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Zahnvorsorge-Experte Markus Moser empfiehlt: Keine Zahnversicherung ohne diese Leistungen

ID: 2258537

(ots) - Zahnarztrechnungen können für gesetzlich Versicherte schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Genau hier setzt die Zahnvorsorge-Strategie der WK Moser GmbH an: Statt Kunden vorrangig über den niedrigsten Monatsbeitrag in einem"unabhängigen"Vergleichsportal zu gewinnen, empfiehlt das Unternehmen konsequent leistungsstarke 100-Prozent-Zahnzusatztarife und vergleicht diese untereinander. Warum diese Strategie für Verbraucher langfristig die günstigste ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Tarife mit Erstattungssätzen von nur 70 oder 80 Prozent entpuppen sich als Kostenfalle

Warum 70 oder 80 Prozent im Ernstfall teuer werden können, zeigt folgendes Beispiel: Werden mehrere Implantate, inklusive Zahnersatz, Knochenaufbau und zahntechnischen Leistungen notwendig, können schnell Gesamtkosten von 25.000 bis 30.000 Euro entstehen. Bei 30.000 Euro Kosten würde ein Tarif mit 80 Prozent Leistung 24.000 Euro übernehmen - der Kunde müsste weiterhin 6.000 Euro selbst tragen. Bei 70 Prozent Leistung wären es sogar 9.000 Euro Eigenanteil.

Vorausgesetzt die GKV leistet vor oder der Privatarzt hat eine Kassenzulassung, denn genau jetzt wird es spannend: Ist dies nicht der Fall, können bei manchen Tarifen zusätzlich bis zu 50 Prozent des Gesamtbetrags in Abzug gebracht werden. Und wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht, wird sogar vollständig abgelehnt.

Hinsehen sollte man auch bei der Gebührenordnung

Ein emotionales Thema für viele Zahnärzte, denn diese wurde seit dem Jahre 1988 nicht mehr angepasst. Die Gebührenordnung wurde 2012 in einigen Bereichen zwar novelliert, der Punktwert blieb jedoch derselbe. Zahnärzte sehen sich deswegen dazu veranlasst, mit einem höheren Steigerungsfaktor abzurechnen. Deswegen sollte man bei einer Zahnzusatzversicherung mindestens darauf achten, den 3,5-fachen Satz abgesichert zu haben. Dies entspricht dem höchstmöglichen Satz, der gemäß §5 GOZ berechnet werden darf. Darüber abgerechnet werden darf nur, wenn vor Behandlungsbeginn eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.





Je früher, desto besser: Warum man mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht warten sollte

Gerade bei großen Implantat- und Zahnersatzfällen prüft der Versicherer nicht nur die Rechnung, sondern oft auch den Antrag, die Gesundheitsfragen und die zahnärztliche Vorgeschichte. Stichwort: vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer beim Abschluss oder bei einer Tarifaufstockung angibt, dass keine Behandlung angeraten, geplant oder absehbar ist, obwohl in der Patientenakte bereits etwas anderes dokumentiert wurde, kann im Leistungsfall ein massives Problem bekommen. Wie hart das enden kann, zeigt ein Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 23.07.2024,Az. 20 O 2041/23.

Ein Kunde hatte seinen Zahnzusatztarif erweitert und dabei Gesundheitsfragen zu laufenden oder künftig angeratenen Zahnmaßnahmen mit"Nein"beantwortet. Später wurden Heil- und Kostenpläne über 24.142,68 Euro eingereicht. Der Versicherer forderte daraufhin zahnärztliche Unterlagen an.

In der Patientenakte fand sich einälterer Eintrag aus dem Jahr 2018, wonach bei der Behandlung des Unterkiefers im Oberkiefer neuer Zahnersatz geplant werden sollte. Das Gericht sah darin ein starkes Indiz dafür, dass der spätere Zahnersatzbedarf bereits vor der Tarifaufstockung bekannt oder zumindest absehbar war. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kunde bekam keine Feststellung.

Markus Moser erklärt, wie das hätte vermieden werden können."Das Gericht führt an, dass der Kläger seine Zahnzusatzversicherung beim Versicherer bereits im Jahr 2009 abgeschlossen hatte - allerdings nur mit 30 Prozent Erstattung. Dann ließ er sich 2017/2018 den gesamten Unterkiefer machen und bemerkte: Hoppla, das ist aber teuer. Daraufhin beschloss er, seine Versicherung erst viel zu spät auf 90 Prozent aufzustocken."

Moser schätzt, dass der Kunde in den Jahren 2009 bis 2021 für Unterkiefer, Oberkiefer und den einhergehenden herausnehmbaren Zahnersatz insgesamt rund 65.000 Euro an Kosten hatte - zuzüglich eigener Rechtsanwaltsgebühren, gegnerischer Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Der Versicherer erstattete nach dieser Einschätzung rund 19.500 bis 20.000 Euro der veranschlagten Gesamtkosten. Auf den restlichen Kosten blieb der Kunde sitzen.

Wäre es vielleicht sinnvoller gewesen gleich einen 100-Prozent-Tarif abzuschließen und anstelle eines späteren Eigenanteils von rund 45.000 Euro lieber einen monatlichen Mehrbeitrag von 20 Euro zu bezahlen? Über 12 Jahre wären das 12 Jahre mal 12 Monate mal 20 Euro - also 2.880 Euro. Statt also später Anwaltskosten, gegnerische Kosten, Gerichtskosten, Stress und Ärger zu riskieren, hätte er den besseren Schutz über die Jahre bequem monatlich bezahlen können. Und er hätte im Ergebnis 45.000 Euro mehr im eigenen Geldbeutel behalten.

Bei zahndirekt-versicherung.de (https://zahndirekt-versicherung.de/survey/1)gibt es ausschließlich vorselektierte Hochleistungstarife, die den Verbraucher davor schützen, im Nachgang hohe Eigenanteile tragen zu müssen. Wer sich informieren und eine persönliche Empfehlung anfordern möchte, kann dies über zahndirekt-versicherung.de tun. Nach Auswahl hat jeder Kunde die Möglichkeit, den Tarif direkt online zu beantragen. Zusätzlich erhält er für die Zukunft zwei Garantien, die dem Kunden bei Beitragserhöhungen die Möglichkeit bietet, digital Alternativen zu erhalten und im Leistungsfall, die von der Versicherungsgesellschaft zugesagten Leistungen aucherstattet zu bekommen.

Pressekontakt:

WK Moser GmbH
Rheinpromenade 11
40789 Monheim am Rhein
E-Mail:info(at)zahndirekt-versicherung.de
Website: https://zahndirekt-versicherung.de


Original-Contentvon: WK Moser GmbH,übermittelt durch news aktuell


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