Mitglieder der Rentenkommission: Rente nach Beitragsjahren hätte nichts gebracht / Bofinger:"Verfechter haben System nicht verstanden"- Cremer:"Besserverdiener hätten profitiert"

(ots) - Mitglieder der Rentenkommission haben die von Manuela Schwesig kritisierte Absage an eine Rente nach Beitragsjahren verteidigt und deren Verfechtern Ahnungslosigkeit vorgeworfen."Die Befürworter dieses Vorschlags haben nie begründet, warum er zu mehr Gerechtigkeit führt", sagte Sozialökonom Georg Cremer im Gespräch mit der"Neuen Osnabrücker Zeitung"(noz)."In der Rentenversicherung gilt dasÄquivalenzprinzip. Ob beispielsweise 45 Entgeltpunkte in 45 Jahren zum Durchschnittsgehalt oder in 40 Jahren zu einem Gehalt etwas oberhalb des Durchschnitts erworben wurden, sollte keine Rolle spielen."
Ökonom Peter Bofinger sagte"noz":"Ein Akademiker, der lange Zeit Selbsterfahrung gemacht hat und erst mit 45 Berufsleben eingetreten ist, wenn er dannüber 20 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, bekommt er nur die Hälfte der Rente des Arbeitnehmers, der 40 Jahre gearbeitet hat. Warum soll der Akademiker dann auch noch später in Rente gehen müssen?"Bofinger weiter:"Ihm zu sagen, du musst jetzt noch 5 oder 10 Jahre warten, bis du in Rente gehst - dann ist er vielleicht schon tot. Ich behaupte immer, Politiker und Wissenschaftler, die einen Renteneintritt nach Beitragsjahren vorschlagen, haben das System nicht verstanden."
Den Vorschlag hatte Jens Südekum, Wirtschaftsberater von Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil, gemacht. Von Kanzler Friedrich Merz bis CSU-Chef Markus Söder hatte es dafür Unterstützung gegeben. Dass die Rentenkommission die Idee verwarf, hatte unter anderen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) scharf kritisiert ."Es muss möglich sein, dass jemand, der schon mit 20 arbeitet und einzahlt, eher rausgehen kann als jemand, der es erst mit 30 macht", hatte sie dem ZDF gesagt und die Berücksichtigung des Vorschlags verlangt. Eine Vorentscheidung über die Rentenreform könnte auf dem Koalitionsausschuss an diesem Mittwoch fallen.
Bofinger erläuterte seine Kritik mit einem Beispiel:"Nehmen wir zwei Arbeitnehmer: Herr Müller hat 45 Jahre das Durchschnittseinkommen erzielt, Frau Maier 40 Jahre. Wenn beide mit dem gleichen Alter in die Rente gehen, hat Herr Müller 45 Entgeltpunkte erreicht, Frau Maier 40 Entgeltpunkte. Herr Müller bekommt damit 12,5 % (45 Punkte durch 40 Punkte) mehr Rente als Frau Maier. Wenn Herr Müller jetzt zusätzlich zwei Jahre früher in Rente gehen darf als Frau Maier, ist das ein Vorteil, der nicht durch seine Beitragszahlungen gedeckt ist."Wenn dies in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, habe Herr Müller ja weiterhin die Möglichkeit, vorzeitig in die Rente zu gehen."Dann muss er allerdings bei zwei Jahren einen Abschlag von 7,2 % auf seine Rente hinnehmen. Er bekommt dann immer noch mehr Rente als Frau Maier", sagte Bofinger und bekräftigte:"Für Politiker bräuchte man einen Pflichtkurs: Das Einmaleins der Rente."
Kommissionskollege Cremer machte noch einen anderen Punkt:"Zudem war unsere Befürchtung, dass wie bei der sogenannten"Rente mit 63"auch diese Möglichkeit einer abschlagsfreien vorzeitigen Rente wieder von Menschen mit besseren Erwerbsbiographien genutzt wird. Auch würde man das Signal setzen, wer eine längere Ausbildung oder ein Studium macht, darf erst später in Rente gehen. Um Härten abzufangen, schlagen wir einen erleichterten Rentenzugang nach einer individuellen Gesundheitsprüfung vor."
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