InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Europäische Asylreform GEAS: Save the Children mahnt Schutz von Kindern an

ID: 2255999

(ots) - Am 12. Juni tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Mit den neuen Regeln für Schutzsuchende setzt die Europäische Union auf mehr Abschottung und ermöglicht den Mitgliedstaaten, rechtsstaatliche Prinzipien einzuschränken, kritisiert Save the Children. Die Kinderrechtsorganisation warnt davor, dass die neuen Regelungen gerade für Kinder gravierende Auswirkungen haben können. Auch in Deutschland drohen erhebliche Risiken für Kindeswohlgefährdung - etwa durch die geplanten Sekundärmigrationszentren, die beschleunigten Asylverfahren und die mögliche Überstellung von Familien mit Kindern in Abschiebezentren in Staaten außerhalb der EU.

Dazu sagt Karsten Dietze, Experte für Flucht und Migration bei Save the Children Deutschland:

"Im Zuge der GEAS-Reform drohen Kinderrechte unter die Räder zu geraten. Viele der geplanten Maßnahmen widersprechen dem Kindeswohl. So können Familien mit Kindern in sogenannten Grenzverfahren künftig bis zu sechs Monate in haftähnlichen Einrichtungen festgehalten werden, die sie nicht verlassen dürfen. Ähnliche Regelungen sind auchfür die geplanten Sekundärmigrationszentren vorgesehen, die ebenfalls in Deutschland entstehen sollen. Große Gruppenunterkünfte mit Freiheitsbeschränkungen sind keine Orte für Kinder. Sie sind Orte der Enge, der Isolation und des sozialen Drucks, in denen insbesondere Kinder erheblichen psychischen und gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Die Lebensbedingungen in diesen Unterkünften widersprechen den Kinderrechten auf Schutz, Entwicklung und Gesundheit.

Auch die vorgesehene massive Ausweitung beschleunigter Asylverfahren mit reduziertem Rechtsschutz lassen befürchten, dass gerade die verletzlichsten Menschen durchs Raster fallen - etwa, wenn Schutzgründe von Kindern und ihren Familien nicht mehr sorgfältig geprüft werden oder trotz Klagen Abschiebungen vorgenommen werden können. Zudem befürchten wir, dass Kinder in den geplanten Prüfverfahren zu besonderer Schutzbedürftigkeit zu wenig berücksichtigt werden. Kinder haben besondere Schutzbedarfe - diese zu erkennen, ist entscheidend während des gesamten Asylverfahrens.





Trotz aller Beteuerungen, dass Kinder besonders geschützt werden sollen, sehen wir die Gefahr, dass dies in der Praxis nicht umgesetzt wird. Deutschland muss jetzt zeigen, dass die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier gelten. Das Kindeswohl muss in allen Etappen des Asylverfahrens Vorrang haben. Deutschland sollte sich schützend vor alle Kinderstellen, ungeachtet ihrer Herkunft."

Die Bewertungen von Save the Children im Einzelnen:


- Beschleunigte Asylverfahren: In beschleunigten Asylverfahren mit reduziertem Rechtsschutz und in Kombination mit dem geplanten Abbau der Asylverfahrensberatung drohen Schutzgründe von Kindern und ihren Familien leicht übersehen zu werden. In der Folge können Kinder in Länder abgeschoben werden, in denen ihr Wohlergehen nicht sichergestellt ist oder sogar konkrete Gefahren für Leib und Leben drohen.
- Sekundärmigrationszentren und Unterbringung im Grenzverfahren: Darüber hinaus weitet das deutsche GEAS-Gesetz Unterbringungsformen aus, die auf Abschottung, Freiheitsentziehung und Zentralisierung setzen. Es ist geplant, dass Familien mit Kindern künftig bis zu sechs Monate an Orten von Grenzverfahren und zwölf Monate in sogenannten Sekundärmigrationszentren verbleiben müssen. Diese Zentren erfüllen nicht die Ansprüche einer kindgerechten Unterkunft und bringen erhebliche Belastungen und gesundheitliche Risiken für die betroffenen Kinder mit sich.
- Asylverfahrenshaft: Auch wird mit der sogenannten Asylverfahrenshaft ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, Kinder zu inhaftieren. Dies stellt aus kinderrechtlicher Perspektive einen gravierenden Tabubruch und einen klaren Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar.
- Gesundheitsleistungen: Positiv ist, dass Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, künftig Zugang zu Gesundheitsleistungen entsprechend dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erhalten sollen. Damit setzt die Bundesregierung Artikel 22 Absatz 2 der EU-Aufnahmerichtlinie und das grundlegende Kinderrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit (Art. 24 UN-KRK) um und beendet eine jahrzehntelang andauernde Diskriminierung geflüchteter Kinder beim Zugang zu Gesundheitsleistungen. Um dies vollständig umzusetzen, sollten die verfügbaren Kapazitäten, u.a. bei Kinderärzt*innen oder psychotherapeutischen und -sozialen Versorgungsstrukturen ausgebaut werden.
- Zugang zu Bildung: Schutzsuchende Kinder sollen spätestens drei Monate nach Antragstellung Zugang zum Regelschulsystem erhalten, unabhängig von bestehenden Wohnverpflichtungen oder dem Stand ihres Verfahrens. Aufgrund von Erfahrungen mit der Beschulung in der Vergangenheit bleibt jedoch abzuwarten, ob dies umgesetzt wird.
- Vulnerabilitätsprüfung: Durch die nun vorgeschriebene Vulnerabilitätsprüfung wird eine Grundlage geschaffen, Schutzbedarfe besser zu erkennen und im Aufnahme- und Asylverfahren stärker zu berücksichtigen. Allerdings kommt es darauf an, dass diese Verfahren kindgerecht ausgestaltet werden und den fachlichen Anforderungen an eine verlässliche Identifizierung von Schutzbedarfen gerecht werden.

Ausführlicher finden Sie die Bewertungen in folgenden Dokumenten:


- Eine Stellungnahme von Save the Children zum deutschen GEAS-Gesetz finden Sie hier: Stellungnahme_Save_the_Children_Deutschland_GEAS.pdf
- Diese basiert auf folgendem Gutachten: GUTACHTEN_GEAS_HRUSCHKA_NESTLER_2025.pdf

Über Save the Children

Im Nachkriegsjahr 1919 gründete die britische Sozialreformerin undKinderrechtlerin Eglantyne Jebb Save the Children, um Kinder inDeutschland und Österreich vor dem Hungertod zu retten. Heute ist dieinzwischen größte unabhängige Kinderrechtsorganisation der Welt inrund 120 Ländern tätig. Save the Children setzt sich ein für Kinderin Kriegen, Konflikten und Katastrophen. Für eine Welt, die dieRechte der Kinder achtet, in der alle Kinder gesund und sicher lebensowie frei und selbstbestimmt aufwachsen und lernen können - seitüber 100 Jahren.

Pressekontakt:

Save the Children Deutschland e.V.
Pressestelle - Susanne Sawadogo
Tel.: +49 (0)30 - 27 59 59 79 - 120
Mail: susanne.sawadogo(at)savethechildren.de


Original-Contentvon: Save the Children Deutschland e.V.,übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.06.2026 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2255999
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 1 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Europäische Asylreform GEAS: Save the Children mahnt Schutz von Kindern an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Save the Children Deutschland e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Save the Children Deutschland e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 91


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.