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Deutschland muss Menschen auf der Flucht Zugang zu Schutz gewähren

ID: 2257751

(ots) - Zum Internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni 2026 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Vor 75 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet, um Menschen zu schützen, die aufgrund von Verfolgung, Gewalt und Entrechtung aus ihrer Heimat fliehen müssen. Dieses Abkommen war ein zivilisatorischer Meilenstein. Sein Herzstück ist das Refoulement-Verbot, welches besagt, dass Schutzsuchende nicht inein Land zurückgeschickt werden dürfen, in dem ihnen Verfolgung droht.

In den Debatten um Grenzsicherungen, Reduzierung der Asylantragszahlen und Kooperationen mit Drittstaaten gerät aus dem Blick, dass es um Menschen geht, deren Würde und Rechte durch diese politischen Entscheidungen bedroht werden. Deutschland hat sich völkerrechtlich verpflichtet, geflüchteten Menschen Schutz vor Verfolgung zu bieten. Dieser Verantwortung entziehen sich Deutschland und die Europäische Union jedoch zunehmend. Schutzsuchenden wird der Zugang zu fairen und effektiven individuellen Asylverfahren erschwert, zum Teil sogar verweigert. An deutschen Grenzen werden Asylsuchende teilweise ohne Prüfung ihres Asylgesuchs zurückgewiesen, obwohl Gerichte dies für europarechtswidrig erklärt haben.

Durch die kürzlich in Kraft getretene GEAS-Reform wurde der Weg für zahlreiche weitere Verschärfungen geebnet: Haft und Freiheitsbeschränkungen, beschleunigte Verfahren und die Beschneidung von Verfahrensrechten erschweren es Geflüchteten, ihren Schutzanspruch geltend zu machen. Doch statt auf Abschreckung und Abschottung zu setzen, sollte Deutschland aktiv für den Flüchtlingsschutz einstehen und einen effektiven Zugang zu Schutz gewährleisten."

WEITERE INFORMATIONEN

GEAS-Reform: Institut rät Behörden zu menschenrechtskonformer Anwendung (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/geas-reform-institut-raet-behoerden-zu-menschenrechtskonformer-anwendung)

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration





Stellungnahme: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-bestimmung-sicherer-herkunftsstaaten-durch-rechtsverordnung-und-abschaffung-des-anwaltlichen-vertreters-bei-abschiebungshaft-und-ausreisegewahrsam)

Stellungnahme: Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/zurueckweisungen-von-asylsuchenden-an-den-grenzen)

Pressekontakt:

Ute Sonnenberg, Zweite Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg(at)institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Contentvon: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.06.2026 - 14:06 Uhr
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