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Pfändungsfreigrenzen 2026: Neue Werte ab 1. Juli

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Die neuen Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass Schuldner trotz Pfändung ihr Existenzminimum behalten. Gleichzeitig steigt der geschützte Betrag mit Unterhaltspflichten, damit Familien nicht zu stark belastet werden. Im Interview erklärt Jörg Engel, was die neuen Werte bedeuten, was die Vollpfändungsgrenze ist und ob Schuldner aktiv werden müssen.


(IINews) - Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Was ändert sich für Schuldnerinnen und Schuldner?
Jörg Engel: Die Anpassung bringt erst einmal etwas Entlastung. Der unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.587,40 Euro monatlich, außerdem erhöhen sich die Beträge für unterhaltsberechtigte Personen. Für Betroffene heißt das: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt geschützt.

Was bedeutet der Begriff Vollpfändungsgrenze?
Jörg Engel: Die Vollpfändungsgrenze bezeichnet den Betrag, ab dem Einkommen vollständig pfändbar werden kann. Nach den neuen Werten liegt diese Grenze bei 4.866,30 Euro monatlich. Bis zu diesem Einkommen wird also nicht das gesamte Geld gepfändet, sondern nur der Teil oberhalb der jeweiligen Freigrenzen.

Heißt das, wenn ein Schuldner mehr als 4.866,30 Euro monatlich verdient, kann sein ganzes Gehalt gepfändet werden, egal wie viele Unterhaltsverpflichtungen bestehen?
Jörg Engel: Die Vollpfändungsgrenze bedeutet nicht, dass bei einem Einkommen über 4.866,30 Euro das gesamte Gehalt verloren ist; vielmehr steigt der pfändbare Teil des Einkommens stufenweise an, wobei Unterhaltspflichten den Schutzbetrag erhöhen.

Müssen Schuldner selbst etwas unternehmen?
Jörg Engel: Das hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Lohnpfändung berücksichtigen Arbeitgeber die neuen Werte grundsätzlich automatisch, bei einem P-Konto oder bei Unterhaltspflichten kann es aber sinnvoll oder nötig sein, Nachweise vorzulegen, damit die höheren Freibeträge korrekt erfasst werden. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen prüfen und bei Bedarf schnell reagieren.

Was raten Sie Betroffenen ganz praktisch?
Jörg Engel: Wichtig ist, Post von Gericht, Arbeitgeber oder Bank nicht zu ignorieren. Schuldner sollten prüfen, ob die Pfändung korrekt ist, ob Unterhaltspflichten richtig berücksichtigt wurden und ob ein P-Konto eingerichtet werden sollte. Frühzeitiges Handeln kann verhindern, dass unnötig viel Geld verloren geht.





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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Jörg Engel kennt diese Herausforderungen nicht nur aus der Beratungspraxis, sondern auch aus persönlicher Erfahrung. Während seiner eigenen Suche nach Unterstützung stellte er fest, dass häufig vor allem standardisierte Vorgehensweisen angeboten werden. Individuelle Lösungsansätze oder alternative Möglichkeiten werden dagegen oft nicht ausreichend erläutert.
Viele Beratungsangebote folgen festen Abläufen, die nicht jede persönliche oder wirtschaftliche Situation vollständig berücksichtigen. Jörg Engel legt daher besonderen Wert auf eine verständliche Darstellung verschiedener Handlungsoptionen und zeigt auch Wege auf, dieüberübliche Standardmaßnahmen hinausgehen können.
Eigene Erfahrungen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglichen ihm dabei einen besonders praxisnahen Blick auf die Situation Betroffener. Dazu gehören unter anderem:
•die belastende Situation eines angekündigten oder durchgeführten Besuchs durch den Gerichtsvollzieher
•finanzielle Einschränkungen durch Lohn- oder Kontopfändungen
•zunehmender wirtschaftlicher Druck, wenn laufende Verpflichtungen nicht mehr vollständig erfüllt werden können
•das Risiko steigender Gesamtverschuldung durch fortlaufende Zinsbelastungen trotz erheblicher persönlicher Einschnitte
Diese persönlichen Einblicke verbindet Jörg Engel mit einem lösungsorientierten Ansatz. Ziel ist es, Betroffenen nachvollziehbare Informationen bereitzustellen und realistische Handlungsoptionen aufzuzeigen.



Leseranfragen:

Roswitha Gladel
chippy11(at)web.de



PresseKontakt / Agentur:

Roswitha Gladel
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Datum: 01.07.2026 - 18:23 Uhr
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