InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Kündigungsatlas 2026: Verheiratete Männer besonders häufig von Kündigungen betroffen

ID: 2257401

(ots) -
- Männer machen 57,4 Prozent der Gekündigten aus
- Das Durchschnittsbruttogehalt bei einer Kündigung beträgt 3.919,20 Euro
- Gender Pay Gap zeigt sich auch bei Kündigungen deutlich
- Freitage sind 2026 die häufigsten Kündigungstage

Allright, das führende Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten, zeigt mit dem aktuellen Kündigungsatlas 2026: Kündigungen bleiben für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis und treffen bestimmte Gruppen besonders häufig. Für die Auswertung wurden 3.207 interne Kündigungsdaten analysiert. Demnach sind Männer weiterhin häufiger von Kündigungen betroffen als Frauen. Verheiratete machen in der aktuellen Auswertung den größten Anteil der Gekündigten aus.

Aufbereitet wurden die Daten im Kündigungsatlas der Allright Group (https://www.allright.de/arbeitsrecht/kuendigungsatlas/).

Laut Rabia Zayani, Arbeitsrechtsexpertin bei Allright, zeigt die Auswertung erneut, wie wichtig es ist, im Kündigungsfall die eigenen Rechte zu kennen:"Eine Kündigung sollte nie ungeprüft hingenommen werden. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigen. Geschieht das nicht, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Chancen haben, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren oder eine Abfindung zu verhandeln."

Gender Pay Gap zeigt sich auch beim Jobverlust

Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt auch zum Zeitpunkt einer Kündigung deutlich sichtbar. Männer verdienen laut Allright-Auswertung bei Kündigung durchschnittlich 4.442,80 Euro brutto im Monat, Frauen dagegen 3.226,87 Euro. Das entspricht einer Differenz von 1.215,93 Euro beziehungsweise rund 27,4 Prozent, gemessen am durchschnittlichen Männergehalt.

"Wenn Frauen bereits im laufenden Arbeitsverhältnis weniger verdienen, wirkt sich das im Kündigungsfall oft doppelt aus", erklärt Zayani."Denn ein geringeres Gehalt kann nicht nur die finanzielle Belastung nach dem Jobverlust erhöhen, sondern sich auch auf die Höhe möglicher Abfindungen oder des Arbeitslosengeldes auswirken."





Das durchschnittliche Bruttogehalt aller ausgewerteten Fälle liegt bei 3.919,20 Euro. Damit bewegt sich der Wert leicht über dem Vorjahresniveau.

Männer häufiger von Kündigungen betroffen - Verheiratete stellen größte Gruppe

Die Auswertung zeigt: 57,4 Prozent der Gekündigten mit bekannter Anrede sind Männer, 42,6 Prozent Frauen. Damit sind Männer weiterhin deutlich häufiger in den Allright-Daten vertreten. Auch beim Familienstand zeigen sich klare Unterschiede. 46,7 Prozent der Betroffenen sind verheiratet, 43,1 Prozent ledig und 8,9 Prozent geschieden. Verwitwete sowie Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft machen jeweils nur einen kleinen Anteil aus.

Besonders häufig vertreten sind verheiratete Männer: In der Kreuzbetrachtung von Geschlecht und Familienstand bilden sie die größte Gruppe innerhalb der Auswertung."Für verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann eine Kündigung besonders belastend sein, da häufig nicht nur die eigene finanzielle Situation betroffen ist, sondern auch familiäre Verpflichtungen eine Rolle spielen", so Zayani.

Kündigungen treffen Arbeitnehmer im Schnitt mit 41 Jahren

Im Durchschnitt sind die gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 41,4 Jahre alt. Die größte Altersgruppe bilden die 31- bis 40-Jährigen mit 34,3 Prozent, gefolgt von den 41- bis 50-Jährigen mit 25,8 Prozent. Auch Beschäftigte über 60 sind betroffen: Sie machen 6,4 Prozent der Fälle aus.

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 4,9 Jahren. In 5,2 Prozent der Fälle erfolgt die Kündigung bereits innerhalb der ersten sechs Monate im Unternehmen. Besonders häufig sind Kündigungen nach zwei bis fünf Jahren Betriebszugehörigkeit: Diese Gruppe macht 34,4 Prozent der ausgewerteten Fälle aus.

"Eine Kündigung kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jeder Phase des Berufslebens treffen, vom Berufseinstieg bis kurz vor der Rente", sagt Zayani."Geradeältere Beschäftigte oder Personen mit längerer Betriebszugehörigkeit sollten prüfen lassen, ob der Arbeitgeber bei der Kündigung alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten hat."

Abfindungen reichen von 12,50 Euro bis 157.000 Euro brutto

Grundsätzlich besteht in Deutschland kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch zeigt die Allright-Auswertung, dass in vielen Fällen Ausgleichszahlungen verhandelt werden können. Bei positiven Abfindungswerten liegt die durchschnittliche Abfindung bei 7.392,92 Euro brutto. Die Spanne reicht von 12,50 Euro bis hin zu 157.000 Euro brutto. Auch hier zeigt sich ein Unterschied zwischen Männern und Frauen: Männer erhielten in den ausgewerteten Fällen durchschnittlich 8.349,82 Euro brutto Abfindung, Frauen durchschnittlich 5.836,04 Euro brutto.

"Viele Arbeitgeber sind bereit, im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens eine Abfindung zu zahlen, um langwierige und risikobehaftete Verfahren zu vermeiden", erklärt Zayani."Deshalb kann es sich lohnen, die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen und nicht vorschnell einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zu unterschreiben."

Freitage sind Kündigungstage - am häufigsten zum Monatsende

Während im Vorjahr noch der Montag der häufigste Kündigungstag war, zeigt der Kündigungsatlas 2026 ein anderes Muster: Die meisten Kündigungen wurden an einem Freitag ausgesprochen. 19,6 Prozent der Kündigungen entfielen auf diesen Wochentag. Es folgen Donnerstag mit 19,2 Prozent, Mittwoch mit 18,7 Prozent, Dienstag mit 17,5 Prozent und Montag mit 17,2 Prozent. Auch Kündigungen am Wochenende kommen vor: 6,8 Prozent der Kündigungen wurden an einem Samstag ausgesprochen, 1,0 Prozent an einem Sonntag.

Beim Zeitpunkt innerhalb des Monats zeigt sich erneut ein klares Muster. Mehr als die Hälfte der Kündigungen, nämlich 53,9 Prozent, wird zum Monatsende ausgesprochen. 26,7 Prozent erfolgen in der Monatsmitte, 19,4 Prozent am Monatsanfang. Dieses Verhalten dürfte vor allem mit gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen zusammenhängen, die häufig eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Monatsende vorsehen.

Zayani weist darauf hin:"Wer eine Kündigung erhält, sollte die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage unbedingt im Blick behalten. Wenn diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst dann, wenn sie eigentlich angreifbar gewesen wäre. Deshalb ist es besonders wichtig, denBriefkasten regelmäßig zu kontrollieren oder bei längerer Abwesenheit eine vertrauenswürdige Person damit zu beauftragen, den Posteingang zu prüfen."

15,6 Prozent der Fälle mit fristloser Kündigung

Im Arbeitsrecht wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen unterschieden. Laut Allright-Auswertung entfielen 15,6 Prozent der Fälle mit bekannter Kündigungsart auf außerordentlich fristlose Kündigungen. Der Großteil der Kündigungen war mit 82,7 Prozent ordentlich.

"Eine fristlose Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig", erklärt Zayani."Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Betroffene sollten deshalb unbedingt prüfen lassen, ob die fristlose Kündigung tatsächlich rechtmäßig ist."

Bei den angegebenen Kündigungsgründen enthielten viele Schreiben keine konkrete Angabe. In 64,7 Prozent der Fälle wurde kein Grund genannt. Wenn ein Grund angegeben wurde, war er am häufigsten betriebsbedingt: 22,2 Prozent der ausgewerteten Fälle entfielen auf diese Kategorie. Verhaltensbedingte Kündigungen machten 6,7 Prozent aus, personenbedingte Kündigungen 2,3 Prozent.

Die meisten Gekündigten kommen aus Nordrhein-Westfalen

Auch regional zeigen sich Unterschiede. Die meisten ausgewerteten Kündigungsfälle entfallen auf Nordrhein-Westfalen mit 18,9 Prozent. Es folgen Bayern mit 16,4 Prozent und Baden-Württemberg mit 14,4 Prozent. Ebenfalls häufig vertreten sind Hessen mit 8,8 Prozent und Berlin mit 7,8 Prozent.

Die wenigsten Fälle entfallen auf Bremen mit 0,6 Prozent, das Saarland mit 0,8 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 1,3 Prozent.

Disclaimer

Alle Angaben zum Kündigungsatlas 2026 basieren auf den Allright zur Verfügung stehenden internen Daten. Insgesamt wurden 3.207 Kündigungsdaten analysiert. Die Daten sind zuverlässig, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Repräsentativität.

Über Allright

Allright ist das führende Portal zur Durchsetzung von Verbraucherrechten und bietet Verbraucher:innen hochwertige juristische Expertise sowie Unterstützung in mehreren Rechtsgebieten an. Allright möchte es Verbraucher:innen künftig noch einfacher machen, ihre Rechte effektiv geltend zu machen und setzt dabei auf eine transparente Kostenstruktur. Hinter Allright steht die Allright Gruppe, die aus der Flightright GmbH und ihren Tochtergesellschaften sowie der Partnerkanzlei Chevalier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht.

Pressekontakt:

Mara Zatti
presse(at)allright.de
+49 176 70 06 49 41


Original-Contentvon: Allright Group,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.06.2026 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2257401
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 2 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kündigungsatlas 2026: Verheiratete Männer besonders häufig von Kündigungen betroffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Allright Group (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Allright Group



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 76


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.