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Anzeige gegen Ziegenmilchbetrieb bei Perleberg

ID: 2258804

(ots) - Der Landkreis Prignitz hat Anzeige gegen den Betriebsinhaber eines Ziegenmilchbetriebs bei Perleberg erstattet. Das teilte Maria Hansen, die Beigeordnete des Landkreises für Landwirtschaft, heute auf einer Pressekonferenz mit. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat dem rbb auf Anfrage den Eingang der Anzeige bestätigt.Der Vorwurf: der Betrieb habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. In der Pressekonferenz sagte Maria Hansen dem rbb, in dem Betrieb seien Tiere geschlagen, getreten und am Schwanz gezogen worden. Außerdem sei mit Gegenständen auf sie geworfen worden. Dies gehe nach ihrer Einschätzung aus Videomaterial hervor, dass die Tierschutzorganisation Soko Tierschutz veröffentlicht hatte. Der Landkreis habe die veröffentlichten Bilderseit Ende vergangener Woche ausgewertet und sei zu der Erkenntnis gelangt, dass sich das Bildmaterial dem Betrieb zuordnen lasse. Außerdem werde der Betrieb nun von der Kontrollaufsicht daraufhin überprüft, ob ihm EU-Fördermittel aberkannt werden müssen.Der Anwalt des Unternehmers teilte dem rbb auf Anfrage mit, einzelne Aufnahmen des ihm zur Verfügung gestellten Bildmaterials, die eine"tierschutzrechtlich einwandfreie Haltung"zeigen, seien dem Unternehmen zuzuordnen. Andere Aufnahmen,"insbesondere Nahaufnahmen einzelner erkrankter oder verstorbener Tiere sind hingegen nicht zuzuordnen und können aus jeder Ziegenhaltung in Europa oder anderswo stammen."Der Verein Soko Tierschutz hatte auch Aufnahmen veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass einzelne Ziegen am Melkkarussell am Schwanz gezogen wurden. Dazu teilte der Anwalt mit, auch wenn das Videomaterial noch nicht abschließend ausgewertet sei,"scheint es sich ... um einen ehemaligen Mitarbeiter zu handeln, dem Herr ... schon deutlich vor dem Bekanntwerden der Vorwürfe"gekündigt habe. Die anderen Mitarbeiter des Betriebes würden über die erforderliche"Sachkunde"verfügen und"wiederkehrend geschult". Der Hof würde nach seiner Aussage zuverlässig geführt und der Betriebsinhaber distanziere sich von unsachgemäßem Umgang mit Tieren.Bezugnehmend auf die vom Landkreis gestellte Strafanzeige, schrieb der Anwalt dem rbb:"Die Strafanzeige bedeutet ... keine Vorverurteilung, sondern es gilt die Unschuldsvermutung. Selbstverständlich wird unser Mandant neben dem Veterinäramt auch die Staatsanwaltschaft bei allen Ermittlungen - auch gegen die Aktivisten um Herrn Mülln und den ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeiter - umfassend und uneingeschränkt unterstützen."Die Tierschutzorganisation"Soko Tierschutz"erhebt in einem Interview mit dem rbb schwere Vorwürfe gegen den Betrieb. Die Aufnahmen des Tierschutzvereins sind nach Aussage von Friedrich Mülln zwischen Januar und April 2026 entstanden. Sie liegen dem rbb vor. Auf ihnen sind hilflose und kranke Tiere zu sehen, anscheinend nicht sachgerecht entsorgte Kadaver und Mitarbeiter, die Ziegen treten oder in einem Fall durch den Stall schleifen. Der Landkreis gab an, erst am 28. April von dem Tierschutzverein kontaktiert worden zu sein, allerdings ohne Übermittlung der Bilder. Am 29.April habe das Veterinäramt dann eine unangemeldete Kontrolle in dem Ziegenmilchbetrieb durchgeführt. Bei dieser Kontrolle seien keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden. Nach Erscheinen eines Artikels im SPIEGEL am 18.Juni habe das Veterinäramt den betrieb erneut kontrolliert, auch dieses Mal ohne Verstöße festzustellen. Bei einem Pressegespräch am 19.Juni hatte der Landkreis dann angekündigt, die Vorwürfe untersuchen zu wollen. Bei der heutigen Pressekonferenz sagte die Beigeordnete Maria Hansen, die Bilder seien aufgrund von Ohrmarken einzelner Tiere und anhand von Luftaufnahmen dem Betrieb zugeordnet worden.





Am Montag dieser Woche, dem 22.Juni, sei der Betriebsleiter zu einem Erörterungsgespräch ins Landratsamt geladen worden, sagte Hansen auf der Pressekonferenz. Eine weitere Kontrolle am heutigen Tage lief zum Zeitpunkt der Pressekonferenz noch. In Zukunft soll es laut der Beigeordneten weitere unangemeldete Kontrollen durch die Amtstierärztin geben.In der heutegestellten Strafanzeige wirft der Landkreis dem Betriebsinhaber vor, gegen die Paragrafen 1 und 2 des Tierschutzgesetzes verstoßen zu haben. Darin steht u.a.:"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen".In einer persönlichen Stellungnahme sagte Hansen, die Bilder seien nicht leicht zu ertragen gewesen. Die Veterinäre des Kreises könnten sich nicht an einen Fall dieses Ausmaßes erinnern.

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Tempo-Desk
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