Einwilligung ist kein Auffangtatbestand: Wiemer Arndt veröffentlicht Teil 2 der Fachreihe zur Datenverarbeitung in der Kinder- und Jugendhilfe
Neuer Fachbeitrag klärt, wann Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tatsächlich eine Einwilligung benötigen und wann Vertrag oder SGB VIII die Datenverarbeitung bereits tragen.

(IINews) - Die Berliner Datenschutz- und Compliance-Beratung Wiemer Arndt hat den zweiten Teil ihrer dreiteiligen Fachreihe zur Einwilligung Minderjähriger in der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht. Der Beitrag „Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung"räumt mit einem verbreiteten Missverständnis auf, denn längst nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen erfordert eine Einwilligung der Sorgeberechtigten.
Während Teil 1 klärte, wer wirksam einwilligen darf, stellt Teil 2 die vorgelagerte Frage, ob eine Einwilligung überhaupt erforderlich ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Kinderschutz: Bei Gefährdungseinschätzung, Inobhutnahme und Krisenintervention handeln Einrichtungen auf gesetzlicher Grundlage und fehlende oder widersprüchliche Einwilligungen können Schutzmaßnahmen nicht blockieren. Auch die Sonderregelungen für kirchliche Träger nach dem DSG-EKD und der Umgang mit Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO werden praxisnah eingeordnet.
Eine kompakte Prüflogik in vier Schritten gibt Fachkräften Handlungssicherheit für den Alltag.
Der abschließende Teil 3 widmet sich dem praktischen Umgang mit widersprüchlichen Einwilligungen und konkreten Handlungsempfehlungen für Fachkräfte.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wiemer Arndt betreibt Büros in Berlin, Ruhr und Freiburg. Das Unternehmen entwickelt als Datenschutzbeauftragte Datenschutzkonzepte, erstellt datenschutzkonforme Websites und Shops, schult Ihre Mitarbeiter und unterstützt Sie bei der IT-Sicherheit.
Neben Online Schulungenüber ein eigenes Portal bietet Wiemer Arndt auch Workshops und Präsenz-Schulungen zum Datenschutz und Online-Marketing in ganz Deutschland an. Mit hohem Praxisbezug vermittelt das Unternehmen durch seine Beratung, wie Sie Ihr Unternehmen datenschutzkonform führen und qualifiziert Ihre Mitarbeitenden
Hermine Klehm
kontakt(at)wiemer-arndt.de
+49 (0)30.403 649 830
Datum: 11.06.2026 - 14:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2256752
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Hermine Klehm
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 (0)30.403 649 830
Kategorie:
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.06.2026
Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Einwilligung ist kein Auffangtatbestand: Wiemer Arndt veröffentlicht Teil 2 der Fachreihe zur Datenverarbeitung in der Kinder- und Jugendhilfe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wiemer Arndt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).



