der Todesopfer ist damit im Vergleich zu 2024 ebenfalls gestiegen: Damals starben 27 Menschen bei E-Scooter-Unfällen. 1 895 Menschen wurden im Jahr 2025 bei solchen Unfällen schwer verletzt und 16 184 leicht.

14 936 oder 82,4 % der Verunglückten waren mit dem E-Scooter unterwegs, darunter auch 33 Todesopfer. 822 oder 5,5 % der Verunglückten, die auf einem E-Scooter unterwegs waren, waren Mitfahrerinnen oder Mitfahrer. Darunter war auch eines der 33 Todesopfer. Im Jahr 2024 waren noch 508 oder 4,7 % der Verunglückten auf E-Scootern Mitfahrende. Laut Straßenverkehrsordnung sind E-Scooter nur für eine Person vorgesehen, das Mitfahren weiterer Personen ist nicht erlaubt.

Von den fünf weiteren bei E-Scooter-Unfällen Getöteten waren drei Personen zu Fuß unterwegs, eine mit dem Fahrrad und eine mit dem Auto.

Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden binnen Jahresfrist von 4,1 % auf 5,5 % gestiegen

Insgesamt spielen E-Scooter im Unfallgeschehen nach wie vor eine vergleichsweise geringe Rolle: 2025 registrierte die Polizei insgesamt 297 364 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, lediglich an 5,5 % war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt. Gegenüber 2024 mit damals 4,1 % ist der Anteil allerdings gestiegen.

Deutlich wird der Unterschied im Vergleich zu Fahrradunfällen: Im Jahr 2025 hat die Polizei deutschlandweit rund 97 035 Unfälle mit Personenschaden registriert, an denen Fahrradfahrerinnen und -fahrer beteiligt waren, das waren 32,6 % aller Unfälle mit Personenschaden. 462 Menschen, die mit einem Fahrrad unterwegs waren, kamen dabei ums Leben, 13 686 wurden schwer verletzt, 83 345 leicht.





Junge Menschen besonders häufig in E-Scooter-Unfälle verwickelt

Besonders junge Menschen sind in E-Scooter-Unfälle verwickelt. 53,6 % der im Jahr 2025 verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 83,7 % waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,1 % zur Altersgruppe 65plus. Zum Vergleich: Bei den Unfallopfern, die mit dem Fahrrad oder Pedelec unterwegs waren, war der Anteil der unter 25-Jährigen mit 21,4 % deutlich niedriger. Gleichzeitig waren 48,5 % von ihnen jünger als 45 Jahre. Dagegen war ein deutlich größerer Teil (20,9 %) 65 Jahre oder älter. Ein Grund für die Unterschiede dürfte sein, dass jüngere Menschen im Allgemeinen mehr mit E-Scootern unterwegs sind als ältere.

Häufigste Unfallursache war falsche Straßenbenutzung

Unfälle können nicht immer auf einen einzigen Grund zurückgeführt werden. Häufig registriert die Polizei mehrere Fehlverhalten. Das häufigste Fehlverhalten der E-Scooter-Fahrenden mit einem Anteil von 21,6 % war die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Die E-Scooter-Nutzenden müssen, so weit vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.

Vergleichsweise häufig legte die Polizei den E-Scooter-Fahrenden das Fahren unter Alkoholeinfluss zur Last (10,9 %). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum waren es bei Fahrradfahrenden 7,7 % und bei zulassungsfreien Krafträdern wie Mofas, S-Pedelecs und Kleinkrafträdern 6,1 %. Nicht angepasste Geschwindigkeit war das dritthäufigste Fehlverhalten, das die Polizei bei E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern feststellte (8,4 %), danach folgten Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren (7,5 %).

50,5 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden verletzten sich bei Zusammenstößen mit Pkw

Von den 16 496 E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden im Jahr 2025 waren 30,5 % Alleinunfälle - das heißt, es gab keine Unfallgegnerin beziehungsweise keinen Unfallgegner. 16 der 33 tödlich Verunglückten auf E-Scootern kamen bei Alleinunfällen ums Leben. Von den Verletzten verunglückten 34,9 % bei Alleinunfällen.

An 11 111 (67,4 %) E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt, meist war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (7 215 Unfälle). Bei solchen Zusammenstößen mit Autos verletzten sich 50,5 % der verunglückten E-Scooter-Nutzenden, 6 starben. Zum Vergleich: An 1 742 E-Scooter-Unfällen waren Radfahrende beteiligt, bei diesen Zusammenstößen verletzten sich 5,2 % der verunglückten E-Scooter-Fahrenden.

Bei Unfällen mit zwei Beteiligten trug zu 50,8 % die oder der E-Scooter-Fahrende die Hauptschuld am Unfall. Betrachtet man, wer der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin war, gibt es durchaus Unterschiede: Bei Zusammenstößen mit einem Pkw (7 215 Unfälle) waren die E-Scooter-Fahrenden in 38,1 % der Fälle die Hauptverursacherinnen oder Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Fahrradfahrenden (1 742 Unfälle) waren es 74,3 % und bei Unfällen mit einer Fußgängerin oder einem Fußgänger (1 282 Unfälle) waren es sogar 88,7 % der Unfälle, an denen die E-Scooter-Fahrenden die Hauptschuld trugen.

49,1 % der E-Scooter-Unfälle ereigneten sich in Großstädten

Unfälle mit E-Scootern geschehen besonders häufig in Großstädten. Im Jahr 2025 wurden 49,1 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden in Städten mit mindestens 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern registriert. Bei Unfällen mit Pedelecs (29,9 %) oder Fahrrädern ohne Hilfsmotor(45,1 %) war der Anteil geringer. 27,8 % der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden spielten sich in Städten mit mindestens einer halben Million Einwohnerinnen und Einwohnern ab. Bei Unfällen mit Pedelecs waren es dagegen 11,7 %, bei Fahrrädern ohne Motor 26,9 %.

Methodische Hinweise:

Nicht enthalten sind Unfälle, die durch unachtsam abgestellte E-Scooter verursacht werden. In manchen Städten ist das Abstellen mittlerweile nur noch auf Sammelparkplätzen erlaubt.

E-Scooter sind seit Inkrafttreten der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge am 15. Juni 2019 im Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig. Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Weitere Informationen:

Unser Unfallkalender gibt einenÜberblick darüber, an welchen Tagen der vergangenen vier Jahre besonders viele E-Scooter-Fahrende verunglückt sind - und an welchen besonders wenige.

Informationen zur Nutzung von Verkehrsmitteln gibt die Studie"Mobilität in Deutschland".

Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.

Weitere Auskünfte:
Verkehrsunfälle
Telefon: +49 611 75 4852
www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44


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