Geno Next Level: Starke und handlungsfähige Solidargemeinschaft / BVR-Mitgliederversammlung erweitert Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung

(ots) - Die Mitgliederversammlung 2026 des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat denÄnderungen der Statuten zur Reform der Institutssicherung mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Die vom Verbandsrat des BVR vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen unter anderem schärfere Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung bei Genossenschaftsbanken im Präventions- oder Sanierungsstatus."Mit diesem Beschluss senden wir als Genossenschaftsbanken ein klares Signal: Wir sind eine starke, handlungsfähige Solidargemeinschaft mit einem Ziel - sichere und verlässliche Regionalbanken für unsere 30 Millionen Kundinnen und Kunden", sagt BVR-Präsidentin Marija Kolak:"Künftig kann unsere Sicherungseinrichtung Banken in Schwierigkeiten noch wirksamer begleiten. Die Einlagen unserer Kunden sind auch in einem sich wandelnden Marktumfeld stets zu 100 Prozent geschützt. Gleichzeitig bleiben die Genossenschaftsbanken in der Lage, alle Herausforderungen aus eigenerKraft - und ohne Hilfe der Steuerzahler - zu bewältigen, wie schon seit 90 Jahren."
Marija Kolak betont weiter:"Wir rütteln mit der Reform nicht an den genossenschaftlichen Prinzipien der Dezentralität und unternehmerischen Eigenverantwortung unserer Mitglieder. Gleichzeitig macht unsere Gruppe mit den Beschlüssen deutlich, dass die Freiheit der einzelnen Primärbank dort endet, wo der Solidargemeinschaft Schaden droht. Die Stabilität und Reputation unserer Gruppe dürfen nicht durch fahrlässige Fehler Einzelner oder durch systemische Risiken beschädigt werden."
Die Reform ist das Ergebnis des Projekts"Geno Next Level", in dem der BVR unter enger Einbindung von Vertretern von Primärbanken, Regionalverbänden und Verbundunternehmen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Institutssicherung erarbeitet hat. Ziel war es, Risiken in Zukunft früher zu erkennen, die Handlungsfähigkeit der Sicherungseinrichtung zu stärken, auf Fehlentwicklungen bei einzelnen Banken schneller zu reagieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure zu verbessern.
Im Ergebnis werden mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung die Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung deutlich erweitert. So wird ein begründetes Teilnahme- und Rederecht der Sicherungseinrichtung in Sitzungen von Organen von Banken im Statut verankert. Damit wird ein frühzeitigerer und direkterer Austausch, etwa mit dem Aufsichtsrat einer Bank, in relevanten Fragestellungen ermöglicht. Die Entscheidungs- und Beschlusskompetenzen der jeweiligen Gremien bleiben davon unberührt.
Erweitert werden auch die Möglichkeiten zur Beitragshöherstufung von Instituten im Präventionsstatus, wenn die Sicherungseinrichtung Risikoprofile oder Verhaltensweisen feststellt, die den Erfolg von Präventionsmaßnahmen gefährden. So kann eine höhere Beitragsbemessung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten künftig früher erfolgen.
Teil der Reform ist zudem eine Verschlankung von Strukturen und Prozessen innerhalb der Sicherungseinrichtung: Die regionalen Sicherungsausschüsse werden aufgelöst. Regionalität und Dezentralität werden in Zukunft im zentralen Sanierungsausschuss abgebildet, der bei Präventions- und Sanierungsmaßnahmen die maßgeblichen Entscheidungen trifft. Darüber hinaus erhält der Vorstand des BVR eine höhere Entscheidungskompetenz bei notwendigen Deckungsmaßnahmen. Dies ermöglicht schnellere Entscheidungen in Krisensituationen.
Zusätzlich wird die Rolle der DZ BANK gestärkt. Als zentraler Liquiditätsgeber wird sie künftig durch die Solidargemeinschaft gezielt vor übermäßigen Risiken abgeschirmt. Dadurch können notwendige Liquiditätshilfen für Banken schneller und effizienter bereitgestellt werden.
Zugleich werden die Verfahren zum Ausschluss eines Instituts aus der genossenschaftlichen FinanzGruppe künftig effizienter und handlungsfähiger ausgestaltet. Dazu gehören verkürzte Fristen sowie Anpassungen der Entscheidungsprozesse in den zuständigen Gremien. Ziel ist eine Beschleunigung der Verfahren bei unverändert hohen rechtlichen Standards. Mit einem Ausschluss ist auch ein Entzug der Markenrechte verbunden. Der Ausschluss bleibt weiterhin das letzte Mittel ("ultima ratio").
"Mit den beschlossenen Statutsänderungen stärkt die genossenschaftliche FinanzGruppe die Wirksamkeit ihres Institutsschutzes, verbessert die Transparenz innerhalb der Organisation und schafft zusätzliche Voraussetzungen für ein schnelles und wirksames Handeln in Krisensituationen", fasst Kolak zusammen. Die letzten Projektbestandteile werden im Laufe des Jahres 2026 finalisiert.
Dazu zählt zum einen die Entwicklung eines Vorstands- und Aufsichtsratskodex. Er soll die Erwartungen an die Wahrnehmung von Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vorständen und Aufsichtsräten innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe beschreiben. Der Kodex soll in der Satzung desBVR als freiwillige Selbstverpflichtung verankert werden. Vor einer Beschlussfassung erfolgt eine Einbindung allerPrimärinstitute der genossenschaftlichen FinanzGruppe, um eine hinreichende Beschäftigung aller Vorstände und Aufsichtsräte mit dem Kodex sicherzustellen. Die Befassung der Mitgliederversammlung ist für das kommende Jahr vorgesehen. Ein weiteres Handlungsfeld ist die Weiterentwicklung desverbundweiten Risiko- und Finanzmanagements. Dabei bleibt die Verantwortung für das Risikomanagement bei den einzelnen Primärbanken vor Ort. Gleichzeitig sollen Risiken innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe künftig noch stärker verbundweit betrachtet werden. Hierfür werdenentsprechende Methodiken, Prozesse und Verantwortlichkeiten entwickelt.
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Datum: 10.06.2026 - 17:05 Uhr
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