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Offener Brief an Länder-Regierungschefs: Sorge vor Aufweichung des Kündigungsschutzes

ID: 2259781

(ots) - In einem offenen Brief an die Regierungschefs der Bundesländer Nordrhein-Westfalen (Hendrik Wüst), Bayern (Markus Söder), Hessen (Boris Rhein) und Hamburg (Dr. Peter Tschentscher) hat VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow vor einer Aufweichung des Kündigungsschutzes gewarnt. Im nachfolgenden ist der Brief im Wortlaut dargestellt.

Sehr geehrte Herren Regierungschefs der Länder,

der Verband der Fach- und Führungskräfte der Chemie- und Pharmaindustrie vertritt rund 30.000 Mitglieder in Deutschland - viele davon in den großen Chemiearealen Ihrer Bundesländer. Unser Verband versteht sich als ausgleichende Stimme der Chemie- und Pharmabranche und setzt sich zwischen Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen für verantwortungsvolles Wirtschaften ein. Unsere Mitglieder stehen in ihren Jobs täglich vor der Aufgabe, unter Bedingungen wachsender Unsicherheit Entscheidungen zu treffen, Transformation zu gestalten und langfristige Stabilität zu sichern.

Mit zunehmender Sorge verfolgt der VAA und sein Dachverband, die ULA, die Forderungen nach einer Aufweichung des Kündigungsschutzes, die mal von der Unternehmensgröße, mal von der Einkommenshöhe abhängig gemacht werden sollen. In jedem Fall trifft es jedoch Fach- und Führungskräfte, also höher und höchst qualifizierte Beschäftigte, die entscheidend zum Unternehmenserfolg beitragen.

Der Kündigungsschutz, so heißt es, sei eine Bremse für"Flexibilität","Wettbewerbsfähigkeit"und"Modernisierung". Doch diese Argumentation greift zu kurz. Realistisch betrachtet arbeiten Spitzenkräfte selten im Takt kurzfristiger Trends, denn Innovation in den deutschen Kernindustrien wie Chemie und Pharma benötigt Zeit. Entwicklungszyklen dauern Jahre, manchmal Jahrzehnte. Know-how sammelt sich nicht in Quartalen an, sondern durch verlässliche Zusammenarbeit.

Uns erreicht nun die Information, dass geplant sei, im kommenden Koalitionsausschussüber eine Aufweichung des Kündigungsschutzes für sogenannte Spitzenverdiener zu beraten. Vor einer solchen Aufweichung warnen wir ausdrücklich. Selbst wenn diese in der abgeschwächten Variante einer vierjährigen Probezeit für Neueinstellungen umgesetzt wird, so wird die Gruppe der Fach- und Führungskräfte zu Beschäftigten zweiter Klasse degradiert. Denn die Schutzbedürftigkeit von Beschäftigten lässt sich nicht allein am Gehalt festmachen - erst recht nicht, wenn bereits das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze das Ende der Schutzbedürftigkeit bedeuten soll.





Mit einer solchen Regelung wird gerade gegenüber denjenigen, die in Unternehmen Verantwortung übernehmen und eine besondere Leistung erbringen, das fatale Signal gesendet: Engagement, Leistung und die Übernahme von Verantwortung lohnen sich nicht, sondern können im Gegenteil sogar mit Nachteilen verbunden sein. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten kommt es aber auf mutige, motivierte und innovativ denkende Fach- und Führungskräfte an, die in ihren Unternehmen und Teams zukunftsweisende Entscheidungen treffen. Der Kündigungsschutz ist daher keine Wettbewerbsbremse, sondern eine notwendige Voraussetzung für wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand.

Strategische Verantwortung erfordert Risiko und Rückhalt

Wer Teams, Projekte oder Abteilungen führt, trägt Verantwortung für viele Faktoren: Mitarbeitende, wirtschaftliche Ergebnisse, strategische Entscheidungen. Fach- und Führungskräfte managen zudem die aktuellen, tiefgreifenden Transformationsprozesse.

Gerade in Zeiten von Unsicherheit, Digitalisierung und internationalem Wettbewerbsdruck brauchen Führungskräfte Mut, Entscheidungen über die Zukunft zu treffen und auch disruptive Veränderungen anzustoßen. Wer jederzeit um den eigenen Arbeitsplatz fürchten muss, entscheidet nicht mehr aus Überzeugung, sondern aus Furcht und Vorsicht. So entsteht kein Umfeld für vertrauensvolle Beratungen und mutige Entscheidungen über die Zukunft.

Der Kündigungsschutz an sich ist keine Bremse für Wettbewerbsfähigkeit

Ein funktionierender Kündigungsschutz ist kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg. Er ist Ausdruck eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen unternehmerischer Freiheit und persönlicher Sicherheit. Wer diesen Schutz gezielt aufweicht, sendet ein problematisches Signal: Verantwortung übernehmen bedeutet weniger Sicherheit. Führungskräfte sollen Risiken eingehen, Innovationen vorantreiben und Verantwortung übernehmen. Gleichzeitig sollen sie akzeptieren, im Zweifel schneller austauschbar zu sein. Das widerspricht jeder nachhaltigen Vorstellung moderner Führungskultur.

Einkommen allein ist kein Indikator für Schutzwürdigkeit

Besonders kritisch ist für uns die Überlegung, den Kündigungsschutz an Einkommensgrenzen zu koppeln. Einkommen allein sagt nichts über Schutzwürdigkeit aus. Viele Menschen haben sich über Jahre Verantwortung erarbeitet, stehen unter hohem Leistungsdruck und tragen erhebliche persönliche Risiken. Geradesie benötigen verlässliche Rahmenbedingungen. Schon heute beobachten wir, dass immer weniger Menschen Interesse an Führungsaufgaben und Verantwortungsübernahme haben. Das ist in einer Zeit, in der mehr Verantwortung zwar höhere Einkommen, aber auch deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge und weniger Arbeitnehmerschutz bedeuten, auch wenig verwunderlich.

Mangelnde Flexibilität beim Kündigungsschutz ist ein Mythos

Wer den Eindruck erweckt, Kündigungen in Deutschland seien heute unmöglich, der irrt. Arbeitgeber haben bereits heute vielfältige Wege, Entwicklungen in ihren Geschäftsmodellen bei ihrer Personalpolitik zu berücksichtigen:

1. Kleinbetriebsausnahmen beim Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz gilt grundsätzlich erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG), sodass gerade junge, kleine oder wachstumsunsichere Betriebe (Start-ups) bereits über hohe personelle Flexibilität verfügen.

2. Flexibilität durch befristete Verträge: Befristungsmöglichkeiten ermöglichen es Betrieben bereits heute, auf Auftragsschwankungen, Projektarbeit und konjunkturelle Unsicherheiten einzugehen.

3. Wirtschaftliche Anpassungen sind möglich - nur nicht willkürlich: Unternehmen können betriebliche Kündigungen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage aussprechen, beispielsweise bei Auftragsrückgang, Umstrukturierung oder Standortverlagerung. Voraussetzung ist der Wegfall des Arbeitsplatzes und eine ordnungsgemäßeSozialauswahl. Eine Sozialauswahl ist kein Kündigungsverbot, sondern sorgt für eine möglichst faire Lastenverteilung und sozialen Ausgleich

4. Flexibilisierungsinstrumente in Krisenzeiten: Unternehmen haben die Möglichkeit, beispielsweise mit Änderungskündigungen oder Kurzarbeit auch auf wirtschaftliche Krisen zu reagieren.

Arbeitnehmerrechte sind ein Erfolg auch im globalen Wettbewerb

Deutschland steht im Wettbewerb um Talente, Expertise und Führungspersönlichkeiten. Attraktiv wird unser Arbeitsmarkt nicht durch mehr Unsicherheit, sondern durch Innovation gepaart mit Faktoren wie Fairness, Stabilität und Vertrauen. Wer glaubt, Beschäftigte würden kreativer oder leistungsfähiger, wenn ihre berufliche Existenz leichter infrage gestellt werden kann, unterschätzt die Bedeutung von Loyalität und Verlässlichkeit. Zudem zeigt die Vergangenheit: Arbeitnehmerrechte haben schon so manche Wirtschaftskrise überdauert. Nicht durch Einschnitte im Arbeitnehmerschutz, sondern durch Innovationen und Fortschritt war Deutschland so erfolgreich. Dahin müssen wir zurück.

Das dänische"Flexicurity-Modell"enthält eine stärkere Absicherung, nicht nur Flexibilität

Häufig wird in der Debatte um den Kündigungsschutz auf das dänische"Flexicurity-Modell"verwiesen. Dabei wird jedochübersehen, dass die dortige Flexibilität bei Kündigungen nur deshalb gesellschaftlich akzeptiert ist, weil sie mit einer deutlich stärkeren sozialen Absicherung, umfangreichen Weiterbildungsangeboten und einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verbunden wird. Wer lediglich die Flexibilitätübernehmen will, nicht aber die Sicherheit, übernimmt nicht das dänische Modell, sondern lediglich dessen arbeitgeberfreundlichsten Teil. Die strukturellen Unterschiede zwischen beiden Arbeitsmärkten machen eine einfache Übertragung zudem kaum möglich.

In einem dynamischen Wettbewerb müssen auch Unternehmen dynamisch handeln können. Natürlich brauchen Unternehmen Handlungsspielräume. Natürlich müssen Fehlbesetzungen korrigiert werden können. Aber dafür existieren bereits heute arbeitsrechtliche Instrumente. Eine generelle Schwächung des Kündigungsschutzes löst keine strukturellen Probleme, sondern verlagert Risiken lediglich stärker auf die Beschäftigten.

Daher appellieren wir an Sie, sehr geehrte Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten: Stärken wir die Leistungsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts durch echte Wirtschaftsreformen und Innovationssteigerungen. Unser hoher Standard an Arbeitnehmerrechten macht den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiv. Er ist keine Schwäche.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Gilow, Hauptgeschäftsführer des VAA

Ansprechpartner für Rückfragen:

Patrick Herrmann, Presse- undÖffentlichkeitsarbeit, Mitarbeiter der Geschäftsführung, Telefon: +49 221 160010, E-Mail: patrick.herrmann(at)vaa.de, www.vaa.de.


Original-Contentvon: VAA - Führungskräfte Chemie, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 01.07.2026 - 17:31 Uhr
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