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Silver Storm beginnt mit Warm-Inbetriebnahme von Sulfidkreislauf bei La Parrilla,ändert Samsung-Vorauszahlungsvereinbarung und sichert sich Darlehen in Höhe von 5 Millionen USD von First Majestic

ID: 2262250

(PresseBox) - Silver Storm Mining Ltd. („Silver Storm“ oder das „Unternehmen“) (TSX.V: SVRS | OTCQX: SVRSF | FWB: SVR) freut sich, den Beginn der Warm-Inbetriebnahme des Sulfidverarbeitungskreislaufs beim zu 100 % unternehmenseigenen Silberminenkomplex La Parrilla („La Parrilla“) im mexikanischen BundesstaatDurango bekannt zu geben. Die Warm-Inbetriebnahme stellt eine Phase des Inbetriebnahmeprozesses dar, in der mineralisiertes Material in den Verarbeitungskreislauf eingeführt wird, um den Kreislauf unter realen Betriebsbedingungen zu testen.

President und CEO Greg McKenzie sagte: „Der Beginn der Warm-Inbetriebnahme des Sulfidkreislaufs stellt einen bedeutsamen Meilenstein für das Unternehmen dar. Das Erreichen dieses Meilensteins weniger als drei Jahre nach dem Abschluss des Erwerbs von La Parrilla ist ein enormer Erfolg für das Team von Silver Storm. Nachdemder erste Doré-Guss aus dem Oxidkreislauf kürzlich abgeschlossen wurde und die Warm-Inbetriebnahme des Sulfidkreislaufs bereits im Gange ist, befinden wir uns nun in den letzten Phasen der betrieblichen Wiederaufnahme bei La Parrilla.“

Im Rahmen des Warm-Inbetriebnahmeprozesses wird der Sulfidverarbeitungskreislauf mineralisiertes Material von der hochgradigen Sulfidhalde verwenden. Die Zufuhr für den Sulfidkreislauf wird weiterhin von der Halde bezogen, bis die Untertageerschließung in den Gebieten Quebradillas und Rosarios der Mine den Zugang zu mineralisiertem Run-of-Mine-Material ermöglicht. Das mineralisierte Sulfidmaterial wird verwendet, um ein silberreiches Bleikonzentratund ein Zinkkonzentrat herzustellen.

Änderung der Samsung C&T Konzentrat-Vorauszahlungsvereinbarung

Silver Storm, Samsung C&T Hong Kong Ltd. („SSHK“) und QSSC, S.A. de C.V. („QSSC“ und zusammen mit SSHK „Samsung C&T“) haben vereinbart, die zwischen den Parteien unterzeichnete Konzentrat-Vorauszahlungsvereinbarung (die „Vorauszahlungsvereinbarung“) zu ändern. Die tilgungsfreie Zeit für die erste Tilgungszahlung sowie die Zahlung der Bereitstellungsgebühr im Rahmen der Vorauszahlungsvereinbarung wird von Mai 2026 auf September 2026 verlängert. Entsprechend werden auch alle nachfolgenden monatlichen Tilgungszahlungen jeweils um vier Monate verschoben. Darüber hinaus wurde auch der entsprechende Konzentratlieferzeitraum um sechs Monate auf insgesamt 30 Monate verlängert. Alleanderen Bedingungen der Vorauszahlungsvereinbarungbleiben unverändert. Der Aufschub trägt dazu bei, die Verpflichtungen von Silver Storm aus der Vorauszahlungsvereinbarung besser mit dem Hochlauf der Betriebsaktivitäten in La Parrilla in Einklang zu bringen. Weitere Einzelheiten zur Vorauszahlungsvereinbarung finden Sie in den Pressemitteilungen von Silver Storm vom 10. Oktober 2025 und 4. November 2025.





Nicht verwässernde Darlehensfinanzierung von First Majestic Silver Corp.

First Majestic Silver Corp. („First Majestic“) hat Silver Storm ein nicht revolvierendes, unbesichertes Tilgungsdarlehen (das „Darlehen“) in Höhe von insgesamt 5 Millionen USD gemäß den Bedingungen einer zwischen dem Unternehmen und First Majestic unterzeichneten Darlehensvereinbarung gewährt. Silver Storm beabsichtigt, die Erlöse aus dem Darlehen zur Finanzierung des Working Capital im Zusammenhang mit dem Anlauf der Betriebe bei La Parrilla zu verwenden.

Das Darlehen wurde am 10. Juli 2026 (das„Abschlussdatum“) abgeschlossen und wird 36 Monate nach dem Abschlussdatum fällig (das „Fälligkeitsdatum“), wobei es mit einem Zinssatz von 15 % pro Jahr verzinst wird, der vierteljährlich kapitalisiert wird. Die in den ersten zwölf Monaten nach dem Abschlussdatum aufgelaufenen Zinsen sind am Tag, der zwölf Monate auf das Abschlussdatum folgt, in voller Höhe fällig und zahlbar. Danach sind die aufgelaufenen Zinsen bis zumFälligkeitsdatum vierteljährlich zusammen mit jeder unten beschriebenen Tilgungsrate zu zahlen. Der Kapitalbetrag des Darlehens ist in acht gleichen vierteljährlichen Raten von 625.000 USD zurückzuzahlen, wobei die erste Rate 15 Monate nach dem Abschlussdatum und jede weitere Rate jeweilszum entsprechenden dreimonatigen Jahrestag danach bis einschließlich des Fälligkeitsdatums fällig wird. Das Unternehmen kann das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Offenlegung von nahestehenden Parteien

First Majestic ist wirtschaftlicher Eigentümer von etwa 15,69 % der ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Silver Storm auf unverwässerter Basis (etwa 18,26 % auf teilweise verwässerter Basis) bzw. übt die Kontrolle oder Weisungsbefugnis über diese aus und ist dementsprechend eine „nahestehende Partei“ des Unternehmens gemäß Multilateral Instrument 61-101 Protection of Minority Security Holders in Special Transactions („MI 61-101“). Das Darlehen ist für das Unternehmen daher eine „Transaktion mit einer nahestehenden Partei“ gemäß MI 61-101.

Das Unternehmen beruft sich auf die Ausnahmen von der Notwendigkeit der Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß den Abschnitten 5.7(1)(a) und 5.7(1)(f) von MI 61-101, und zwar auf der Grundlage, dass (i) weder der marktgerechte Wert des Darlehens noch der marktgerechte Wert der Gegenleistung für das Darlehen 25 % der Marktkapitalisierung des Unternehmens übersteigt; und (ii) das Darlehen zu angemessenen geschäftlichen Bedingungen ausverhandelt wurde, die für das Unternehmen nicht weniger vorteilhaft sind, als wenn es von einem vom Unternehmen unabhängigen Kreditgeber erhalten worden wäre, und das Darlehen weder in Eigenkapital- oder Stimmrechtswertpapiere des Unternehmens gewandelt noch in diesen zurückgezahlt werden kann.

Das Darlehen und dessen Bedingungen wurden vom Board of Directors des Unternehmens geprüft und einstimmig genehmigt. Kein Direktor des Unternehmens ist ein Nominee, Vertreter oder Partner von First Majestic, und kein Direktor hat sich der Stimme enthalten oder eine erheblich gegenteilige Ansicht hinsichtlich des Darlehens geäußert.

Gemäß Abschnitt 5.2(2) von MI 61-101 hat das Unternehmen keinen Bericht über wesentliche Änderungen mehr als 21 Tage vor dem voraussichtlichen Abschluss des Darlehens eingereicht, da die Bedingungen des Darlehens erst kurz vor dem Abschluss endgültig festgelegt wurden und das Unternehmenden Abschluss aus triftigen geschäftlichen Gründen beschleunigen wollte. Das Unternehmen erachtet diesen kürzeren Zeitraum unter den gegebenen Umständen als angemessen und notwendig.

Qualifizierter Sachverständiger

Die wissenschaftlichen und technischen Informationen in diesem Dokument wurden von Shane Ghouralal, P.Eng., Direktor der Abteilung Technische Dienste des Unternehmens, einem qualifizierten Sachverständigen im Sinne von National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects („NI 43-101“), geprüft und genehmigt.

Über Silver Storm Mining Ltd.

Silver Storm Mining Ltd. besitzt Silberprojekte in fortgeschrittenem Stadium im mexikanischen Bundesstaat Durango. Silver Storm ist bestrebt, eine mögliche baldige Wiederinbetriebnahme seines zu 100 % unternehmenseigenen Silberminenkomplexes La Parrilla voranzutreiben – einem ertragreichen Betrieb, der aus einer Mühle mit einer Kapazität von 2.000 Tonnen pro Tag (tpd) und drei Untertageminen besteht. Das Unternehmen hält auch eine 100%ige Beteiligung am Projekt San Diego, das zu den größten unerschlossenen Silberprojekten in Mexiko zählt. Weitere Informationen über das Unternehmen und seine Projekte finden Sie auf unserer Website unter www.silverstorm.ca.

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Greg McKenzie, President&CEO

Tel: +1 (416) 504-2024

info(at)silverstorm.ca

Die TSXV und ihr Regulierungsdienstleister (in den Statuten der TSXV als Regulation Services Provider bezeichnet)übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen:

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtet und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Solche zukunftsgerichteten Aussagen fallen unter den Begriff„zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der Vorschrift National Instrument 51-102 - Continuous Disclosure Obligations der Canadian Securities Administrators. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine historischen Fakten. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen gehören Schätzungen und Aussagen, die die zukünftigen Pläne, Zielsetzungen oder Ziele des Unternehmens beschreiben, einschließlich Formulierungen, die besagen, dass das Unternehmen oder das Management und die qualifizierten Sachverständigen (im Falle von technischen und wissenschaftlichen Informationen) dasEintreten eines bestimmten Zustands oder Ergebnisses erwartet. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch Begriffe wie „glaubt“, „geht davon aus“, „erwartet“, „schätzt“, „kann“, „könnte“, „würde“, „wird“ oder „plant“ gekennzeichnet sein. Da zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen beruhen und sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen beziehen, sind sie naturgemäß mit Risiken und Ungewissheiten behaftet. Obwohl diese Aussagen auf Informationen beruhen, die dem Unternehmen derzeit zurVerfügung stehen, kann das Unternehmen nicht garantieren, dass die tatsächlichen Ergebnisse den Erwartungen des Managements entsprechen werden. Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die mit zukunftsgerichteten Informationen verbunden sind, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse, Leistungen, Aussichten und Möglichkeiten wesentlich von jenen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Zu den zukunftsgerichteten Informationen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem: die Pläne und Erwartungen des Unternehmens in Bezug auf La Parrilla; der voraussichtliche Zeitplan für den Untertagebau und die Zuführung von Run-of-Mine-Erz (ROM-Erz) zum Sulfid-Aufbereitungskreislauf; der Zeitplan für den Abschluss der Inbetriebnahmemaßnahmen bei La Parrilla; die beabsichtigte Verwendung der Darlehensmittel; die Bedingungen des Darlehens und die Fähigkeit des Unternehmens, die Bedingungen des Darlehens zu erfüllen und seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß den Darlehensbedingungen nachzukommen; sowie die Inanspruchnahme der oben beschriebenen Ausnahmen von den Anforderungen an eine formelle Bewertung und die Zustimmung der Minderheitsaktionäre gemäß MI 61-101 durch das Unternehmen.

Bei der Erstellung der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen ist das Unternehmen von mehreren wesentlichen Annahmen ausgegangen, darunter unter anderem das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen der Marktbedingungen, der Metallpreise, des Genehmigungsstands, der Betriebsbedingungen, der Verfügbarkeit von Arbeitskräften sowie des Zugangs zu erforderlichen Ausrüstungen, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien. Das Unternehmen weist ausdrücklich darauf hin, dass seineEntscheidung, den Betrieb bei La Parrilla möglicherweise wieder aufzunehmen, sowie andere damit in Zusammenhang stehende Produktionsentscheidungen weitgehend auf internen Daten des Unternehmens sowie historischen Betriebsergebnissen, Berichten und technischen Bewertungen basieren und nicht von einer in Einklang mit NI 43-101 erstellten aktuellen Mineralreservenschätzung, vorläufigen wirtschaftlichen Bewertungen, Vormachbarkeitsstudien oder Machbarkeitsstudien, die die wirtschaftliche und technische Machbarkeit belegen, gestützt werden. Infolgedessen besteht erhöhte Unsicherheit sowie ein höheres Maß an wirtschaftlichem und technischem Risiko, als dies der Fall wäre, wenn solche Studien abgeschlossen und als Grundlage für eine Produktionsentscheidung herangezogen worden wären. Für La Parrilla wurden keine Mineralreserven abgegrenzt und Mineralressourcen, die keine Reserven darstellen, haben keine nachgewiesene Wirtschaftlichkeit. Das Fehlen von NI 43-101-konformen Mineralreservenschätzungen, vorläufigen wirtschaftlichen Bewertungen, Vormachbarkeitsstudien oder Machbarkeitsstudien, die eine Produktionsentscheidung stützen, erhöht die Unsicherheit hinsichtlich der Erreichung eines bestimmten Mineralausbeute-Niveaus oder der Kosten einer solchen Ausbeute und erhöht die Risiken, die mit der Erschließung einer kommerziell abbaubaren Lagerstätte verbunden sind. In der Vergangenheit kam es bei Projekten, die ohne die Unterstützung solcher Mineralreservenschätzungen und Studien vorangetriebenwurden, deutlich häufiger zu wirtschaftlichen und technischen Misserfolgen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Produktion bei La Parrilla wie erwartet oder überhaupt aufgenommen wird oder dass die erwarteten Produktionsmengen oder Betriebskosten erreicht werden. Eine Nichtaufnahme der Produktion hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Fähigkeit des Unternehmens, Einnahmen und Cashflow zur Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit zu generieren. Ebenso hätte die Nichterreichung der erwarteten Produktionskosten erhebliche negative Auswirkungen auf den Cashflow unddie zukünftige Rentabilität des Unternehmens.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen unterliegen verschiedenen bekannten und unbekannten Risiken und Unwägbarkeiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle und Vorhersage des Unternehmens liegen und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den hierin ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen oderErfolgen abweichen. Sie werden auf der Basis von Annahmen zu solchen Risiken, Unwägbarkeiten und anderen hierin dargelegten Faktoren entwickelt.

Solche zukunftsgerichteten Informationen stellen die beste Einschätzung des Managements und der qualifizierten Sachverständigen (im Falle von technischen und wissenschaftlichen Informationen) auf der Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen dar. Keine zukunftsgerichtete Aussage kann garantiert werden, und die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Dementsprechend wird den Lesern geraten, sich nicht vorbehaltlos auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen zu verlassen.

Hinweis/Disclaimer zurÜbersetzung (inkl. KI-Unterstützung): Die Originalmeldung in der Ausgangssprache (in der Regel Englisch) ist die einzige maßgebliche, autorisierte und rechtsverbindliche Fassung. Diese deutschsprachige Übersetzung/Zusammenfassung dient ausschließlich der leichteren Verständlichkeitund kann gekürzt oder redaktionell verdichtet sein. Die Übersetzung kann ganz oder teilweise mithilfe maschineller Übersetzung bzw. generativer KI (Large Language Models) erfolgt sein und wurde redaktionell geprüft; trotzdem können Fehler, Auslassungen oder Sinnverschiebungen auftreten. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit übernommen; Haftungsansprüche sind ausgeschlossen (auch bei Fahrlässigkeit), maßgeblich ist stets die Originalfassung. Diese Mitteilung stellt weder eine Kauf- noch eine Verkaufsempfehlung dar und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung bzw. die offiziellen Unterlagen auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au oder auf der Website des Emittenten; bei Abweichungen gilt ausschließlich das Original.

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Datum: 14.07.2026 - 16:02 Uhr
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