rbb-exklusiv: Ex-Digitalstaatssekretär: Senatskanzlei prüft Anspruch aufÜbergangsgeld

(ots) - Die Berliner Senatskanzlei prüft aktuell, ob Matthias Hundt (CDU) Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von gut 50.000 Euro hat.
Bei der Prüfung geht es auch um die Frage, der Rücknahme seiner Ernennung zum Staatssekretär am 18. März 2026. Das teilte die Senatskanzlei der Redaktion rbb24 Recherche auf Anfrage mit.
Grundlage der laufenden Prüfung ist das Beamtenstatusgesetz. Das Gesetz regelt die Voraussetzungen der Ernennung zum Beamten und gilt auch für Staatssekretäre.
Matthias Hundt wurde am 2. Juni offiziell aus dem Amt entlassen. Bislang hat er nach Auskunft der Senatskanzlei keinÜbergangsgeld erhalten.
Matthias Hundt war von Anfang März bis Mitte Mai als Staatssekretär für die Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Berlin zuständig. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte ihn aus mehreren Bewerbern ausgewählt.
Am 26. Mai bat Hundt den Regierenden Bürgermeister um seine Entlassung. Die Redaktionen rbb24 Recherche und mdr Investigativ hatten zuvor über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Firma Hundts berichtet.
Weder Matthias Hundt noch sein Presseanwalt haben auf eine Anfrage von rbb24 Recherche geantwortet.
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Datum: 30.06.2026 - 05:00 Uhr
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