InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?

ID: 2262381

(ots) - Strand, Altstadt oder Sehenswürdigkeit: Im Urlaub ist das Smartphone schnell gezückt. Doch wer die Fotos anschließend in sozialen Medien oder in größeren Chatgruppen teilt, sollte vorher genau hinschauen. Denn ein harmloser Schnappschuss kann rechtliche Folgen haben, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Als private Erinnerung sind Urlaubsfotos meist unproblematisch. Heikel kann es jedoch werden, wenn die Bilder veröffentlicht oder weiterverbreitet werden."Entscheidend ist, was auf dem Foto zu sehen ist und wo es aufgenommen wurde", sagt Céline-Estelle Zinkel, Juristin bei der R+V Versicherung.

Sind beispielsweise fremde Menschen klar erkennbar und nicht nur zufällig im Hintergrund, dürfen die Fotos meist nicht ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Besonders sensibel sind Aufnahmen von Kindern und von Menschen in Badekleidung, in FKK-Bereichen oder in peinlichen Situationen."Wer fremde Menschen gezielt fotografiert und das Bild posten möchte, sollte vorher um Erlaubnis fragen", rät R+V-Expertin Zinkel.

Außenansicht meist erlaubt

Entspannter ist die Situation bei Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum. In Deutschland gibt es das"Panoramarecht". Das heißt, solche Fotos dürfen meist veröffentlicht werden, wenn die Objekte fest an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen. Bei Gebäuden gilt das allerdings nur für die äußere Ansicht."Die Aufnahme muss zudem von einem allgemein zugänglichen Ort aus entstehen", betont Céline-Estelle Zinkel."Werüber Zäune fotografiert, Leitern nutzt oder eine Drohne einsetzt, bewegt sich schnell außerhalb des rechtlich sicheren Bereichs."

Andere Regeln in Gebäuden

Doch wie sieht es in Museen, Kirchen, Hotels, Freizeitparks oder Ausstellungen aus? Hier gilt oft das Hausrecht. Fotografieren kann verboten oder nur für private Zwecke erlaubt sein. Fotos von Kunstwerken dürfen meist ebenfalls nicht einfach veröffentlicht werden."Nicht alles, was man sehen kann, darf man auch fotografieren und posten", fasst Zinkel zusammen.





Auch im Ausland gelten mitunter andere Regeln als in Deutschland - etwa für Sehenswürdigkeiten, Kunstwerke, Drohnenaufnahmen oder für Sicherheitsbereiche. Urlauber sollten im Zweifelsfall lieber nachfragen oder das Foto nur privat nutzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Fotoverbote in Museen, Kirchen, Hotels oder Freizeitparks unbedingt beachten.
- Keine heimlichen Aufnahmen machen - besonders nicht am Strand, am Pool oder in FKK-Bereichen. Fotos von anderen Kindern grundsätzlich nicht veröffentlichen.
- Bei Drohnenaufnahmen vorher prüfen, ob sie erlaubt sind.
- Militärische Anlagen, Flughäfen, Häfen, Grenzübergänge oder Polizeigebäude nicht fotografieren - besonders nicht im Ausland.
- Urlaubsbilder lieber erstöffentlich teilen, wenn man wieder zu Hause ist. Eine erkennbar leere Wohnung kann Diebe anlocken.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter(at)arts-others.de
http://infocenter.ruv.de


Original-Contentvon: R+V Infocenter,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  AGF-Plattformstudie 2026 I: Wie Zuschauer heute zu Bewegtbildangeboten finden
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.07.2026 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2262381
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Medien & Unterhaltung



Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urlaubsfotos: Was darf ins Netz?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aquaplaning: geringer Reifendruck, hohes Risiko ...

Nach der Hitze kommen die Unwetter - oft verbunden mit starken Regenfällen. Dadurch steigt das Aquaplaning-Risiko, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Um die Unfallgefahr zu senken, lohnt sich die regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks.Aqua ...

Planschbecken auf Balkon: Erst prüfen, dann abkühlen ...

Ein Planschbecken auf dem Balkon bietet eine erfrischende Abkühlung an heißen Sommertagen - für die Füße genauso wie für die Kinder. Doch dabei sollte man seinen Balkon nicht überlasten und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Darauf macht das ...

Brandgefährlich: Unkraut mit Gasbrenner entfernen ...

Unkraut von Wegen und Terrassen entfernen: Dafür kommen inzwischen häufig Gasbrenner zum Einsatz. Doch durch die offenen Flammen geraten Hecken und Sträucher schnell in Brand, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Die Folgen können verheeren ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.304
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 211


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.