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Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten

ID: 2257924

(ots) -
- Programm läuft weiter, bis die Bundesmittel zur Zinsverbilligung aufgebraucht sind - maximal bis Jahresende
- Förderkredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit, Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbilligt
- Förderung adressiert gezielt den Bauüberhang - Baugenehmigung muss bei Antragstellung vorliegen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW verlängern die im Dezember 2025 befristet eingeführte Förderung des Effizienzhaus 55-Standards für Neubauten: Das auf den Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau abzielende Angebot kann in Anspruch genommen werden, bis die bereitgestellten Bundesmittel aufgebraucht sind - längstens jedoch bis zum Jahresende. Der Bund hat die entsprechende Förderrichtlinie über die zunächst für den 30. Juni 2026 festgelegte Befristung hinaus bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende KfW-Förderprogramm"Klimafreundlicher Neubau"integriert.

Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW, sagt:"Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bauministerium die Effizienzhaus 55-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs weiter anbieten zu können. Für baureife Projekte mit vorliegender Baugenehmigung bieten wir privaten und gewerblichen Investoren aus Mitteln des Bundes zinsverbilligte KfW-Kredite zu attraktiven Konditionen. Kommunale Gebietskörperschaften können Zuschüsse beantragen. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Neubauten zu 100 Prozent auf Basis Erneuerbarer Energien beheizt werden. So tragen wir dazu bei, dass der Neubau stimuliert wird, Wohnnebenkosten langfristig bezahlbar bleiben und der Klimaschutz im Gebäudesektor vorankommt."

Zu den Eckdaten der Förderung:

- Gefördert wird der Neubau und Ersterwerb von Wohngebäuden,


- die die technischen Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 erfüllen
- bei denen keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie eingesetzt werden und




- für die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt bzw. bei einem nach der jeweiligen Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf

- Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz orientiert sich grundsätzlich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Aktuell liegt er für ein Darlehen mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und zehn Jahren Zinsbindung bei 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.

- Für Nichtwohngebäude kann die Effizienzhaus 55-Förderung ebenfalls in Anspruch genommen werden.

- Kommunale Gebietskörperschaften können einen Zuschuss in Höhe von 7,5 Prozent direkt bei der KfW beantragen.

- Wichtig ist für alle Neubauvorhaben: Die Antragstellung erfolgt vor Vorhabenbeginn

- Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die detaillierten Produktbedingungen und Zinskonditionen sind abrufbar unter www.kfw.de/297, www.kfw.de/299 und www.kfw.de/498.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Konzernkommunikation und Markensteuerung (KK), Christine Volk,
Tel. +49 69 7431-3867
E-Mail: christine.volk(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de


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Datum: 19.06.2026 - 12:21 Uhr
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